[ fliesenleger] in Foren - Beiträgen

Arbeiten des Fliesenlegers zum Bemängeln?

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... wo Mehrkosten entstehen und somit eigentlich nicht mehr in unseren Bereich fallen!' Aber er hatte den einen oder anderen Mangel dann doch dem Fliesenleger zur Ausbesserung nahe gelegt. So, Hausabnahme hinter uns. Vorher hatte der Fliesenleger das eine oder andere selbst als Mangel, bzw ...

... Dinge. Nun wissen wir aber nicht, ob wir nur pingelig sind oder es wirklich unsauber gearbeitet wurde. Sind diese Mängel ausbesserbar und beim Fliesenleger zu bemängeln? Diese Eckenwürfel und meistens schräg angebracht. Eine Schiene auf den Fotos ist auch etwas verdreht. Und die Fugenabstände ...

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... ihr das eigentlich, falls der Unterbau schon nicht in der Waage war? Vermutlich hat ja auch niemand beim Beauftragen darauf hingewiesen, dass der Fliesenleger sowas ausgleichen soll

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Sieh es mal so... Die Fliesen sind in aller Regel gerade. Wenn nun die Wand minimal schräg ist, und das kommt vor, dann kann es der Fliesenleger nur über die Fuge ausgleichen, da die Fliesen ja, wie gesagt, meistens gerade sind. Vondaher kein Paradebeispiel für die beste Arbeit des Jahrhunderts ...

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Wenn es top Arbeit wäre, hätte der 2. Fliesenleger auch nichts zu bemängeln. So einfach ist es eigentlich! Wo keine Fehler, da kann auch keiner bemängeln

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Danke für die vielen Stellungnahmen. Werde morgen mit einem Fliesenleger unseres Bekannten durchlaufen, um etwas Fachwissen aufzutanken. Und danach das Gespräch mit unserem Bauleiter suchen, da der Fliesenleger nicht mehr am Bau ist. Unser Bausachverständiger meinte, dass er dies sonst bei der ...

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Wie geschrieben, der Fliesenleger ist in der Pflicht sich den Untergrund vorher anzuschauen. Stellt er dabei fest, dass die Wand krumm und schief verputzt wurde, muss er den Bauherren darauf hinweisen, dass er auf diesem Untergrund selbst nicht mängelfrei fliesen kann. Der Bauherr hat dann die ...



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