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ᐅ Baukostenüberschreitung mit Architektenhonorar gegenverrechnen?


Erstellt am: 22.11.14 21:28

T
TESTUSER
22.11.14 21:28
Guten Tag

Wir haben kürzlich unser neugebautes Einfamilienhaus bezogen. Das Haus ist toll geworden aber die Kosten sind viel höher als im Kostenvoranschlag berechnet. Die Kostenüberschreitung beträgt ca. CHF 270'000 was 32,5% entspricht. Gestern habe ich nun wieder eine Rechnung über knapp 6'000 erhalten, welche natürlich wiederum nicht im KV enthalten ist. Es hat mir gestern den Deckel gelüpft und ich frage mich, ob ich diese Rechnung mit dem noch offenen Honorar vom Architekten verrechnen kann. Ich denke, wenn er vor Gericht mit mir gehen will, dann sieht es auf Grund der hohen Kostenüberschreitung nicht gut für ihn aus. Wichtig ist natürlich zu erwähnen, dass in dieser Überschreitung nur eine Position im Umfang von 5'000 enthalten ist, die durch uns zusätzlich gewollt wurde..alles andere sind schlicht Kosten, die der Architekt nicht oder nicht richtig berechnet hat.

Was meint Ihr dazu? Danke für jede Info.

Beste Grüsse
Philippe
T
toxicmolotof
22.11.14 21:40
Ein Baukostenvolumen von einer knappen Million (800.000) ist schon ordentlich.

Was mich generell stört: Kaum Details, was hat wieviel mehr gekostet umd wodurch wurde es verursacht? Extrawünsche/Aufmusterung durch den Bauherren oder Volumina/Aufmaß falsch? Oder Kosten je Einheit zu gering? Positionen ganz vergessen?

Ich meine, so um 200K verrechnet man sich normalerweise nicht so einfach.
L
lastdrop
23.11.14 08:36
Und wie viel der Überschreitung war von Euch "gewollt" oder freigegeben?

Im Übrigen glaube ich, dass eine einfache Verrechnung mit dem Honorar nicht möglich sein wird, bin aber ja kein Jurist.
B
Bauexperte
23.11.14 12:11
Hallo Philippe,

Deine Beschreibung der Vorgänge ist wirr und lückenhaft; vmtl. der gestrigen Aufregung geschuldet. Versuche es bitte noch einmal ausführlicher. Danke.
Philippe schrieb:

.... verrechnen kann. Ich denke, wenn er vor Gericht mit mir gehen will, dann sieht es auf Grund der hohen Kostenüberschreitung nicht gut für ihn aus.
Mit dieser "Annahme" solltest Du sehr vorsichtig umgehen, denn der Schuss kann ganz leicht nach hinten los gehen!

Grüße, Bauexperte
kostenüberschreitungrechnunghonorar