ᐅ Prüfung Zahlungsplan Generalunternehmer Einfamilienhaus
Erstellt am: 18.11.14 20:12
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Patchwork18.11.14 20:12Hallo Forumsmitglieder,
für meinen geplanten Neubau (Massivhaus 175 m² Wohnfläche inkl. Wohnkeller) bitte ich um kritische Rückmeldung zum Zahlungsplan meines Generalunternehmers:
Haus mit Keller
2,5 % bei Einreichung Baugesuch
2,5 % bei Fertigstellung Werkplanung und Statik
5,0 % bei Fertigstellung der Bodenplatte
15,0 % bei Fertigstellung der Kellerdecke
15,0 % bei Fertigstellung der Erdgeschossdecke
19,0 % bei Fertigstellung der Zimmererarbeiten
19,0 % bei Fertigstellung des Innenputzes (außer Beiputz und Spachtelarbeiten)
8,0 % bei Fertigstellung der Estricharbeiten
8,5 % bei Einbau der Innentüren
4,0 % bei Fertigstellung des Außenputzes
1,5 % nach der vollständigen Fertigstellung
Vielen Dank vorab.
für meinen geplanten Neubau (Massivhaus 175 m² Wohnfläche inkl. Wohnkeller) bitte ich um kritische Rückmeldung zum Zahlungsplan meines Generalunternehmers:
Haus mit Keller
2,5 % bei Einreichung Baugesuch
2,5 % bei Fertigstellung Werkplanung und Statik
5,0 % bei Fertigstellung der Bodenplatte
15,0 % bei Fertigstellung der Kellerdecke
15,0 % bei Fertigstellung der Erdgeschossdecke
19,0 % bei Fertigstellung der Zimmererarbeiten
19,0 % bei Fertigstellung des Innenputzes (außer Beiputz und Spachtelarbeiten)
8,0 % bei Fertigstellung der Estricharbeiten
8,5 % bei Einbau der Innentüren
4,0 % bei Fertigstellung des Außenputzes
1,5 % nach der vollständigen Fertigstellung
Vielen Dank vorab.
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Hallo Patchwork,
schau mal hier: Prüfung Zahlungsplan Generalunternehmer Einfamilienhaus. Da wird jeder fündig!
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P
Patchwork19.11.14 12:31@ Bauexperte.
Danke für die schnelle Rückmeldung.
"nach vollständiger Fertigstellung" bedeutet nach Abnahme mit mir uns dem Bauleiter.
Externer Sachverständiger prüft stichprobenartig (Inhalt der Bau-/Leistungsbeschreibung).
Bin am Überlegen ob ich separat noch einen beauftrage.
Danke für die schnelle Rückmeldung.
"nach vollständiger Fertigstellung" bedeutet nach Abnahme mit mir uns dem Bauleiter.
Externer Sachverständiger prüft stichprobenartig (Inhalt der Bau-/Leistungsbeschreibung).
Bin am Überlegen ob ich separat noch einen beauftrage.
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