ᐅ Bausparsumme ungewollt erhöht
Erstellt am: 10.05.26 11:19
H
HeikiliMeine 83-jährige Mutter hat noch einen zuteilungsreifen Bausparvertrag, den sie an meine Schwester überschreiben wollte (war familienintern auch so abgesprochen).
Nun ging sie letzte Woche zur BHW-Agentur. Sie haben ihr nun eine Erhöhung von 8.000 € auf 10.000 € aufgeschwätzt, da das nun angeblich die Mindestsumme sei. Können wir uns dagegen wehren? Wenn ja, wie?
Nun ging sie letzte Woche zur BHW-Agentur. Sie haben ihr nun eine Erhöhung von 8.000 € auf 10.000 € aufgeschwätzt, da das nun angeblich die Mindestsumme sei. Können wir uns dagegen wehren? Wenn ja, wie?
Naja was gesprochen ist und was sie gemacht hat sind zwei paar Schuhe. Seid ihr euch sicher, dass die euch das Geld geben will?
Abgesehen kann man ein bsp immer kündigen. Der Verlust der Zinsen für dieses Jahr dürfte zu verkraften sein. Die Gebühren sind aber trotzdem fällig.
Abgesehen kann man ein bsp immer kündigen. Der Verlust der Zinsen für dieses Jahr dürfte zu verkraften sein. Die Gebühren sind aber trotzdem fällig.
Ich würde mir an deiner Stelle die angebliche „Mindestsumme von 10.000€“ unbedingt schriftlich geben lassen. Für eine reine Übertragung des Bausparvertrags auf Deine Schwester ist eine Erhöhung der Bausparsumme normalerweise nicht notwendig. Genau deshalb wirkt das etwas fragwürdig.
Hat Deine Mutter bereits etwas unterschrieben? Falls ja, sofort die kompletten Unterlagen anfordern und schriftlich widersprechen, wenn die Erhöhung nicht ausdrücklich gewollt war. Telefonisch bringt das meist wenig...
Hat Deine Mutter bereits etwas unterschrieben? Falls ja, sofort die kompletten Unterlagen anfordern und schriftlich widersprechen, wenn die Erhöhung nicht ausdrücklich gewollt war. Telefonisch bringt das meist wenig...
M
MachsSelbst11.05.26 11:54Es gibt doch die 14-tätige Widerrufsfrist bei sowas?
H
hanghaus202311.05.26 15:50Heikili schrieb:
Nun ging sie letzte Woche zur BHW-AgenturMachsSelbst schrieb:
Es gibt doch die 14-tätige Widerrufsfrist bei sowas?Nur falls das explizit geregelt ist. z.B in den AGB's
Das ist doch kein Onlinhandel oder Telefongeschäft.
Da kann man nur mit triftigen Grund zurüktreten. Oder auf Kulanz hoffen.