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ᐅ Nachbarsbaum - Sicherheit und Dreck. Wer ist verantwortlich?

Erstellt am: 05.04.21 18:46
L
lin0r87
Guten Tag liebe Gemeinde,
da wir nun eine Nachzahlung der Bafa bzgl. der Förderung erhalten haben, wollten wir nun mit dem Vorgarten sowie dem Garten beginnen.
Mit dem Vorgarten läuft alles, jedoch mit dem Garten haben wir ein kleines Problem.
Unser Nachbar gegenüber hat vier Bäume (ca. 15-20m hoch) und die Äste ragen gute 1,5-2m auf unser Grundstück.
Die Bäume machen jede Menge Dreck. Bei einer Starken Windböe fliegen sogar die Äste und auch sehr viele Tannen auf den Boden.
Unsere Tochter hat ein verbot von uns erhalten, darunter nicht zu spielen.

Uns liegt die Sicherheit an oberster Stelle und dann folgt alles andere.

Was wurde bereits unternommen?

Wir haben als erste Amtshandlung das persönlichen Gespräch gesucht. Leider wurden wir abgewiesen. Unseren Nachbarn ist es relativ egal.
Die Bäume standen zu erst hier und dann kamen wir.(??) so sein Antwort. Für ihn zählt der Sichtschutz und nicht die Sicherheit.
Die Bitte, die Bäume ggf. um die Hälfte zu kürzen lehnte er strikt ab! Die Einladung von unserer Seite aus, sich die Bäume an zu schauen und dann zu beurteilen, abgelehnt!

Daraufhin sind wir zur Stadt gegangen und haben es gemeldet. Auch da stoßen wir auf eine Blockade. "Die Stadt ist hierfür nicht zuständig" Wir sollten einen Schlichter einschalten. Gesagt, getan. Doch unser Nachbar hat kein Interesse.

Also liebe Gemeinde, was kann ich jetzt noch machen? Google hat viele Artikel, aber keines davon gibt mir in dem Sinne einen gewissen Rat.

Solange das mit den Bäumen nicht geklärt ist, wäre eine Arbeit im Garten eher schlecht...

Um eine kleine Hilfe wäre ich euch wieder Mals dankbar.

Garten mit hohen, schief stehenden Bäumen am Zaun; Paletten und Gerümpel im Vordergrund.


Großer Baum mit grünem Efeu-Wuchs, teils braun verfärbte Zweige; Gartenzaun im Vordergrund


Gartenansicht mit grünem Maschendrahtzaun rechts, dichter Laubbaum, blauer Himmel.


Grüner Metallzaun mit gebogenen Stäben im Vordergrund, dahinter Blätter und kahle Äste.


Außenbereich mit unebener Erde, Grasflecken, Steinen, Holzlatte, Müllsäcken vor grauer Wand.


Offener Gartenbereich mit Erdfläche, vereinzeltem Gras und Bauabfällen (Rohre, Säcke) am Rand.


Metallzaun am unteren linken Rand, dichtes Grün klettert daran, kahle Äste ragen in den grauen Himmel.
F
FloHB123
05.04.21 22:09
Also eine Gefahr für dein Kind sehe ich hier nicht. Zumindest wenn es bei den kleinen Ästen bleibt, die auf den Bildern zu sehen sind.
Ja, der Baum macht Dreck, aber er war nun einmal zuerst da. Da kann ich deinen Nachbarn schon ein Stück verstehen, dass er nicht gerade begeistert ist, wenn plötzlich der neue Nachbar ankommt und möchte, dass die Bäume gekürzt werden.

Vielleicht solltet ihr das ganze jetzt erst einmal auf sich beruhen lassen und zum Herbst nochmal das Gespräch suchen und anbieten die Kosten zu übernehmen, die Äste auf eurer Seite zurückschneiden zu lassen.
G
Gartenfreund
06.04.21 06:07
Wenn ich es auf den Bildern richtig sehe sind es Nadelbäume, was auch für die Zapfen spricht. Die Äste sind doch bis auf den Kronenbereich komplett abgestorben. Ich könnte mir vorstellen das in ein paar Jahren keiner der Bäume mehr leben wird und dann sowieso entfernt werden müssen.

Das der Besitzer ein entfernen ablehnt könnte auch damit zusammenhängen das die Bäume zwischen der Grenze und dem Schuppen oder was immer das sein mag stehen und nicht so einfach entfernt werden können.

Mache ihm doch den Vorschlag das er sie im Herbst entfernen lässt. Er könne die Bäume dann auf dein Grundstück fallen lassen und dann dort zerteilen und abtransportieren lassen.

Zudem kannst du ja mitteilen das ihr vorhabt im hinteren Bereich des Gartens ein geräteschuppen zu errichten oder Sträucher, Bäume, mit entsprechendem Abstand, zu Pflanzen was bedeutet das dann ein einfaches und somit wohl auch kostengünstiges entfernen für ihn dann nicht mehr möglich ist.

Vielleicht führt dieses dann dazu das er etwas unternimmt.
Schimi179106.04.21 06:58
rick2018 schrieb:

Hier gilt §910 Baugesetzbuch, Abs. 1. Angemessene Frist setzen.
...
Es wäre schön, wenn es so einfach wäre 🙂
Denn es gibt noch Abs. 2 des §910 Baugesetzbuch:
"(2) Dem Eigentümer steht dieses Recht nicht zu, wenn die Wurzeln oder die Zweige die Benutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigen."

Die Nutzung des Grundstücks sehe ich hier grundsätzlich nicht beeinträchtigt. Sollte der Eigentümer anderer Meinung sein und der "Baumeigentümer" stellt auf stur, hat man - trotz Baugesetzbuch - nichts gewonnen. Somit bliebe wohl nur "Gefahr im Verzug" durch kranken Baumbestand. Aber auch da kann es kompliziert werden und im §910 Baugesetzbuch steht dazu nichts.
N
nordanney
06.04.21 08:04
Schimi1791 schrieb:

Die Nutzung des Grundstücks sehe ich hier grundsätzlich nicht beeinträchtigt.
Schau Dir nur den Boden an. Durch die Nadeln ist Boden völlig im Allerwertesten (sauer). Das wird auch nicht besser werden. Die Beeinträchtigung ist groß.
Aber,
Schimi1791 schrieb:

Sollte der Eigentümer anderer Meinung sein und der "Baumeigentümer" stellt auf stur
, bleibt nur der Weg eines Gutachters. Das ist der übliche Weg.
Schimi179106.04.21 08:18
nordanney schrieb:

...
Die Beeinträchtigung ist groß.
...
Groß? Ich sprach von der grundsätzlichen Eignung. Das Grundstück wird an der Stelle der Bäume ja nicht unbrauchbar.
nordanney schrieb:

...
Durch die Nadeln ist Boden völlig im Allerwertesten (sauer).
...
Auf dem ersten Bild ist m. E. zu erkennen, dass der gesamte (sichtbare) Boden "im Allerwertesten" ist. Zudem wäre mir die Müllhalde am Zaun ein größeres (optisches) Ärgernis.

Für ein Kleinkind sehe ich - überspitzt - die gestapelten Paletten als größere Gefahrenquelle. Das Kind könnte draufklettern, runterspringen ... unglücklich aufkommen, sich Fuß und Genick brechen.
OWLer06.04.21 08:23
nordanney schrieb:

Schau Dir nur den Boden an. Durch die Nadeln ist Boden völlig im Allerwertesten (sauer). Das wird auch nicht besser werden. Die Beeinträchtigung ist groß.

Das Problem ist einmalig. Wenn ich vom Zustand von Teuto und Wiehengebirge auf die 4 Bäume schließe, sind 50% von denen tot und nadeln nicht nach. Der Rest wird die Borkenkäfer dieses Jahr auch erben und absterben.

Dann wäre es allerdings Zeit für die Fällung, da die beim nächsten Sturm um-/abknicken. Da brauch sich der TE aber auch keine Gedanken um die Kinder machen, weil die bei Sturm eh nicht in den Garten gehören.
bäumebaugesetzbuchgrundstück