Hallo,
ich hätte da auch noch einen etwas ungewöhnlichen Tipp:
Bei Interesse an einem Grundstück, von dem der Eigentümer nicht heraus zu bekommen ist kann man auch mal einen Besuch auf der örtlichen Polizeidienststelle in Erwägung ziehen.
Dort erzählt man dem Polizeibeamten zerknirscht, dass man beim Wenden versehentlich in das Grundstück hineiengefahren ist, einen geringen Flurschaden verursacht hat und bittet um Auskunft über den Eigentümer, damit man die Sache privat regeln kann.
Funktioniert anscheinend ganz gut - nur allzu oft sollte man dies nicht machen, sonst bekommt die Polizei noch Zweifel an der Fahrtauglichkeit...
Grüße,
Dirk