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ᐅ Sichtdreieck in Zone 30 und rechts vor links

Erstellt am: 19.04.18 08:43
S
subesili
Hallo zusammen,


wir haben vor 1,5 Jahren gebaut und schon in der Bauphase scheinen wir jemandem auf die Füße getreten zu haben, ohne es zu merken. Es gab ein anonymes Schreiben, was uns im Grunde die an den Hals und finanziellen Schaden wünscht.


Jetzt ist das Ordnungsamt an uns herangetreten, sie hätten eine anonyme Anzeige bekommen, dass an unserer Straßenecke das Sichtdreieck nicht eingehalten wird, und wir dieses herzustellen hätten. Sie berufen sich in letzter Konsequenz auf §31 Niedersächsisches Straßengesetz. Hier heißt es Einmündungen sind von Sichtbehinderungen freizuhalten. In anderen Vorschriften und im Schreiben von der Stadt wird beschrieben, wie dieses Sichtdreieck zu konstruieren ist:

Als erstes: im Bebauungsplan, Kaufvertrag, Baugenehmigung ist nichts von Sichtdreieck erwähnt (Wie ich gelernt habe, muss ein Sichtdreieck bei einer Zone 30 auch nicht im Bebauungsplan eingetragen werden).
Von der Straßenkante 3m in die untergeordnete Straße (bei uns eine Sackgasse, die auch nach Aussage der Stadt die untergeordnete Straße ist. Auf der vorfahrtsberechtigten Straße 30m von der Kreuzung entfernt und diese beiden Punkte verbinden. Aus meiner Sicht ergibt sich bei der untergeordneten und vorfahrtsberechtigten Straße ein Problem. Es wäre in unserem Fall ein und dieselbe Straße und damit habe ich kein Dreieck.


Wir hatten schon einen Ortstermin mit dem Ordnungsamt aber der hat leider auch keine Besserung gebracht, sie bestehen weiter darauf, dass wir ein Sichtdreieck herzustellen haben. Der gute Mann meinte noch, dass das auch unseren Nachbarn auf der anderen Seite der Kreuzung betreffen würde, allerdings hat er kein Anschreiben von der Stadt erhalten.


Im Anhang habe ich versucht, die Situation zu Skizzieren. Das rote Dreieck wäre das Sichtdreieck, was wir herzustellen hätten, das blaue unser 1,8m hoher Zaun, das grüne die Situation beim Nachbar.


Die Frage, die sich mit stellt: Gibt es in 30er Zonen mit rechts vor links überhaupt die Notwendigkeit eines Sichtdreiecks. Immerhin muss ich eh mit angepasster Geschwindigkeit fahren - es ist eben rechts vor links. Außerdem halte ich 30m für weit überzogen, bei 30km/h habe ich einen Anhalteweg von 15m - gut, aber das wären die eben die Vorschriften.


Für jeden Hinweis, wie wir die Kuh vom Eis bekommen bin ich sehr dankbar.


Viele Grüße


Be.

Lageplan eines Baugrundstücks mit Sackgasse, Zonenmarkierung und Umrissen
A
Alex85
19.04.18 17:31
1,40m reichen ja nicht. Sichtdreieck ist doch in Fahrerhöhe frei zu machen, ich mein irgendwo um 80cm Höhe.
K
Kekse
19.04.18 17:43
Deliverer schrieb:
So sehe ich das auch. Rechts vor Links schließt diese Dreiecks-Regelung aus.
Aber ich beziehe mich jetzt auch nur auf das, was Du geschrieben hast.
Warum kann man bei rechts vor links keine Dreiecke zeichnen? Stell dich an die Grundstücksecke, Blickrichtung zur Kreuzung. Die Straße, die zu deiner Linken liegt, ist die untergeordnete Straße, die rechts von dir liegende Straße ist bevorrechtigt. Dass dieselbe Straße für den Nachbarn gegenüber die untergeordnete Straße ist, ist doch für dein Sichtdreieck nicht relevant. Wenn man die Sichtdreiecke für eine „Viererkreuzung“ von oben anschaut, gibt das sowas windradartiges. Sehe kein Problem darin. Und finde 30er Zonen, wo man an jeder elenden Kreuzung anhalten muss, auch zum kotzen.
D
Deliverer
20.04.18 08:53
Kekse schrieb:
Die Straße, die zu deiner Linken liegt, ist die untergeordnete Straße ...
Laut dem TE nicht...
M
manuelgie
26.11.20 11:14
Hallo zusammen,

wir haben exakte das selbe Thema wie subesili. Mich würde es brennend interessieren wie es bei euch ausging.
Wir sind nun nämlich auch am überlegen wie wir weitermachen können / sollen.

Freue mich über jegliche Infos.

Danke
Manuel
11ant26.11.20 13:47
Deliverer schrieb:

Rechts vor Links schließt diese Dreiecks-Regelung aus.
Blödsinn. Vorher sehen zu können ob es einen potentiellen Kollisionsgegner gibt, ist ungeachtet der Schuldfrage nützlich.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
D
Deliverer
09.12.20 10:01
11ant schrieb:

Blödsinn. Vorher sehen zu können ob es einen potentiellen Kollisionsgegner gibt, ist ungeachtet der Schuldfrage nützlich.
Kann sein, dass das nützlich ist. Kann sogar sein, dass das vorgeschrieben ist. Aber wo kein Dreieck, da keine Dreiecksregelung...
(Lies ggf. nochmal den Eröffnungsthread.)
sichtdreieck