Oh sorry, nicht 1950, sondern 950qm Grundstück.
Ist ein ganz normales Wohngebiet, der Bebauungsplan wurde 2012 aufgehoben und nun gilt Bebauung nach Nachbarschaft.
Die Frage, ob der Architekt mitkommen soll, stellt sich eher bei Variante 1. Bei 2) gehört uns das Grundstück ja schon und wir...