Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Girokonto für Bauherren finden
- Hauseingang gestalten
- Zaunarten und Eigenschaften
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Gartenpflege im Frühling – worauf achten
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Sichtdreieck in Zone 30 und rechts vor links

Erstellt am: 19.04.18 08:43
S
subesili
Hallo zusammen,


wir haben vor 1,5 Jahren gebaut und schon in der Bauphase scheinen wir jemandem auf die Füße getreten zu haben, ohne es zu merken. Es gab ein anonymes Schreiben, was uns im Grunde die an den Hals und finanziellen Schaden wünscht.


Jetzt ist das Ordnungsamt an uns herangetreten, sie hätten eine anonyme Anzeige bekommen, dass an unserer Straßenecke das Sichtdreieck nicht eingehalten wird, und wir dieses herzustellen hätten. Sie berufen sich in letzter Konsequenz auf §31 Niedersächsisches Straßengesetz. Hier heißt es Einmündungen sind von Sichtbehinderungen freizuhalten. In anderen Vorschriften und im Schreiben von der Stadt wird beschrieben, wie dieses Sichtdreieck zu konstruieren ist:

Als erstes: im Bebauungsplan, Kaufvertrag, Baugenehmigung ist nichts von Sichtdreieck erwähnt (Wie ich gelernt habe, muss ein Sichtdreieck bei einer Zone 30 auch nicht im Bebauungsplan eingetragen werden).
Von der Straßenkante 3m in die untergeordnete Straße (bei uns eine Sackgasse, die auch nach Aussage der Stadt die untergeordnete Straße ist. Auf der vorfahrtsberechtigten Straße 30m von der Kreuzung entfernt und diese beiden Punkte verbinden. Aus meiner Sicht ergibt sich bei der untergeordneten und vorfahrtsberechtigten Straße ein Problem. Es wäre in unserem Fall ein und dieselbe Straße und damit habe ich kein Dreieck.


Wir hatten schon einen Ortstermin mit dem Ordnungsamt aber der hat leider auch keine Besserung gebracht, sie bestehen weiter darauf, dass wir ein Sichtdreieck herzustellen haben. Der gute Mann meinte noch, dass das auch unseren Nachbarn auf der anderen Seite der Kreuzung betreffen würde, allerdings hat er kein Anschreiben von der Stadt erhalten.


Im Anhang habe ich versucht, die Situation zu Skizzieren. Das rote Dreieck wäre das Sichtdreieck, was wir herzustellen hätten, das blaue unser 1,8m hoher Zaun, das grüne die Situation beim Nachbar.


Die Frage, die sich mit stellt: Gibt es in 30er Zonen mit rechts vor links überhaupt die Notwendigkeit eines Sichtdreiecks. Immerhin muss ich eh mit angepasster Geschwindigkeit fahren - es ist eben rechts vor links. Außerdem halte ich 30m für weit überzogen, bei 30km/h habe ich einen Anhalteweg von 15m - gut, aber das wären die eben die Vorschriften.


Für jeden Hinweis, wie wir die Kuh vom Eis bekommen bin ich sehr dankbar.


Viele Grüße


Be.

Lageplan eines Baugrundstücks mit Sackgasse, Zonenmarkierung und Umrissen
S
subesili
19.04.18 10:09
Auf der einen Seite kotzt mich natürlich das Sichtdreieck als solches an, da ich auch schon mal gehört habe, dass es sowas bei rechts vor links nicht gibt (allerdings ohne Quellenangabe).

Will man es nach den Vorschriften konstruieren, geht es an unserer Ecke schlicht und einfach nicht, da untergeordnete und vorfahrtsberechtigte Straße identisch ist. Dieses Problem lässt die Stadt aber nicht gelten.

Ich befürchte nur, dass der Nachbar durchkommt und wir nicht. Sieht für mich nach Willkür und irgendwelche Seilschaften im Hintergrund aus.
Z
Zaba12
19.04.18 10:15
Da wird keine Seilschaft hinter sein. Das Anschreiben zwingt das Amt zur Prüfung und anschließender Reaktion.

Das Kind ist zu dem Zeitpunkt in den Brunnen gefallen, wo der Nachbar nicht direkt auf Dich sondern das Amt zugegangen ist. kann passieren. Denn Leuten kann man halt nur vor den Kopf schauen. Wahrscheinlich grüßt der Nachbar X jeden Morgen noch freundlich.

Mach das Beste draußen und Versuch es so kostenneutral oder günstig wie möglich zu erledigen.
D
Deliverer
19.04.18 10:22
subesili schrieb:
Es wäre in unserem Fall ein und dieselbe Straße und damit habe ich kein Dreieck.
So sehe ich das auch. Rechts vor Links schließt diese Dreiecks-Regelung aus.
Aber ich beziehe mich jetzt auch nur auf das, was Du geschrieben hast. Paragraphen habe ich nicht angeschaut (und dürfte sie auch gar nicht auslegen...).
A
Alex85
19.04.18 10:26
Preis ist ja nicht das Ding. Zieh halt die Plastikbahnen wieder bis zur nötigen Höhe wieder raus. Ist nur doof für den geplanten Sichtschutz.

Ich kenne mich mit dieser Vorschrift nicht aus, aber wenn dies hier so gälte, müsste in unserem aktuellen Wohngebiet wohl ausnahmslos jeder Besitzer eines Eckgrundstückes die Abrissbirne oder den Bagger holen [emoji4]

Der genannte Paragraph beinhaltet ja durchaus Entscheidungsspielraum ... du hast einen Bescheid zur Beseitigung erhalten? Dann geh damit doch zum Anwalt, um ggf Widerspruch einzulegen.
Z
Zaba12
19.04.18 10:30
Alex85 schrieb:
Preis ist ja nicht das Ding. Zieh halt die Plastikbahnen wieder bis zur nötigen Höhe wieder raus. Ist nur doof für den geplanten Sichtschutz.

Ich kenne mich mit dieser Vorschrift nicht aus, aber wenn dies hier so gälte, müsste in unserem aktuellen Wohngebiet wohl ausnahmslos jeder Besitzer eines Eckgrundstückes die Abrissbirne oder den Bagger holen
Damit haben meine Eltern auch versucht zu argumentieren.
O-Ton des Amts: "Ja Sie haben Recht, aber bei Ihnen liegt eine Beschwerde vor - bei den anderen nicht"
E
Evolith
19.04.18 11:22
Müssen die nicht Auskunft geben, wer sich beschwert hat? Dann kannst ja mal schauen, wie es um sein Grundstück aussieht.
Ansonsten würde ich den Bescheid auch mal anwaltlich prüfen lassen.
Kannst ja auch mal beim Amt nachfragen, wie viele Sichtschutzbahnen du rausziehen müsstest. Eventuell reicht denen ja schon die oberste Reihe.

Bei uns gab es auch Beschwerden, dass wir mit unserem Bau ja die armen Vögel stören würden und dann wenigstens NIst-Hecken (mit Beispielen was zu empfehlen wäre) zu pflanzen sein. Ich bin gespannt, ob das mal eine Vorgabe bei uns auslöst. Meine 3 Katzen würden sich über das Buffet freuen.
amt