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ᐅ KfW 296 und 298: Mietbedingungen (?)

Erstellt am: 10.04.26 13:12
T
tightentbelten
T
tightentbelten
10.04.26 13:12
Für ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung kommen für die Einliegerwohnung bei uns derzeit technisch der KfW 296 (Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment) und der KfW 298 (Klimafreundlicher Neubau - Wohngebäude, hier nicht selbst bewohnt) infrage.

Dazu zwei Fragen:

1. Bei beiden Programmen steht "Das Wohngebäude beziehungsweise die Wohneinheiten sind mindestens zehn Jahre zweckentsprechend zum Wohnen zu nutzen." und sonst finde ich leider gar nichts zu den Bedingungen.
Heißt das lediglich, dass es z.B. keine Geschäftsräume sein dürfen und man die Wohnung nicht selbst bewohnen darf?  Oder heißt das auch, dass Leerstand verboten ist, ortsübliche Miete eingetrieben werden muss oder gar dass nur bestimmte Zielgruppen mieten dürfen? Bei den Programmen der Bayern Labo gibt es sehr strenge Vorgaben. Bei der KfW finde ich nichts. Gibt es irgendwo detailliertere Informationen oder muss man sich direkt an die KfW bzw. die Hausbank wenden?

2. Im Programm 298 ist der Zins für das 55-Haus besser als für das 40-Haus. Hab ich da was übersehen oder ist einfach für das 55er mehr im Topf?
Kann man, auch wenn man 40 erreicht, ein 55-Haus zur Förderung melden?

Danke schon einmal für jegliche Hilfe.
N
nordanney
10.04.26 13:53
tightentbelten schrieb:
Bei beiden Programmen steht "Das Wohngebäude beziehungsweise die Wohneinheiten sind mindestens zehn Jahre zweckentsprechend zum Wohnen zu nutzen.

Das ist auch wortwörtlich so gemeint. Mehr oder weitere Erläuterungen bedarf es nicht. Wohnraum, der als Wohnraum genutzt wird. Vermietung oder Eigennutzung ist egal (je nach Programm - bei 296 sogar total egal). Das war es dann auch schon mit "Bedingungen" (natürlich noch beim 296 die ganzen baulichen Restriktionen und die technischen Vorgaben).

tightentbelten schrieb:
Gibt es irgendwo detailliertere Informationen

Nein, gibt es nicht zu diesem Punkt. Ist auch nicht nötig.

tightentbelten schrieb:
Für ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung kommen für die Einliegerwohnung bei uns derzeit technisch der KfW 296 (Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment) und der KfW 298

Dir ist klar, dass es Programme für am Ende total unterschiedliche Häuser sind?

tightentbelten schrieb:
2. Im Programm 298 ist der Zins für das 55-Haus besser als für das 40-Haus. Hab ich da was übersehen oder ist einfach für das 55er mehr im Topf?
Kann man, auch wenn man 40 erreicht, ein 55-Haus zur Förderung melden?

Zum ersten Teil der Frage: Nix übersehen, 55er wird gerade für Instis / Genossenschaften / usw. mit dem Zins gepusht.
Teil zwei: Du musst "nur" KfW 55 erreichen als Mindestanforderung. Kannst auch ein Passivhaus bauen, wenn Du möchtest. Kannst nur nicht dann das Programm wechseln, wenn plötzlich 40 viel günstiger im Zins wird.
Y
ypg
10.04.26 23:52
tightentbelten schrieb:
kommen für die Einliegerwohnung bei uns derzeit technisch der KfW 296 (Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment) und der KfW 298 (Klimafreundlicher Neubau - Wohngebäude, hier nicht selbst bewohnt) infrage.

Ich denke, Du machst den Fehler und trennst Dein Bauvorhaben in zwei Geschichten. Das machen die KfWs, die Du benennst, nicht.
Es wird nicht nur eine Wohnung, die Teil eines EFHes ist, gefördert. Zumindest nicht mit diesen KfWs.
T
tightentbelten
11.04.26 00:18
Danke für eure Antworten!
Also geht der Plan Hauptwohnung KfW 300 und Einliegerwohnung KfW 296 oder 298 nicht auf? Oder ist das Problem, dass ich Laie es als "Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung" bezeichnet hab?

Beim 296 steht unter "Nicht gefördert werden":
"...die gleich­zeitige In­anspruch­nahme einer Förderung aus diesem Produkt mit der Bundes­förderung für effi­ziente Gebäude (BEG) für die­selbe Maß­nahme oder den Förderungen „Wohn­eigentum für Familien – Neubau“ (300) sowie „Klima­freundlicher Neu­bau – Wohn­gebäude“ (297, 298) für die­selbe Wohn­einheit."

Beim 300 steht in der Info:
"Werden weitere Wohneinheiten errichtet bzw. erworben, ist für diese Wohneinheiten eine Förderung im Produkt Klima­freundlicher Neubau (298) möglich.
Für die in diesem Produkt geförderte Wohn­einheit ist die gleich­zeitige Förderung aus der Bundes­förderung für effiziente Gebäude (261, 461) oder der Förderung Klima­freundlicher Neubau (297, 298, 299, 498, 499) nicht möglich."

Wo ist mein Denkfehler?
N
nordanney
11.04.26 08:05
tightentbelten schrieb:
Wo ist mein Denkfehler?

Den gibt es nicht. Ein Mehrfamilienhaus ist mit unterschiedlichen Programmen förderbar. Ob das sinnvoll ist, muss man schauen. @ypg liegt selten falsch, aber diesmal schon.
T
timbaumal
11.04.26 09:22
Hey, bei den KfW Programmen gibt es da einige Bedingungen zu beachten, aber ehrlich gesagt kenne ich die genauen Details für diese beiden Programme nicht so gut aus dem Kopf.

Ich würde dir empfehlen, da direkt bei der KfW nachzufragen oder dich beraten zu lassen, weil die Anforderungen ziemlich spezifisch sind und sich auch immer mal wieder ändern können. Besser, du holst dir die Info aus erster Hand, als dass ich dir hier was erzähle, das dann nicht stimmt.
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