Grenzbebauung Doppelgarage/Carport 6x9m Niedersachsen

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T

torsan

Ich habe gerade noch mal im Internet gegockelt und mit die Landesbauordnung angeschaut. Hm... Max. Größe 36 qm.
In unserem Bauantrag / -Genehmigung ist die Garage mit 49 qm angegeben.

Kurzum: Ich verstehe es nicht. Ein Anruf beim Bauamt wäre wohl am hilfreichsten.

Unsere Zeichnung schicke ich Dir gerne als PM.

Grüßchen
 
H

Häusle77

Hast Du denn direkte Grenz-Bebauung gemacht, ohne Zustimmung vom Nachbarn? Über eine PN würde ich mich sehr freuen.
 
Y

ypg

Ich kenne den besagten § gar nicht, auch nicht die 36qm ... und siehe: es ist die alte Verordnung von 2003, wir haben seit 2012 eine neue vereinfachte Verordnung in Nds.

Gruss Yvonne
 
T

torsan

Schaut mal hier:
Link funktioniert nicht mehr

Da steht dann auch nur was von den 9m und nicht mehr was von 36 qm.

Grüßchen

PS: Ich dachte schon gerade, ich darf meine Garage nicht bauen!
 
D

DerBjoern

Wir haben auch 9x6m direkt auf die Grenze gesetzt. Damals gleich im Bauantrag mit angegeben. Der Nachbar hat damit nichts zu tun...
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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