ᐅ Verschobene Straßenablauf - trotzdem pflastern?
Erstellt am: 18.07.14 09:38
B
Bauabenteurer18.07.14 09:38Hallo an alle!
Vielleicht kann mir jemand von den erfahrenen Foristen helfen. Bei uns im Neubaugebiet ist der Straßenablauf verschoben und liegt z.T. auf unserer Grundstücksgrenze, die gepflastert werden soll. Die Erschließer-Gesellschaft hat zwar versprochen, den Fehler zu beheben, es tut sich aber nichts (schon mehrfach erinnert, aber es interessiert dort niemand). Wenn wir pflastern würden, müsste ich den Ablauf ungefähr zur Hälfte zumachen. Kann ich das trotzdem machen oder kriege ich Ärger mit der Gemeinde, da ich den Regenwasserabfluss einschränke?
Vielen Dank vorab!
Vielleicht kann mir jemand von den erfahrenen Foristen helfen. Bei uns im Neubaugebiet ist der Straßenablauf verschoben und liegt z.T. auf unserer Grundstücksgrenze, die gepflastert werden soll. Die Erschließer-Gesellschaft hat zwar versprochen, den Fehler zu beheben, es tut sich aber nichts (schon mehrfach erinnert, aber es interessiert dort niemand). Wenn wir pflastern würden, müsste ich den Ablauf ungefähr zur Hälfte zumachen. Kann ich das trotzdem machen oder kriege ich Ärger mit der Gemeinde, da ich den Regenwasserabfluss einschränke?
Vielen Dank vorab!
Einfach machen ist selten gut. Ruf mal beim zuständigen Sachbearbeiter in der Gemeinde an und frag nach.
Wenn die Erschließungssgesellschaft dein Grundstück nicht räumt, kannst du rechtliche Schritte androhen und ggf durchziehen. Manchmal bewirkt ein Briefkopf von einem Anwalt Wunder.
Wenn im Kaufvertrag aber eine Reglung bezügl. des Erschließungsträgers getroffen wurde kann es sein, dass du einfach warten musst 🙁
Wir hatten einen anderen Fall: Bei uns war gar kein Straßenbelag geplant (ca 2 qm nach dem Weg zur Straße). Diese öffentliche Grundstücksfläche haben wir nun mitgepflastert - aber erst nach Rücksprache mit der Gemeinde. Dort hat eine kurze Nachfrage ausgereicht.
Wenn die Erschließungssgesellschaft dein Grundstück nicht räumt, kannst du rechtliche Schritte androhen und ggf durchziehen. Manchmal bewirkt ein Briefkopf von einem Anwalt Wunder.
Wenn im Kaufvertrag aber eine Reglung bezügl. des Erschließungsträgers getroffen wurde kann es sein, dass du einfach warten musst 🙁
Wir hatten einen anderen Fall: Bei uns war gar kein Straßenbelag geplant (ca 2 qm nach dem Weg zur Straße). Diese öffentliche Grundstücksfläche haben wir nun mitgepflastert - aber erst nach Rücksprache mit der Gemeinde. Dort hat eine kurze Nachfrage ausgereicht.
B
Bauabenteurer21.07.14 11:00Danke Wastl!
Ein Anwalt kostet Geld, verspricht viel und bringt in den meisten Fällen nichts (schon häufiger im Bekanntenkreis erlebt). Die Gemeinde kennt das Problem und verweist auf den Erschließer (Straße ist noch nicht abgenommen). Daher meine Überlegung in Eigenregie mein Grund und Boden einfach zu "räumen". Der Erschließer hat ja lange Zeit gehabt, sich um das Problem zu "kümmern".
Ein Anwalt kostet Geld, verspricht viel und bringt in den meisten Fällen nichts (schon häufiger im Bekanntenkreis erlebt). Die Gemeinde kennt das Problem und verweist auf den Erschließer (Straße ist noch nicht abgenommen). Daher meine Überlegung in Eigenregie mein Grund und Boden einfach zu "räumen". Der Erschließer hat ja lange Zeit gehabt, sich um das Problem zu "kümmern".
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