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ᐅ Förderung von selbstgenutztem Wohnraum stornieren und max. Zins


Erstellt am: 22.02.15 15:50

S
sisqonrw
22.02.15 15:50
Hallo,

kann man die die zugesagte Förderung quasi stornieren? Es dauert ja ca. 6 Monate bis der Antrag bearbeitet wird. Was ist wenn z.B. bis dahin das Objekt jemand anderes verkauft worden ist, kann man es stornieren oder muss man den dann nehmen?

In welchen Abständen wird das Einkommen geprüft und wie hoch wäre der max. Zinssatz?
N
nordanney
22.02.15 16:47
???
T
toxicmolotof
22.02.15 18:24
Welche Förderung meinst du genau? Es klingt nach sozialer Wohnungsbauförderung des Landes NRW, welche durch die Kommune des Bauortes bewilligt wird, oder?

In welchem Stadium steckt ihr dort?

So lange ihr die Bewilligung der Gemeinde noch nicht habt sollte das jederzeit gehen. Ob man allerdings die Kosten für die Prüfung dann nicht zahlen müsst, entzieht sich meiner Kenntnis. Was nach Bewilligung passiert ebenso.

Je nach dem wie lange die Genehmigung dauert wollen die einen Einkommensnachweis zur Antragstellung und dann nochmal ggfs. kurz vor Förderzusage. Zumindest war das bei uns so.

Danach gibts die Einkommenprüfungen in der Regel alle 5 Jahre. Der Maximalzinssatz steht irgendwo auf deren Merkblatt. Sogar schön unterteilt wann der Zins wie hoch sein darf/kann.
S
sisqonrw
23.02.15 09:33
Hi, ja genau ich meine diese Wohnungsbauförderung des Landes NRW. Dann schaue ich mal in den Unterlagen ob da was vom max. Zinssatz steht. Danke!
T
toxicmolotof
23.02.15 09:54

Dokument mit Darlehenskonditionen zur Baufinanzierung fuer selbst-genutztes Wohneigentum, Tabelle
S
sisqonrw
23.02.15 10:24
Verstehe ich es richtig, dass der Zinssatz ab dem 6.-15. Jahr von 0,5% auf 2% erhöht wird. Es sei denn das Familieneinkommen ist nicht so hoch. Und das der Zinssatz ab dem 16.-20 Jahr zwischen 2-4% je nach Einkommen sein kann. Und ab dem 21. Jahr 4% ist, aber das eine Senkung möglich ist.
zinssatzwohnungsbauförderungeinkommenbewilligung