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ᐅ Lage Stadtvilla oder Einfamilienhaus auf 500 m2 Grundstück-Rechteck

Erstellt am: 17.01.20 18:03
T
Tolentino
Liebe Alle,

nachdem ich euch im anderen Thread mit den Grundrissen meines möglichen Hamsterkäfigs gequält habe, folgt hier der nächste Thread (Vielen Dank übrigens noch mal für die vielen konstruktiven Anregungen dort).
Nur soviel, die Doppelhaushälfte ist noch nicht raus, denn dieses Grundstück ist heiß begehrt und ob es was wird ist nicht klar. Aber ich würde dieses hier schon favorisieren.

Nun also zu diesem Grundstück. Es geht mir hier erst mal nur darum, wo und wie ungefähr das Haus auf diesem Grundstück aufgestellt werden sollte.

Bebauungsplan/Einschränkungen
Größe des Grundstücks: 500 m²
Hang: nein
Grundflächenzahl: 0,2
Geschossflächenzahl: 0,4
Baufenster, Baulinie und -grenze: 5m zur Straße, 3m zu Nachbarn
Randbebauung: erlaubt für Garagen und Schuppen. nicht vorhanden auf dem Grundstück.
Anzahl Stellplatz: 1-2
Geschossigkeit: 1,5-2(,5)
Dachform: Egal
Stilrichtung: Egal
Ausrichtung: Flucht Parallel zur Str.
Maximale Höhen/Begrenzungen: Maximale Firsthöhe 9m

Es folgen die selbst angefertigten Lagepläne nach Angaben im Exposé.

So sieht das Grundstück grob aus mit den Baugrenzen und Maßen.

Lageplan: grüne Mitte umrandet von rotem Rahmen, linke Straßennamen und Kompass oben links.


Meine Frage ist nun wohin mit dem Haus?
Der Vorschlag des Maklers ist nach hinten, da man vorne eh die 5m hat und so quasi 3m Garten "gewinnt". Meine Partnerin findet das nicht so toll, wegen Einsichtigkeit von der Straße aus. Ich sag: Sichtschutz! Aber denke auch, hm bei zu hohem Zaun droht Gefängnishofatmosphäre.

Aber selbst wenn man dem Vorschlag folgt. stellt sich die Frage für mich lieber quadratischer Grundriss (->Stadtvilla)?

So z.B.:

Grundriss: Straße links, orange Randzonen, grüne Fläche, zentrales graues Gebäude (100 m²).


Dann wird der Stellplatz schwierig oder?

Oder hochkant?

Grundriss eines Grundstücksplans mit orange Randzonen, grünem Hof und grauem Gebäudeblock.


Ich will ja eigentlich möglichst viel Westsicht und Garten. Bin eher ein Abendmensch und da ist weniger verbaut, durch die Straße. Kommt also mehr Licht, denke ich.
Aber der schmale Grundriss hat ja schon bei der Doppelhaushälfte so viel Probleme gemacht. Gut hier könnte man dafür länger bauen.

Was denkt ihr?

Viele Grüße

Tolentino
Tolentino19.02.21 11:27
Das ist mir alles bewusst und wird auch mein Hauptpunkt beim RA sein, dass ich Vor allem ein fertiges Haus haben möchte, was nicht gesundheitsgefährdend wird oder ständig größerer Reparaturen bedarf
OWLer22.02.21 20:38
Wie geht es hier eigentlich weiter? Sind die Maurer wieder auf der Baustelle oder ist Baustopp? Das Wetter ist ja zurzeit ein Traum, schnell fertig zu werden?
Tolentino22.02.21 21:58
Ich glaube der GÜ wartet ab, wie ich reagiere. Er will ja schriftlich von mir, das ich den Mangel so akzeptiere. Das wird er ohne weitere Zugeständnisse nicht von mir lesen.
Welche das genau sein könnten und welche Vor- und Nachteile mir daraus erwachsen wird Teil eines anwaltlichen Beratungsgesprächs morgen Nachmittag sein...
P
pagoni2020
25.02.21 13:07
Wie war eigentlicn Dein Termin?? Gehts nun ordentlich weiter?
Tolentino25.02.21 13:21
Der Anwalt will sich erstmal den Vertrag anschauen. Ich war damals zu naiv und wollte schnell machen, um das Grundstück überhaupt kriegen zu können. Daher hatte ich nicht damals schon alles auf Herz und Nieren geprüft.
Also sind da evtl ein paar Zinken drin.
Der GÜ hat mir jetzt den Baustopp seinerseits verkündet bis ich den Mangel abnicke.
Erst hat außerdem tatsächlich eine formale Unbedenklichkeitsbestätigung der Statikerin bezüglich der Standsicherheit beigebracht (allerdings erstens an ihn adressiert, zweitens Regen nicht auch über die Rissanfälligkeit des Putzes). Hier will ich dann mit dem RA noch erörtern, was man ansonsten noch verlängern könnte (z.b. verlängerter Sicherheitseinbehalt)
Trotzdem wurden jetzt Gerüste geliefert...
OWLer25.02.21 13:42
Tolentino schrieb:

Der Anwalt will sich erstmal den Vertrag anschauen. Ich war damals zu naiv und wollte schnell machen, um das Grundstück überhaupt kriegen zu können. Daher hatte ich nicht damals schon alles auf Herz und Nieren geprüft.
Also sind da evtl ein paar Zinken drin.

Was hat denn das Grundstück bzw. der Kaufvertrag dazu mit den Bauthemen zu tun? Du redest doch dauernd vom GU/GÜ und somit nicht vom Bauträger. Somit laufen Grundstück bzw. Kaufvertrag damit doch über den Verkäufer des Grundstücks und haben nichts mit den vertraglichen Gegebenheiten mit dem GU/GÜ zu tun?

Oder redest du vom Bauvertrag mit dem GU/GÜ? Selbst wenn, dann ist es doch unterschrieben. Wenn da nichts unlauteres drinsteht, sondern nur für dich ungünstig, dann ist das halt so.

Klingt ehrlich gesagt aufgrund deiner 3 Zeilen so, als ob der Anwalt einfach nur für irrelevante Nebenkriegsschauplätze abkassieren möchte über deine Bauherrenrechtsschutz. Die meisten Bauherren werden so etwas wohl NICHT abschließen und da kann man ja mit beiden Händen zugreifen.

Jetzt meine freie Interpretation.....
Tolentino schrieb:

Erst hat außerdem tatsächlich eine formale Unbedenklichkeitsbestätigung der Statikerin bezüglich der Standsicherheit beigebracht (allerdings erstens an ihn adressiert, zweitens Regen nicht auch über die Rissanfälligkeit des Putzes).

Das ist doch alles was du wolltest. Abheften und weitermachen. Die Maurer werden dir vermutlich jetzt eh in den Putz p*nkeln, aber sonst an offensichtlichen Stellen vernünftige Arbeit abliefern.

Putz und Rissanfälligkeit? Wegen der Pfuschertaschen?
grundstückmaurerbaustoppmangelanwaltkaufvertragputz