Finanzierungsangebot mit konkretem Kostenplan

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V

Vega82

Nein wie beschrieben ist die Tilgung immer inkl. KFW
Also 800derter Rate und davon 170 € für KfW und der Rest für den "Hauptkredit":

KfW würde ich auf 10 Jahre ansetzen ...mehr bringt es nicht, da die Zinsfestschreibung eh nur 10 Jahre läuft.
Danach hätte es beim 10 jährigen Kredit eben den Charme, dass ich bei der Anschlussfinanzierung den nicht voll getilgten KfW mit umlegen kann.

Bei mehr als 10 Jahren Laufzeit, müßte ich ja nach dem Ablauf des KfW Kredits eine Umschuldung / Anschlussfinanzierung nur für den KfW machen und 5 Jahre später nochmal erneut für den "Hauptkredit". Das kommt nicht gut und die Konditionen wären sicher schlechter.

Wenn ich mal den 15 Jahre Kredit und den 10 Jahre Kredit beide mit 840 Rate berechne, um es vergleichbar zu machen, dann habe ich nach 10 Jahren bei kürzerer Laufzeit und 1,6% bereits 66k getilgt, während ich bei dem 15 Jahre Kredit gerade mal 52k getilgt habe.
So grob überschlagen ....
Ich tilge halt 10 Jahre lang bereits 0,65% monatlich mehr, was sich schon sehr stark bemerkbar macht.

BTW: Kann man derzeit auch auf Tagesgeld noch 1,6% und mehr bekommen, wenn man Glück hat.
Das mit dem Ansparen statt Sondertilgung, wurde mir mal von nem Wirtschaftfutzi erklärt, ich weiß nicht was da dran ist...kann ich ja beim Banker nochmal nachhaken.

Dass die Finanzierung länger als 30 Jahre läuft ist mir klar ...es werden pro Jahr aber min 1500€ an Sondertilgungsmöglichkeiten übrig bleiben.
Da wir aber auch noch Kinder planen und ich die monatlichen Belastungen dann erstmal einspielen lassen will, habe ich diese Rate gewählt, da wir damit sehr sicher fahren.
 
Zuletzt bearbeitet:
f-pNo

f-pNo

Nein wie beschrieben ist die Tilgung immer inkl. KfW
Also 800derter Rate und davon 170 € für KfW und der Rest für den "Hauptkredit":

KfW würde ich auf 10 Jahre ansetzen ...mehr bringt es nicht, da die Zinsfestschreibung eh nur 10 Jahre läuft.
Danach hätte es beim 10 jährigen Kredit eben den Charme, dass ich bei der Anschlussfinanzierung den nicht voll getilgten KfW mit umlegen kann.

Bei mehr als 10 Jahren Laufzeit, müßte ich ja nach dem Ablauf des KfW Kredits eine Umschuldung / Anschlussfinanzierung nur für den KfW machen und 5 Jahre später nochmal erneut für den "Hauptkredit". Das kommt nicht gut und die Konditionen wären sicher schlechter.
Es mag sein, dass ich Dich jetzt falsch verstanden habe:
Du möchtest den KfW innerhalb der ersten 10 Jahre komplett tilgen?
Dies wirst Du aber nicht mit 170 Euro pro Monat erreichen.

kurze Rechnung:
50.000 Euro mit 1,25% Zins = ca. 625 Euro p.a. Zinsaufwand im ersten Jahr
170 Euro * 12 Monate = 2.040 Euro Rate p.a.
2.040 Euro - 625 Euro = 1.415 Euro
1.415 Euro * 10 Jahre = 14.150 Tilgung zuzüglich Zinseszinseffekt.
Alles andere müsstest Du, solltest Du in 10 Jahren nicht noch weitere Mittel frei haben, verlängern.
Mein KfW hat zwar nen etwas höheren Zinssatz, aber bei der Konstellation 10 / 1 / 20 (10 Jahre ZB / 1 Jahr tilgungsfrei / 20 Jahre Laufzeit) eine Tilgung von ca. 4,3 % (wenn ich mich richtig erinnere - die 4 vor dem Komma stimmt).
Ihr hättet einen Tilgungsanteil von 2,83 %. D.h. bei Euch wurde vermutlich die Variante 10 / 3 / 30 gerechnet - also auf 30 Jahre Laufzeit.

Du bräuchtest einen Tilgung von reichlich 400 Euro p. Monat + Zinsen, um nach 10 Jahren den KfW vollständig getilgt zu haben.
 
V

Vega82

Nein, ich möchte den KfW nicht voll tilgen, ich möchte die minimale Rate jeden Monat zahlen (knapp 170€) und nach 10 Jahren umschulden, da die Zinsbindung dann eh ausläuft.

Btw: Ich habe ein Bestandstagesgeld, welches monatlich mit 1,75 verzinst wird ...und das alles ohne irgendwelche Knebel ;)
 
T

toxicmolotof

Was ist denn ein Bestandstagesgeld?

Ein Tagesgeld ist ein variabel verzinstes Produkt, dessen Zinssatz regelmäßig angepasst wird.

Eventuell gibt es Zeiträume mit einer Garantieverzinsung, aber auch der Zins endet irgendwann.

Also glaube ich nicht, dass dieser Zins noch lange Bestand hat und dann angepasst wird.

Denn warum sollte dir eine Bank diesen Zin bieten. Da hat sie gar keinen dauerhaften Grund.
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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