ᐅ Carport, später gebaut, im Bauantrag mit einschließen?
Erstellt am: 22.05.14 09:09
K
KayanumaXL22.05.14 09:09Hallo,
die Bauantragsunterlagen werden gerade vorbereitet.
Das Haus soll ein bis zwei Jahre später ein Carport bekommen. Ohne, sowie auch mit Carport würde es ein vereinfachtes genehmigungsverfahren sein (gemäß Bebauungsplan). Die Unterlagen (Statik usw.) für das Carport würde ich mir vorab vom Hersteller kommen lassen.
1. Ist es ratsam, dieses gleich mit in den Bauantrag rein zu nehmen und mitgenehmigen zu lassen? Ich stelle mir vor, dass ich mir dadurch die Genehmigungskosten (Amt/ Architekt) in zwei Jahren sparen kann.
2. Kann ich dann auch ein gleiches Carport, aber von einem anderen Hersteller bauen?
3. Wie hoch wären die ungefähren Kosten für die Genehmigung eines Carports?
Vielen Dank für eure Hilfe!
die Bauantragsunterlagen werden gerade vorbereitet.
Das Haus soll ein bis zwei Jahre später ein Carport bekommen. Ohne, sowie auch mit Carport würde es ein vereinfachtes genehmigungsverfahren sein (gemäß Bebauungsplan). Die Unterlagen (Statik usw.) für das Carport würde ich mir vorab vom Hersteller kommen lassen.
1. Ist es ratsam, dieses gleich mit in den Bauantrag rein zu nehmen und mitgenehmigen zu lassen? Ich stelle mir vor, dass ich mir dadurch die Genehmigungskosten (Amt/ Architekt) in zwei Jahren sparen kann.
2. Kann ich dann auch ein gleiches Carport, aber von einem anderen Hersteller bauen?
3. Wie hoch wären die ungefähren Kosten für die Genehmigung eines Carports?
Vielen Dank für eure Hilfe!
B
Bauexperte22.05.14 09:20Hallo,
Grüße, Bauexperte
KayanumaXL schrieb:Sofern das Carport tatsächlich in die Vorgaben des B-Planes passt, würde ich es an Deiner Stelle direkt in den Bauantrag übernehmen.
Ohne, sowie auch mit Carport würde es ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren sein (gemäß Bebauungsplan). Die Unterlagen (Statik usw.) für das Carport würde ich mir vorab vom Hersteller kommen lassen.
1. Ist es ratsam, dieses gleich mit in den Bauantrag rein zu nehmen und mitgenehmigen zu lassen? Ich stelle mir vor, dass ich mir dadurch die Genehmigungskosten (Amt/ Architekt) in zwei Jahren sparen kann.
KayanumaXL schrieb:Es wird - wenn denn, ein Stück Carport mit "x" Parametern genehmigt, nicht ein Hersteller/Anbieter von Carports 😉
2. Kann ich dann auch ein gleiches Carport, aber von einem anderen Hersteller bauen?
KayanumaXL schrieb:Bei den Herstellern/Anbietern von Fertiggaragen ist dieser Service zumeist im Angebotspreis für Privatkunden enthalten. Obgleich ich eher selten Carports verkaufe - sie sind halt beinahe so teuer, wie Fertiggaragen - gehe ich davon aus, daß es bei Angeboten zu Carports nicht anders ist. Die Kosten für die separate Genehmigung dürften sich in Höhe der Genehmigung für das vereinfachte Genehmigungsverfahren bewegen, also in etwa € 50,00.
3. Wie hoch wären die ungefähren Kosten für die Genehmigung eines Carports?
Grüße, Bauexperte
Wie Bauexperte es sagt - wir haben es so gemacht: der Architekt hat einen Carport von "sich" mit unseren Maßen für den Bauantrag genommen.
Gebaut wird der Carport später, aber mit einem anderen Hersteller.
Wichtig für eine Baugenehmigung sind halt der Platzhalter für eine eventuelle Randbebauung mit Maßen. Wenn man sich klar macht, wozu überhaupt eine Baugenehmigung dient, erklärt es sich fast von selbst.
Gebaut wird der Carport später, aber mit einem anderen Hersteller.
Wichtig für eine Baugenehmigung sind halt der Platzhalter für eine eventuelle Randbebauung mit Maßen. Wenn man sich klar macht, wozu überhaupt eine Baugenehmigung dient, erklärt es sich fast von selbst.
Ähnliche Themen