ᐅ Grunderwerbsteuer bei Schenkung von Erbengemeinschaft?
Erstellt am: 10.07.20 15:12
Hallo zusammen,
seit einiger Zeit bin ich stiller und interessierter Mitleser in diesem Forum. Nun hätte ich selbst ein Thema bei welchem ich euer Fachwissen gut gebrauchen könnte Ich plane derzeit den Bau eines Einfamilienhaus auf einem Grundstück, welches im Familienbesitz ist und demnächst auf mich notariell umgeschrieben wird. Bis dato ist als Eigentümer des Grundstücks eine Erbgemeinschaft, bestehend aus meiner Mutter und Ihr beiden Schwestern eingetragen. Nun stellt sich mir die Frage ob bei Umschreiben per Schenkungsvertrag Grunderwerbsteuer anfallen oder nur die Notarkosten für den Grundbucheintrag, etc.? Man liest ja, dass die Schenkung unter Eltern, Ehepartner und Kindern grunderwerbsteuerfrei ist, aber bei Geschwistern, Nichten, etc. fallen diese wohl an!? Wie verhält es sich also wenn ein Teil der Erbgemeinschaft aus Tanten besteht und quasi nur ein Drittel ein Elternteil ist? Bemerkung: Es sind alle 3 Beteiligten sich einig, mir das Grundstück zu überlassen (ohne Gegenleistung).
Über eure Hilfe bzw. Antworten würde ich mich freuen. Vorab besten Dank
seit einiger Zeit bin ich stiller und interessierter Mitleser in diesem Forum. Nun hätte ich selbst ein Thema bei welchem ich euer Fachwissen gut gebrauchen könnte Ich plane derzeit den Bau eines Einfamilienhaus auf einem Grundstück, welches im Familienbesitz ist und demnächst auf mich notariell umgeschrieben wird. Bis dato ist als Eigentümer des Grundstücks eine Erbgemeinschaft, bestehend aus meiner Mutter und Ihr beiden Schwestern eingetragen. Nun stellt sich mir die Frage ob bei Umschreiben per Schenkungsvertrag Grunderwerbsteuer anfallen oder nur die Notarkosten für den Grundbucheintrag, etc.? Man liest ja, dass die Schenkung unter Eltern, Ehepartner und Kindern grunderwerbsteuerfrei ist, aber bei Geschwistern, Nichten, etc. fallen diese wohl an!? Wie verhält es sich also wenn ein Teil der Erbgemeinschaft aus Tanten besteht und quasi nur ein Drittel ein Elternteil ist? Bemerkung: Es sind alle 3 Beteiligten sich einig, mir das Grundstück zu überlassen (ohne Gegenleistung).
Über eure Hilfe bzw. Antworten würde ich mich freuen. Vorab besten Dank
N
nordanney10.07.20 15:19Zunächst einmal fällt keine Grunderwerbsteuer an, da diese nur bei Käufen berechnet wird. In Deinem Fall ist das Äquivalent dazu die Schenkungssteuer.
Hier kommt es auf die Freibeträge an bzw. den Grundstückswert, welche Schenkungssteuer anfällt.
Somit kannst Du zunächst nur eine grundsätzliche, aber keine konkrete Antwort bekommen.
Hier kommt es auf die Freibeträge an bzw. den Grundstückswert, welche Schenkungssteuer anfällt.
Somit kannst Du zunächst nur eine grundsätzliche, aber keine konkrete Antwort bekommen.
N
nordanney10.07.20 15:30Chris S. schrieb:
Meiner Recherche zur Folge ist das unter dem Freibetrag!?Wenn alle drei jeweils zu 1/3 im Rahmen der Erbengemeinschaft Eigentümer sind, wäre für die Anteile der Tanten (Wert T€ 25) Schenkungssteuer fällig - zumindest auf den Betrag, der T€ 20 überschreitet. Insgesamt aber vernachlässigbar.Ähnliche Themen