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ᐅ Baufirma insolvent - Was sollen wir tun?


Erstellt am: 29.07.15 13:06

Pompeya29.07.15 13:06
Hallo
Wir haben letztes Jahr ein Vertrag mit einer Fertigteilhausfirma (H....o) unterschrieben, Bauantrag /Vermessung alles war erledigt, dann leider im Frühjahr die Meldung das die Firma insolvent ist, es wird auch keinen Investor geben. Somit sind die 12.000€ Anzahlung leider weg erst mal....
Der Berater der nun auch nicht mehr bei dieser Firma arbeitet(Firma wurde aufgelöst) hat uns nun angeboten über Bärenhaus weiterzumachen, d.h. der Plan kann beibehalten werden und es würde direkt weiterlaufen.Mehrkosten 6000€ da 2015 andere Preise als 2014...was aber ja im Rahmen wäre + natürlich die 12.000€ Anzahlung Verlust die man so ja nie wieder bekommt.
Produktionsstätte u Subunternehmer sind auch die gleichen, also keine Qualitätsunterschiede..Wir müssten keine Vorleistung bezahlen, Zahlung nur nach Leistung-was uns nun sehr wichtig war.
Wir haben Riesen Angst noch mal auf die Nase zu fallen, gibt es sonst noch was was man beachten sollte? ich nehme mal an sich jetzt eine ganz andere Firma zu suchen würde noch mehr kosten.
BauPaar26.08.15 00:03
falls Du damit .anl. meinst - meines Wissens will der Nachfolger/Uebernehmer doch alle Bauherren bedienen, oder ist das in Eurem Stadium dann doch nicht so? Kann ja auch sein, dass der Ex-Berater sich jetzt schnell seine Schaefchen ranholen will... Hast Du von Deinem alten Vertragspartner resp. der Nachfolgefirma schon eine Aussage dazu?
Bieber081526.08.15 06:50
Pompeya schrieb:
gibt es sonst noch was was man beachten sollte?
Auch wenn es kaum Aussicht auf Erfolg gibt, würde ich dem Insolvenzverwalter einen Brief schicken und die 12 000 Euro fordern. Wie man das richtig formuliert, wird man sicher irgendwo erfahren (Internet, Verbraucherzentrale ...).

Zum Bauthema: Wenn möglich auf einer Vertragserfüllungsbürgschaft bestehen!
HilfeHilfe26.08.15 09:00
habt ihr euch den über den 2 Anbieter schlau gemacht ? nicht das der auch noch hopps geht...
toxicmolotof26.08.15 10:00
Baurechtsanwalt ran holen und 500 Euro in die Hand nehmen. Und zwar besser gestern, als erst heute Nachmittag. Alle Unterlagen mitnehmen und zusehen, dass erst mal der Altfall abgewickelt wird bevor man am Endexauf zwei Häusern sitzt.
Bauexperte26.08.15 10:10
Hallo,

ich habe Deinen Beitrag leider erst gerade gefunden und hoffe, Du hast Dich noch nicht in eine weitere Abhängigkeit begeben ...?
Pompeya schrieb:
Hallo
Wir haben letztes Jahr ein Vertrag mit einer Fertigteilhausfirma (H....o) unterschrieben, Bauantrag /Vermessung alles war erledigt, dann leider im Frühjahr die Meldung das die Firma insolvent ist, es wird auch keinen Investor geben. Somit sind die 12.000€ Anzahlung leider weg erst mal....
Der Berater der nun auch nicht mehr bei dieser Firma arbeitet(Firma wurde aufgelöst) hat uns nun angeboten über Bärenhaus weiterzumachen, d.h. der Plan kann beibehalten werden und es würde direkt weiterlaufen.Mehrkosten 6000€ da 2015 andere Preise als 2014...was aber ja im Rahmen wäre + natürlich die 12.000€ Anzahlung Verlust die man so ja nie wieder bekommt.
Produktionsstätte u Subunternehmer sind auch die gleichen, also keine Qualitätsunterschiede..Wir müssten keine Vorleistung bezahlen, Zahlung nur nach Leistung-was uns nun sehr wichtig war.
Du solltest nicht mal eben einen neuen Werkvertrag unterzeichnen, ohne den vorherigen aufzulösen ! Es ist auch keineswegs sicher, daß die Anzahlung aus ersterem zur Gänze verloren ist; hier hilft ein Gespräch mit dem Insolvenzverwalter; bzw. die Anmeldung Deiner Ansprüche.

Ich kann verstehen, daß Dein Herzchen hüpft, ob der Aussicht, doch noch ein Haus bauen zu können. ABER, zum einen wirst Du durch die emotionale Eingebundenheit leichte Beute für nicht so nette Verkäuferinnen und andererseits mußt Du erst dafür Sorge tragen, daß Du aus dem ersten Vertrag sauber herauskommst!

Suche einen RA Deines Vertrauens auf und gebe ihm Deinen Fall an die Hand!

Edit: lt. Wirtschaftsblatt von Ende Mai diesen Jahres hat Matthias Calice die Hanlo u.a. übernommen und eine Fertighausgesellschaft Gampen gegründet. Das bedeutet auch, Du bist noch an Deinen 1. Werkvertrag gebunden!


Grüße, Bauexperte
werkvertraganzahlunginsolvenzverwalter