Hallo liebes Forum,
wir befinden uns aktuell in der Planungsphase für ein Einfamilienhaus. Wir haben nun einige Generalunternehmer um ein Angebot gebeten und auch mit einem sehr sympathischen Architekten gesprochen. Wir stellen auch gerne zu einem späteren Zeitpunkt unser BVH en detail vor!
Uns gefällt grundsätzlich die Transparenz und Vorgehensweise des Architekten viel besser, als die Anfangsberatung des GU. Uns ist bewusst, dass wir im Laufe der Zeit beim GU auch mit einem Architekten/Planer sprechen, der mit uns ins Detail geht. Wir haben uns ausführlich im Forum als auch aus diversen Ratgebern informiert bzgl. Vor- und Nachteile.
Worum es uns aktuell erstmal geht, ist die Vergleichbarkeit der Kostenangebote der GU vs. Architekt. Der GU weist ja die Kosten als Festpreis aus (Bau- und Leistungsbeschreibung bildet die Basis) plus unsere Extrawünsche (extra Steckdosen, KFW Standard usw.). Eine grobe Summe für das Haus inkl. Extrawünsche waren hier z.B. 410.000 Euro. Enthalten sind hier natürlich auch Architektenleistungen/Planerische/Ingenieurleistungen laut Bauleistungsbeschreibung.
Nivellement des Grundstücks.
Besprechungen Ihres Bauvorhabens, gemeinsam mit Ihnen, im Zuge von Plan- und Baudurchsprache. Erstellung der Bauantragsunterlagen im Maßstab 1: 100 in der erforderlichen Anzahl für die Behörden
Einen zusatzlichen Plansatz erhalten Sie für Ihre persönlichen Unterlagen.
Ausarbeiten der Werkpläne (Mastab 1 : 50) sowie eventuell erforderlicher Detailzeichnungen.
Erstellung der Statik (Typenstatik für den jeweiligen Haustyp) einschließlich (eventuell erforderlicher) bauphysikalischer Nachweise für Wärme- und Brandschutz.
Berechnung des Energiebedarfs und Erstellen des Energiebedarfsausweises. Eine Kopie erhalten Sie für ihre Unterlagen.
Erstellung von öffentlichen Förderanträgen,falls erforderlich.
Bauleitung und Bauüberwachung bis zur Übergabe des Hauses.
Betreuung während der Gewährleistungsphase.
Als wir zum ersten mal beim Architekten waren, hat dieser ein Buch mit Aufschrift BKI rausgeholt - um auf Basis dieser Angaben eine grobe Abschätzung zur Machbarkeit des BVH zu geben. Er rechnete mit grob 3.000 Euro pro qm und 150qm Wohnfläche, und kam so auf eine Summe von 450.000€.
Die große Frage allerdings ist jetzt: Kommt hier nun sein Honorar noch on Top oder beinhaltet diese Summe (also die durchschnittlichen Baukosten pro qm) bereits die Leistungen (ähnlich der obig. genannten). Vielleicht ist das auch eine recht blöde Frage, aber das ist uns wirklich nicht klar. Gibt es eine Liste an Kosten, die in diesen Durchschnitts-Sätzen beinhaltet sind?
Wir haben nächste Woche einen Termin bei Ihm für eine genauere Kosteneinschätzung.
Vielen Dank für euer Feedback Und eine schöne Woche Wünsche ich euch
wir befinden uns aktuell in der Planungsphase für ein Einfamilienhaus. Wir haben nun einige Generalunternehmer um ein Angebot gebeten und auch mit einem sehr sympathischen Architekten gesprochen. Wir stellen auch gerne zu einem späteren Zeitpunkt unser BVH en detail vor!
Uns gefällt grundsätzlich die Transparenz und Vorgehensweise des Architekten viel besser, als die Anfangsberatung des GU. Uns ist bewusst, dass wir im Laufe der Zeit beim GU auch mit einem Architekten/Planer sprechen, der mit uns ins Detail geht. Wir haben uns ausführlich im Forum als auch aus diversen Ratgebern informiert bzgl. Vor- und Nachteile.
Worum es uns aktuell erstmal geht, ist die Vergleichbarkeit der Kostenangebote der GU vs. Architekt. Der GU weist ja die Kosten als Festpreis aus (Bau- und Leistungsbeschreibung bildet die Basis) plus unsere Extrawünsche (extra Steckdosen, KFW Standard usw.). Eine grobe Summe für das Haus inkl. Extrawünsche waren hier z.B. 410.000 Euro. Enthalten sind hier natürlich auch Architektenleistungen/Planerische/Ingenieurleistungen laut Bauleistungsbeschreibung.
Nivellement des Grundstücks.
Besprechungen Ihres Bauvorhabens, gemeinsam mit Ihnen, im Zuge von Plan- und Baudurchsprache. Erstellung der Bauantragsunterlagen im Maßstab 1: 100 in der erforderlichen Anzahl für die Behörden
Einen zusatzlichen Plansatz erhalten Sie für Ihre persönlichen Unterlagen.
Ausarbeiten der Werkpläne (Mastab 1 : 50) sowie eventuell erforderlicher Detailzeichnungen.
Erstellung der Statik (Typenstatik für den jeweiligen Haustyp) einschließlich (eventuell erforderlicher) bauphysikalischer Nachweise für Wärme- und Brandschutz.
Berechnung des Energiebedarfs und Erstellen des Energiebedarfsausweises. Eine Kopie erhalten Sie für ihre Unterlagen.
Erstellung von öffentlichen Förderanträgen,falls erforderlich.
Bauleitung und Bauüberwachung bis zur Übergabe des Hauses.
Betreuung während der Gewährleistungsphase.
Als wir zum ersten mal beim Architekten waren, hat dieser ein Buch mit Aufschrift BKI rausgeholt - um auf Basis dieser Angaben eine grobe Abschätzung zur Machbarkeit des BVH zu geben. Er rechnete mit grob 3.000 Euro pro qm und 150qm Wohnfläche, und kam so auf eine Summe von 450.000€.
Die große Frage allerdings ist jetzt: Kommt hier nun sein Honorar noch on Top oder beinhaltet diese Summe (also die durchschnittlichen Baukosten pro qm) bereits die Leistungen (ähnlich der obig. genannten). Vielleicht ist das auch eine recht blöde Frage, aber das ist uns wirklich nicht klar. Gibt es eine Liste an Kosten, die in diesen Durchschnitts-Sätzen beinhaltet sind?
Wir haben nächste Woche einen Termin bei Ihm für eine genauere Kosteneinschätzung.
Vielen Dank für euer Feedback Und eine schöne Woche Wünsche ich euch
askforafriend schrieb:
Unterschreibe ich - wir waren beim GU und hatten ein Typenhaus angeschaut. Der Preis hier war 333k für Haus inkl. Keller lt. Bauleistungsbeschreibung. Wir sind dann einige Punkte durchgegangen und haben einige Änderungen vorgenommen - schwupps waren wir bei 439.000€ 🙂Was gab es denn für Änderungen, um am Ende 100K mehr auf der Uhr zu haben ?Ich glaube hier im Thread gelesen zu haben das beim GU bauen dann immer mehr rausgekommen ist. Das würde mich wirklich mal interessieren, wie sowas dann zustande kommt? Ich habe beim GU einen Festpreis, bzw. der sich dann durch die Aufmusterungen ergibt. Somit ist das Haus doch "fertig". Insofern sind doch was den GU betrifft alle Kosten vorher klar.
Auch habe ein Typenhaus und der Grundriss wurde etwas verändert, war kein Problem und kein Aufpreis dafür, quasi bissl Wände geschoben. Auch Zusätze die vorab durch den Hausverkäufer mit reingenommen wurden, wurden dann netterweise bei der Bemusterung nochmal überprüft und wieder rausgenommen weil nicht nötig. Z.b. ein Wanddurchbruch mit knapp 600€ berechnet, gab dann wieder als Gutschrift, oder die Fensterberechnung hatte dann nochmal eine Gutschrift von 800€ gebracht. So gab es noch ein paar weitere Punkte. Durch die Gutschriften habe ich dann gleich wieder für andere Zusatzaufträge genommen, z.b. im DG massive Wände, oder elektr. Rollläden.
Ich hatte alles was ich direkt mit dem Gewerk ausgemacht habe auch da beauftragt, ohne GU ohne das der GU noch etwas aufgeschlagen hat, wie man manchmal liest. Der GU war damit raus. Als Beispiel, die Standardtreppe brauchte noch eine Endbehandlung. Hätte ich Aufmustern können für 800€ beim GU. Hatte mich dann direkt bei der Treppenbaufirma schlau gemacht und da wurde mir die Endbehandlung für knapp 255€ Netto angeboten. Dazu noch die Metallstäbe für 232€ netto und einen Austrittpfosten gerade vor der Wange statt versetzt (Standard) für 70€ netto. In Summe also deutlich weniger gezahlt (681€) und viel mehr dafür bekommen. Auch hatte ich über den GU eine Vorwandinstallation im Bad fürs Waschbecken und um die Badewanne herum angefragt und wäre mit knapp über 1000€ berechnet wurden. Direkt mit dem Trockenbauer abgesprochen für die zwei Sachen plus eine Verkofferung im Hauswirtschaftsraum von einem Rohr was von oben aus dem Bad runter kam und die Anarbeitung vom Trockenbau fürs Dachfenster hat er 400€ für bekommen. So auch mit dem Dachfenster, über den GU wären es irgendwas um 1300€ gewesen. Direkt mit dem Dachdecker wollte er nur etwas weniger. Daher einen eigenen Dachdecker beauftragt, hier ausm Ort der dann für 1000€ das Dachfenster zeitgleich mit dem GU Dachdecker (er die Dacheindeckung) eingebaut hat plus inkl. noch das Schneefanggitter.
Ohne jetzt jemanden angreifen zu wollen, das liegt mir sowas von fern, bin ich doch immer wieder erstaunt, was bei euren Firmen da so "abgeht". Da muss ich echt sagen, bekomme ich teils schon große Augen bei manchen Dingen die man liest.
Klar, was nicht im Bereich des GU ist, wie die Hausanschlüsse/Kanalabreiten oder sowas, das lasse ich mal ausser Betracht. Da dies doch sehr individuell ist.
Wir haben für 200 all incl. ohne Grundstück mit GU gebaut, mit Architekten wäre das nicht gegangen. Das geht, wenn eigene Wünsche und das Konzept des GU deckungsgleich sind. Wir wollten monolithische Wände, GU baut sie immer so. Wir wollten Porenbeton, GU baut nur mit diesem. Wir wollten Bungalow, GU baut viele B. Wir wollten gute Ware, aber kein Schnickschnack. GU ist sehr bodenständig und verkauft ungern Firlefanz. Also Betondachstein, nicht Tonpfanne. Also PVC Fenster, nicht Aluminium oder Mahagonie.Also Haustür, keine Gefängnisschliessanlage mit Videocamera. Also Fliese, nicht Megaformat.
Wer so bauen mag wird mit GU immer günstiger kommen. Dazu muss kommen, das es ein mit Standardhaus bebaubares Grundstück braucht. Nicht zu steil, schön rechteckig,
Wer so bauen mag wird mit GU immer günstiger kommen. Dazu muss kommen, das es ein mit Standardhaus bebaubares Grundstück braucht. Nicht zu steil, schön rechteckig,
Andre77 schrieb:
Was gab es denn für Änderungen, um am Ende 100K mehr auf der Uhr zu haben ?Wie das beim TE zustande gekommen ist, kann ich nur raten.Andre77 schrieb:
Ich glaube hier im Thread gelesen zu haben das beim GU bauen dann immer mehr rausgekommen ist. Das würde mich wirklich mal interessieren, wie sowas dann zustande kommt?Wie sowas zustande kommt - meine Vermutung:Andre77 schrieb:
Ich habe beim GU einen Festpreis,Der Festpreis ist ja nicht der Katalogpreis. Ja, kann man bauen, dann kommt aber bei allen noch die Baunebenkosten dazu. Das rechnen manche Bauherren (hier) fälschlicherweise mit dazu. Da sind also schon mal Differenzen in der Aussage.Weiter werden Eventualposten vom GU genannt. Ob man die nun nimmt oder nicht.
Es kann sein, dass der TE lt Bauleistungsbeschreibung, wie er schreibt, 330000 inkl. Keller hat, aber beim Gespräch „ich wünsch mir dies, ich wünsch mir das“, also Kontrollierte-Wohnraumlüftung, größerer Warmwasser-Speicher, andere Heizung, bessere KFW, usw. mit Doppelgarage und Rollläden vom Feinsten, dann vom GU aufgestellte Liste der Baunebenkosten unterm Strich auf 439000 kommt.
Andre77 schrieb:
Insofern sind doch was den GU betrifft alle Kosten vorher klar.Baunebenkosten ist ja grundstücksabhängig. Doch für einige hier wird es rechnerisch fälschlicherweise mitgenannt.die Aufpreise von Posten, die „kleinen“, die man mit den Handwerksbetrieben ausmachen kann, kann man auch erstmal beim GU erfragen: bei uns kam eine „GU-Steckdose“ 30€ oder so, beim Elektriker dann nur 19. Die 30 würden also erstmal im Raum stehen, pauschal für 50 Stück extra sind das 1500. wenn man also alle Posten mit dem puren Kataloghaus addiert, kann es schon sein, dass man den „Festpreis“ 1/3 oder 1/4 nach oben puscht.
unser Kataloghaus hat nach Bauleistungsbeschreibung 150000 gekostet. Mit direkten Änderungen, Luftraum, Putzwahl, Fenster und KfW usw. lagen wir bei 185000. Mit Garage 195000. Wenn wir uns dann jede Änderung und Fliesenupgrade hätten ausrechnen lassen, wären wir bestimmt auf 205000 gekommen. Hätte ich dann noch die Baunebenkosten mit 20000 dazugerechnet und hier einen Thread aufgemacht, würde ich also von 150000//235000 reden.
P.s. Was man wissen sollte: was Du über GU laufen lässt, hat 5 Jahre Garantie, über den Handwerker nur 2 Jahre.
ypg schrieb:
die Aufpreise von Posten, die „kleinen“, die man mit den Handwerksbetrieben ausmachen kann, kann man auch erstmal beim GU erfragenIst dieses Vorgehen für die Mehrheit der GU "Ok"? Muss man sowas im Vorfeld mit dem GU abklären, sodass er sich nicht übergangen fühlt? Oder ist das daily business?
launy10 schrieb:
Muss man sowas im Vorfeld mit dem GU abklären, sodass er sich nicht übergangen fühlt? Ich habe das bei unserem GU im Vorfeld aktiv eingefordert, bevor ich den Vertrag und Finanzierung fixiert habe.
Er hat mir die Handwerkerliste gegeben und ich habe mir da wo notwendig Vororttermine gemacht um mir den Standard anzuschauen. Besonders im Badbereich sehr aufschlussreich. Da kann man "moderat" aufmustern mit 5k, oder eben auch 20k als absolutes Minimum knapp über sozialen Wohnungsbau ansehen.
Wenn der GU mir das nicht ermöglicht hätte, wäre das für mich ein Ausschlusskriterium gewesen, was ich ihm dann auch so gesagt hätte. Ich muss mein Bauvorhaben ordentlich projektieren können und genau diese Fragen gehören für mich dazu.
launy10 schrieb:
Ist dieses Vorgehen für die Mehrheit der GU "Ok"? Muss man sowas im Vorfeld mit dem GU abklären, sodass er sich nicht übergangen fühlt? Oder ist das daily business?Die meisten wollen mit dem Chichi-Gedöns gar nichts zu tun haben. Zu viel Gewährleistungsansprüche: hier Chichi, da Chichi, Chichi geht kaputt oder bewegt sich, löst sich, fällt ab, dann kommt doch der Anruf beim GU. Direkt über den Handwerker sind sie raus.Bei Steckdosen haben sie uns noch einen Preis genannt. Bei den zusätzlichen Trockenbauarbeiten wurde klar kommuniziert, dass wir dort für Diet und Dat direkt anfragen können. Beim Sanitär auch.
Bei der Treppe haben wir die Setzstufen leider über GU machen lassen, weil das zum Haus gehörte wegen Abstellraum und sich nicht später ergeben hat.
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