ᐅ Terrassendach und Abstandsflächen übernommen?
Erstellt am: 06.04.26 12:27
F
FranticHallo zusammen.
ich wohne in einer DHH und habe ein sehr gutes Verhältnis zu meinen Nachbarn, das ich auch so beibehalten möchte. Sie sind sehr nette Leute.
Sie möchten ein Terrassendach bauen und planen, es einen Meter von der Grundstücksgrenze entfernt zu errichten. Es soll ein 8 x 3 Meter großes Dach werden, daher benötigen sie keine Genehmigung der Gemeinde.
Sie brauchen aber unsere Zustimmung. Die Firma, die sie beauftragen möchten, hat uns ein Formular gegeben, das wir unterschreiben sollen, um diese Zustimmung zu erteilen. Punkt 1 dieses Formulars besagt unter anderem: „Eventuelle Abstandsflächen werden auf mein Grundstück übernommen“. Während ich versuchte, diesen Teil zu lesen und zu verstehen (ich bin kein Deutsch Muttersprachler), kam derselbe Nachbar und erklärte mir, dass es so aussieht, als ob in dieser Aussage steht, dass ich zustimmen würde, die 2 Meter (von den 3 Metern), die er auf seiner Seite für das Terrassendach einnimmt, auf mein Grundstück zu verlegen. Er war sehr ehrlich, aber das hat mich stutzig gemacht.
Ist das wirklich so? Beeinträchtigt ein Terrassendach die Abstandsflächen?
Falls ja, befürchte ich, dass dies den Wert meiner Immobilie mindert und ich meinem Nachbarn absagen müsste (aber ich wäre wirklich die Erste, die sich darüber ärgern würde).
PS: wir wohnen in Bayern
ich wohne in einer DHH und habe ein sehr gutes Verhältnis zu meinen Nachbarn, das ich auch so beibehalten möchte. Sie sind sehr nette Leute.
Sie möchten ein Terrassendach bauen und planen, es einen Meter von der Grundstücksgrenze entfernt zu errichten. Es soll ein 8 x 3 Meter großes Dach werden, daher benötigen sie keine Genehmigung der Gemeinde.
Sie brauchen aber unsere Zustimmung. Die Firma, die sie beauftragen möchten, hat uns ein Formular gegeben, das wir unterschreiben sollen, um diese Zustimmung zu erteilen. Punkt 1 dieses Formulars besagt unter anderem: „Eventuelle Abstandsflächen werden auf mein Grundstück übernommen“. Während ich versuchte, diesen Teil zu lesen und zu verstehen (ich bin kein Deutsch Muttersprachler), kam derselbe Nachbar und erklärte mir, dass es so aussieht, als ob in dieser Aussage steht, dass ich zustimmen würde, die 2 Meter (von den 3 Metern), die er auf seiner Seite für das Terrassendach einnimmt, auf mein Grundstück zu verlegen. Er war sehr ehrlich, aber das hat mich stutzig gemacht.
Ist das wirklich so? Beeinträchtigt ein Terrassendach die Abstandsflächen?
Falls ja, befürchte ich, dass dies den Wert meiner Immobilie mindert und ich meinem Nachbarn absagen müsste (aber ich wäre wirklich die Erste, die sich darüber ärgern würde).
PS: wir wohnen in Bayern
Frantic schrieb:
Sie brauchen aber unsere Zustimmung.Wer sagt das?
Frantic schrieb:
Die Firma, die sie beauftragen möchten, hat uns ein Formular gegeben, das wir unterschreiben sollen, um diese Zustimmung zu erteilen.Die Firma hat ein welches Formular? Ist das ein amtliches Formular oder eins von denen gestrickt, welches sie persönlich als Firma sichert, falls der Besteller hinterher bei Ärger mit Nachbarn sagt, die Firma hätte sie über Abstandsflächen informieren müssen?
Frantic schrieb:
Ist das wirklich so? Beeinträchtigt ein Terrassendach die Abstandsflächen?Kommt drauf an. Grundsätzlich ja.
Aber: es gibt bei Doppelhäuser keine Abstandsflächen, die beeinträchtigt werden können, jedenfalls nicht bei dieser schlichten Terrassendach-Arie, da bei offiziellen Doppelhäusern eben auf diese Abstandsfläche (baurechtlich) verzichtet wird.
Weshalb soll das Dach einen Meter Abstand zur gemeinsamen Grenze haben - tun Eure Terrassen das auch, oder ist das Dach zur Grenze hin geneigt und sie wollen mit dem Abstand sicherstellen, daß das Dach nicht zu Euch hin entwässert ?
Wie Yvonne schon sagte, tritt bei DHH-Grundstücken die gegenseitige Anbauverpflichtung an die Stelle des bei Einzelhausbebauung üblichen Abstandes an der gemeinsamen Grenze. Insofern kann von Abstandsflächen keine Rede sein, und es kann solche auch nicht zu übernehmen geben.
Vermutlich baut diese Firma sonst auch Dächer über Terrassen hinter Garagen von Einzelhäusern, dann müßte der Nachbar des Terrassenüberdachers tatsächlich mit seiner Zustimmung auch einen Abstand auf seine Seite übernehmen. Einen solchen Fall sehe ich hier aber nicht, also trifft das Formular dieser Firma auf Euren Fall garnicht zu. Du kannst das Formular ja einmal hier einstellen (bitte das Ganze, nicht nur den Absatz).
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Wie Yvonne schon sagte, tritt bei DHH-Grundstücken die gegenseitige Anbauverpflichtung an die Stelle des bei Einzelhausbebauung üblichen Abstandes an der gemeinsamen Grenze. Insofern kann von Abstandsflächen keine Rede sein, und es kann solche auch nicht zu übernehmen geben.
Vermutlich baut diese Firma sonst auch Dächer über Terrassen hinter Garagen von Einzelhäusern, dann müßte der Nachbar des Terrassenüberdachers tatsächlich mit seiner Zustimmung auch einen Abstand auf seine Seite übernehmen. Einen solchen Fall sehe ich hier aber nicht, also trifft das Formular dieser Firma auf Euren Fall garnicht zu. Du kannst das Formular ja einmal hier einstellen (bitte das Ganze, nicht nur den Absatz).
https://www.instagram.com/11antgmxde/
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11ant schrieb:
Du kannst das Formular ja einmal hier einstellen (bitte das Ganze, nicht nur den Absatz).Das würde mich auch interessieren. Wie schon gesagt: ich zweifel an einem offiziellen oder behördlichen Formular und sichert nur die Firma gegenüber späteren Ärger ab bei gängiger EFH-Terrassen-Überdachungen, wenn keine Baugenehmigung erforderlich ist.
Frantic schrieb:
PS: wir wohnen in BayernEs gibt in Bayern wohl ein offizielles Formblatt.
Allerdings gilt nach Art 6 BayBO uA
Eine Abstandsfläche ist nicht erforderlich vor Außenwänden, die an Grundstücksgrenzen errichtet werden, wenn nach planungsrechtlichen Vorschriften an die Grenze gebaut werden muss oder gebaut werden darf. 5Art. 63 bleibt unberührt.
Was bedeutet eigentlich Du "wohnst da" ? - falls Du in der DHH nur Mieter bist, kannst Du für den Grundeigentümer garnichts erklären, weder Zustimmung noch Einsprruch.
Die Abstandsflächenübernahme bedeutet für den (bei Euch aber nicht zutreffenden) Fall, daß zu Eurer gemeinsamen Grenze Abstände einzuhalten wären (die er mit einem statt drei Metern Abstand nicht allein einhält) die restlichen zwei Meter auf Eurer Seite zusätzlich von Bebauung freizuhalten wären. Vermutlich hat ihm das irgendeine Gugel KI so erläutert und er gibt sein Mißverständnis nun an Dich weiter. Aber das wäre wohlgemerkt nur für eine ganz andere Fallgestaltung, nämlich: Ihr beide hättet freistehende Häuser und seitliche Grenzabstände einzuhalten. Wenn er dann seine Terrasse (das würde dann auch schon gelten, ohne daß diese überdacht wäre) direkt an die Grenze bauen würde, müßtest Du beispielsweise mit Deiner Garage, die sonst eigentlich das besondere Recht hätte, ohne Abstand an der Grenze zu stehen, drei Meter Abstand halten (bzw. zwei, weil sein einer Meter ja mitgerechnet würde). Das ist aber wie gesagt bei Euch nicht anzuwenden. Er irrt übrigens, daß das mit der Breite seiner Überdachung zu tun hat, auch wenn diese zufällig ebenfalls drei Meter wie der Grenzabstand beträgt. In Sachen Behördendeutsch sind übrigens auch Eingeborene keine Muttersprachler, wie das Mißverständnis Deines Nachbarn ja zeigt.
Erklärungen gegenüber Dritten (die wie die Terrassendachbaufirma keine Behörden sind) entfalten übrigens keine grundbuchliche Auswirkung.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Frantic schrieb:
Sie brauchen aber unsere Zustimmung. Die Firma, die sie beauftragen möchten, hat uns ein Formular gegeben, das wir unterschreiben sollen, um diese Zustimmung zu erteilen. Punkt 1 dieses Formulars besagt unter anderem: „Eventuelle Abstandsflächen werden auf mein Grundstück übernommen“. Während ich versuchte, diesen Teil zu lesen und zu verstehen (ich bin kein Deutsch Muttersprachler), kam derselbe Nachbar und erklärte mir, dass es so aussieht, als ob in dieser Aussage steht, dass ich zustimmen würde, die 2 Meter (von den 3 Metern), die er auf seiner Seite für das Terrassendach einnimmt, auf mein Grundstück zu verlegen. Er war sehr ehrlich, aber das hat mich stutzig gemacht.
Die Abstandsflächenübernahme bedeutet für den (bei Euch aber nicht zutreffenden) Fall, daß zu Eurer gemeinsamen Grenze Abstände einzuhalten wären (die er mit einem statt drei Metern Abstand nicht allein einhält) die restlichen zwei Meter auf Eurer Seite zusätzlich von Bebauung freizuhalten wären. Vermutlich hat ihm das irgendeine Gugel KI so erläutert und er gibt sein Mißverständnis nun an Dich weiter. Aber das wäre wohlgemerkt nur für eine ganz andere Fallgestaltung, nämlich: Ihr beide hättet freistehende Häuser und seitliche Grenzabstände einzuhalten. Wenn er dann seine Terrasse (das würde dann auch schon gelten, ohne daß diese überdacht wäre) direkt an die Grenze bauen würde, müßtest Du beispielsweise mit Deiner Garage, die sonst eigentlich das besondere Recht hätte, ohne Abstand an der Grenze zu stehen, drei Meter Abstand halten (bzw. zwei, weil sein einer Meter ja mitgerechnet würde). Das ist aber wie gesagt bei Euch nicht anzuwenden. Er irrt übrigens, daß das mit der Breite seiner Überdachung zu tun hat, auch wenn diese zufällig ebenfalls drei Meter wie der Grenzabstand beträgt. In Sachen Behördendeutsch sind übrigens auch Eingeborene keine Muttersprachler, wie das Mißverständnis Deines Nachbarn ja zeigt.
Erklärungen gegenüber Dritten (die wie die Terrassendachbaufirma keine Behörden sind) entfalten übrigens keine grundbuchliche Auswirkung.
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