ᐅ Auf eigenem Grundstück wohnen wie man will?
Erstellt am: 04.06.14 19:59
Hallo
ich habe eine Frage:
Jemand kauft sich ein Grundstück. Also es gehört ihm.
Kann er nun einfach so ein "Haus" irgendeiner Art bauen, z.B. Gartenlaube oder Bungalow etc. und das als Wohnhaus nutzen.
Kann man auf seinem Grundstück so wohnen wie man will?
Oder gibt es Auflagen und Vorschriften wie ein "WOHN"Haus auszusehen hat?
Besten Dank
Magico
ich habe eine Frage:
Jemand kauft sich ein Grundstück. Also es gehört ihm.
Kann er nun einfach so ein "Haus" irgendeiner Art bauen, z.B. Gartenlaube oder Bungalow etc. und das als Wohnhaus nutzen.
Kann man auf seinem Grundstück so wohnen wie man will?
Oder gibt es Auflagen und Vorschriften wie ein "WOHN"Haus auszusehen hat?
Besten Dank
Magico
Hallo Magico,
ich weiß nicht, ob der Thread so wirklich ernst gemeint ist, aber grundsätzlich ist es in D so, dass ein Grundstück eine bestimmte Nutzung ermöglicht, d.h. dass die Nutzung auch eingeschränkt sein kann, was zB abhängig von den Festsetzungen im Bebauungsplan ist. Ebenso wird die Art der Bebauung vorgeschrieben/eingeschränkt, wobei ich glaube, dass es Dir eher um die Nutzung geht.
Bei Gartenlauben(Kolonien) ist es manchmal so, dass eine permanente Wohnnutzung untersagt ist, weil die Lauben zB keinen eigenen Abwasseranschluss oder Sickergrube haben. Wenn das fehlt, ist das mMn (Ausnahmen mögen die Regel bestätigen) ein Ausschlusskriterium für eine permanente Wohnnutzung.
MfG
Dirk Grafe
ich weiß nicht, ob der Thread so wirklich ernst gemeint ist, aber grundsätzlich ist es in D so, dass ein Grundstück eine bestimmte Nutzung ermöglicht, d.h. dass die Nutzung auch eingeschränkt sein kann, was zB abhängig von den Festsetzungen im Bebauungsplan ist. Ebenso wird die Art der Bebauung vorgeschrieben/eingeschränkt, wobei ich glaube, dass es Dir eher um die Nutzung geht.
Bei Gartenlauben(Kolonien) ist es manchmal so, dass eine permanente Wohnnutzung untersagt ist, weil die Lauben zB keinen eigenen Abwasseranschluss oder Sickergrube haben. Wenn das fehlt, ist das mMn (Ausnahmen mögen die Regel bestätigen) ein Ausschlusskriterium für eine permanente Wohnnutzung.
MfG
Dirk Grafe
magico schrieb:
Hallo
ich habe eine Frage:
Jemand kauft sich ein Grundstück. Also es gehört ihm.
Kann er nun einfach so ein "Haus" irgendeiner Art bauen, z.B. Gartenlaube oder Bungalow etc. und das als Wohnhaus nutzen.
Kann man auf seinem Grundstück so wohnen wie man will?
Oder gibt es Auflagen und Vorschriften wie ein "WOHN"Haus auszusehen hat?
Besten Dank
MagicoNein, siehe Bebauungsplan!
Besten Dank schon mal.
habe gehört das "Holzlauben" nicht zum wohnen genehmigt werden evtl. wegen Brandgefahr etc.
Es gibt ja auch Häuser die man in Gärten stehen sieht - die aus Stein gebaut sind - also Massiv.
Wenn ich also so ein Haus - es muss ja nicht als Gartenhaus bezeichnet werden - eben einfach als normales Haus, ebenerdig etc. bauen wollte - auf einem erschlossenen Baugrundstück - alle Medien wie Wasser Strom Abwasser etc. liegen an - und werden auch im Haus verbaut.
Ich kann mir nicht vorstellen wo der Unterschied ist zwischen einem
Stein auf Stein Haus mit 50 qm (alle Medien sind verbaut)
und einem
Stein auf Stein Haus zweietagig - mit 130 qm liegt.
Bis auf die Größe gibt es keinen Unterschied - und die Größe soll nun entscheiden - ob man darin wohnen darf?
Schöne Grüße
habe gehört das "Holzlauben" nicht zum wohnen genehmigt werden evtl. wegen Brandgefahr etc.
Es gibt ja auch Häuser die man in Gärten stehen sieht - die aus Stein gebaut sind - also Massiv.
Wenn ich also so ein Haus - es muss ja nicht als Gartenhaus bezeichnet werden - eben einfach als normales Haus, ebenerdig etc. bauen wollte - auf einem erschlossenen Baugrundstück - alle Medien wie Wasser Strom Abwasser etc. liegen an - und werden auch im Haus verbaut.
Ich kann mir nicht vorstellen wo der Unterschied ist zwischen einem
Stein auf Stein Haus mit 50 qm (alle Medien sind verbaut)
und einem
Stein auf Stein Haus zweietagig - mit 130 qm liegt.
Bis auf die Größe gibt es keinen Unterschied - und die Größe soll nun entscheiden - ob man darin wohnen darf?
Schöne Grüße
T
toxicmolotof05.06.14 07:51Man kann auch auf 50qm wohnen. Aber dann braucht man eine Baugenehmigung.
Gartenlauben ober Werkzeughäuschen benötigen manchmal eben keine Baugenehmigung. Aber dann darf man darin nicht wohnen, selbst wenn alle Medien vorhanden sind.
Gartenlauben ober Werkzeughäuschen benötigen manchmal eben keine Baugenehmigung. Aber dann darf man darin nicht wohnen, selbst wenn alle Medien vorhanden sind.
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