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ᐅ Mangel oder kein Mangel


Erstellt am: 26.11.14 22:00

S
subesili
26.11.14 22:00
Hallo zusammen,

wir haben im Emsland ein Grundstück (680m²) gekauft und wollen in nächster Zeit mit dem Bauen anfangen.

Gerade war ich am Grundstück und habe einen der zukünftigen Nachbarn kennen gelernt.

Nach einiger Zeit meiner er zu mir, dass er mir noch einen Tipp geben müsse. Vom halben Grundstück müsse/sollte ein halber Meter an Erdreich entsorgt werden, dort wäre nur Schutt, Kies und große Steine im Erdreich seien. Das stamme von einem Bauunternehmen, was für die Stadt die Straßen und Bürgersteige in der Siedlung angelegt hat. Als die mit der Arbeit fertig gewesen sind, haben sie die Reste einfach mit Raupen auf dem Grundstück verteilt.

In unserem Kaufvertrag steht zwar "gekauft wie gesehen", allerdings haben wir keine Probebohrung gemacht, um erkennen zu können, was unter der Oberfläche ist.

Kennt sich jemand hier aus um sagen zu können, ob das ein "Mangel" ist, oder ob wir Pech hatten und auf den Kosten für den Abtransport sitzen bleiben?

Vielen Dank für die Hilfe.

Viele Grüße

Benjamin
T
toxicmolotof
26.11.14 22:17
Hat dich der Verkäufer davon abgehalten oder die Zustimmung zu einer Baugrunduntersuchung verweigert?
S
subesili
27.11.14 06:41
nein.

Aber ich bin überrascht, dass man in einer Neubausiedlung eine Baugrunduntersuchung machen sollte, wenn es eines der letzten Hauser sein wird, was dort entsteht und eigentlich klar ist, dass man keine besondere Gründung braucht. Denn um das zu untersuchen, mache ich eine Baugrunduntersuchung, nicht um zu schauen, ob die Stadt, oder ein von der Stadt beauftragtes Unternehmen Schrott verbuddelt.

Naja, wieder was gelernt.
T
toxicmolotof
27.11.14 07:27
Wer weiß, vielleicht haben auch die Römer genau dort einen Scherbenhaufen platziert, dann wüsste die Stadt davon auch nichts.

Und warum sollte nicht genau dort anderer Boden sein als nebenan?

Eigentlich sollte man immer eine Baugrunduntersuchung machen, damit es eben keine bösen Überraschungen wie hier beschrieben gibt.

Ich finde "doof gelaufen" trifft es am Besten.
B
Bauexperte
27.11.14 11:16
Hallo,
subesili schrieb:

Aber ich bin überrascht, dass man in einer Neubausiedlung eine Baugrunduntersuchung machen sollte, wenn es eines der letzten Hauser sein wird, was dort entsteht und eigentlich klar ist, dass man keine besondere Gründung braucht.
Das ist ein typischer Laienfehler!

Auch in einem nahezu vollständig geplanten/verkauften/bebauten Neubaugebiet ist ein Bodengutachten dringend anzuraten; wir würden ohne überhaupt nicht bauen!

Es kann sein - und das habe ich schon erlebt - wenngleich auch glücklicherweise selten - daß wir beim Bau eines kompletten DH auf unterschiedliche Bodenverhältnisse getroffen sind. Es kann auch sein, daß ausgerechnet unter Deinem Grundstück eine Wasserader verläuft und .. und ... und ...

Grüße, Bauexperte
B
Bauexperte
27.11.14 11:47
Hallo Benjamin,
subesili schrieb:

wir haben im Emsland ein Grundstück (680m²) gekauft und wollen in nächster Zeit mit dem Bauen anfangen. [...] Vom halben Grundstück müsse/sollte ein halber Meter an Erdreich entsorgt werden, dort wäre nur Schutt, Kies und große Steine im Erdreich seien. Das stamme von einem Bauunternehmen, was für die Stadt die Straßen und Bürgersteige in der Siedlung angelegt hat. Als die mit der Arbeit fertig gewesen sind, haben sie die Reste einfach mit Raupen auf dem Grundstück verteilt.

In unserem Kaufvertrag steht zwar "gekauft wie gesehen", allerdings haben wir keine Probebohrung gemacht, um erkennen zu können, was unter der Oberfläche ist.

Kennt sich jemand hier aus um sagen zu können, ob das ein "Mangel" ist, oder ob wir Pech hatten und auf den Kosten für den Abtransport sitzen bleiben?
Das ist kein Mangel an der Sache; das vorweg.

Wiederum aus meinem Job - noch nicht so lange her: auf dem Grundstück unseres Kunden fehlte Erdreich, welches ein anderer Anbieter (zwischenzeitlich in der Regelinsolvenz) einfach entnommen hatte. Wir haben versucht, mit der Grundstücksverkäuferin (Kommune) zu verhandeln; leider ohne Erfolg und mit dem Ergebnis, daß unser Kunde auf seinem Schaden sitzen blieb.

Bedeutet für Dich: sofern Du die Aussage des Nachbarn nicht beweisen kannst, der beauftragte Sub des Erschließungsträgers sich nicht freiwillig auf eine Kostenübernahme einläßt, bleibst auch Du auf den Kosten "sitzen". Auch Du hast gekauft, wie gesehen 😉

Grüße, Bauexperte
grundstückbaugrunduntersuchungerdreichmangel