Hallo zusammen,
wir sind in den letzten Zügen der Planung unseres Hauses, Grundriss steht, die Werkplanung wird demnächst vorgenommen. Es handelt sich um ein Fertighaus in Holzständerbauweise und einen Fertigkeller in Hanglage, d.h. der vordere Bereich des Kellers steht komplett aus dem Hang heraus.
Bisher haben wir das Thema Kontrollierte-Wohnraumlüftung ausgeklammert, einmal aus planerischen Bedenken heraus (wir machen alles ab Sanitärrohinstallation und Elektro selbst), andererseits aus Kostengründen. In den letzten Wochen denken wir aber nun doch darüber nach, vor allem aus Komfortgründen.
Lange Rede, kurzer Sinn: Unsere Frage zielt vor allem auf die Leitungsführung ab, diese würde ja teilweise in den Fußbodenaufbau kommen. Bisher haben wir im Erdgeschoss mit 15cm kalkuliert. Wenn wir jetzt aber (wie unser Haushersteller sagt) auf 18cm gehen würden, würde die lichte Höhe wieder abnehmen, und zwar von 245cm auf 242cm im EG. Das würde mich selbst etwas stören. Die Geschosshöhe können wir aber aufgrund des Bebauungsplan nicht mehr ändern (maximale Traufhöhe ausgereizt).
Jetzt ist die Frage: Muss man wirklich mit 18cm kalkulieren wegen den Kreuzungen der Leitungen oder gibt es Alternativen? Könnte man bei passendem Grundriss (hier ist unser aktueller: https://www.hausbau-forum.de/threads/efh-in-Hanglage.12265/page-3#post-90366)die Rohre nur in die Wände legen? Und welche Kontrollierte-Wohnraumlüftung kann man empfehlen für 180m² Wohnfläche?
Vielen Dank für alle Infos schon mal im Voraus
Uwe
wir sind in den letzten Zügen der Planung unseres Hauses, Grundriss steht, die Werkplanung wird demnächst vorgenommen. Es handelt sich um ein Fertighaus in Holzständerbauweise und einen Fertigkeller in Hanglage, d.h. der vordere Bereich des Kellers steht komplett aus dem Hang heraus.
Bisher haben wir das Thema Kontrollierte-Wohnraumlüftung ausgeklammert, einmal aus planerischen Bedenken heraus (wir machen alles ab Sanitärrohinstallation und Elektro selbst), andererseits aus Kostengründen. In den letzten Wochen denken wir aber nun doch darüber nach, vor allem aus Komfortgründen.
Lange Rede, kurzer Sinn: Unsere Frage zielt vor allem auf die Leitungsführung ab, diese würde ja teilweise in den Fußbodenaufbau kommen. Bisher haben wir im Erdgeschoss mit 15cm kalkuliert. Wenn wir jetzt aber (wie unser Haushersteller sagt) auf 18cm gehen würden, würde die lichte Höhe wieder abnehmen, und zwar von 245cm auf 242cm im EG. Das würde mich selbst etwas stören. Die Geschosshöhe können wir aber aufgrund des Bebauungsplan nicht mehr ändern (maximale Traufhöhe ausgereizt).
Jetzt ist die Frage: Muss man wirklich mit 18cm kalkulieren wegen den Kreuzungen der Leitungen oder gibt es Alternativen? Könnte man bei passendem Grundriss (hier ist unser aktueller: https://www.hausbau-forum.de/threads/efh-in-Hanglage.12265/page-3#post-90366)die Rohre nur in die Wände legen? Und welche Kontrollierte-Wohnraumlüftung kann man empfehlen für 180m² Wohnfläche?
Vielen Dank für alle Infos schon mal im Voraus
Uwe
Hab gerade geschaut:
von außen nach innen:
5mm diffusionsfähiger Edelputz
60mm Wärmedämmplatte (Styrodur)
13mm Holzwerkstoffplatte
160mm massives Holzständerfachwerk mit 160mm Schall und Wärmedämmung (Mineralwolle)
0,2mm Dampfdiffusionsbremse
13mm Holzwerkstoffplatte
9,5mm Naturgipsplatte (Rigips)
Gesamtwanddicke 26cm.
von außen nach innen:
5mm diffusionsfähiger Edelputz
60mm Wärmedämmplatte (Styrodur)
13mm Holzwerkstoffplatte
160mm massives Holzständerfachwerk mit 160mm Schall und Wärmedämmung (Mineralwolle)
0,2mm Dampfdiffusionsbremse
13mm Holzwerkstoffplatte
9,5mm Naturgipsplatte (Rigips)
Gesamtwanddicke 26cm.
Ob Fertig oder Massivbau spielt keine Rolle. Ein nach aktuellen Vorgaben ordentlich hergestelltes Haus ist dicht, und es kann (UND MUSS) Luft nur per Kontrollierte-Wohnraumlüftung oder absichtliche Öffnungen (oft zB Fensterfalz) ausgetauscht werden. Ein Lüften alle paar Stunden ist selten umsetzbar, und soweit ich mich erinnere auch allein nicht zulässig.
S
Sebastian7908.06.15 11:25Doch, ist zulässig - eine Kontrollierte-Wohnraumlüftung ist nicht vorgeschrieben.
Es ist erlaubt den Betreiber der Anlage in das Lüftungskonzept mit ein zu beziehen. Wenn klar ist das der Betreiber durch selbstständiges Lüften den Feuchteschutz sichstellen kann, reicht dies für das Konzept aus. Er müsste aber ganz klar darauf hingewiesen werden, dass ohne sein Zutun das Konzept nicht umgesetzt werden kann. Kein Planer wird aber so ein Konzept realisieren, da bei Auftreten von Schäden der Streit vorprogrammiert ist. Ich plane selbst keine Anlage nur mit dem Betreiber oder Besitzer des Objekts.
Aber heute schafft man es eh kaum noch ca. 4 - 6 Mal intensiv zu lüften.
So kann man eigentlich nicht mehr auf eine Lüftungsanlage verzichten.
Aber heute schafft man es eh kaum noch ca. 4 - 6 Mal intensiv zu lüften.
So kann man eigentlich nicht mehr auf eine Lüftungsanlage verzichten.
Wir stehen auch vor der Entscheidung eine Kontrollierte-Wohnraumlüftung verbauen zu lassen, oder nicht. Kfw70 erreichen wir durch Solarthermie, was schon über 8.000€ Aufpreis kostet. Eine Kontrollierte-Wohnraumlüftung wären dann nochmals 12.000€.
Wir lesen immer wieder, das mehrfach alle Räume gelüftet werden müssen...
Ist das wirklich so krass? Was ist mit den Leuten die berufstätig sind, oder mehrere Wochen verreisen? Es schimmeln doch nicht alle Häuser ohne Kontrollierte-Wohnraumlüftung und es wird sich doch kaum jemand einen Wecker zum Fenster öffnen stellen, oder?
Wir lesen immer wieder, das mehrfach alle Räume gelüftet werden müssen...
Ist das wirklich so krass? Was ist mit den Leuten die berufstätig sind, oder mehrere Wochen verreisen? Es schimmeln doch nicht alle Häuser ohne Kontrollierte-Wohnraumlüftung und es wird sich doch kaum jemand einen Wecker zum Fenster öffnen stellen, oder?
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