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ᐅ Was muss man bei einer Privatstraße beachten?


Erstellt am: 15.08.15 22:56

T
t_heinrich
15.08.15 22:56
Hallo,

in meinem Ort (in Rheinland-Pfalz) ist eine große Fläche (ca. 10.000 m2) freigeworden.
Der Eigentümer veräußert gerade einzelne Baugrundstücke darauf.

Allerdings wird die Straße auf dieser Fläche privat durch den Eigentümer erschloßen.

Gibt es irgendwo Lektüre, wo man sich über die Vor- und Nachteile eine Privatstraße informieren kann bzw. kennt sich jmd damit aus?

Gruß Thomas
T
t_heinrich
19.08.15 20:28
Gibt es denn hier keinen Grundstücksbesitzer, der an einer Privatstraße liegt?
H
hbf12
19.08.15 21:41
Bleibt die Straße nachdem Sie gebaut wurde privat oder wird Sie dann der Stadt/dem Dorf übergeben?
Y
ypg
19.08.15 21:42
Hallo Thomas,
t_heinrich schrieb:
Gibt es denn hier keinen Grundstücksbesitzer, der an einer Privatstraße liegt?

Anscheinend gibt es keinen - Privatstraßen sind wohl auch selten?
Ich denke nicht, dass es Lektüre über speziell diesem Thema geht, eher sind die Regelungen und damit gebundenen Vor- und Nachteile im Straßen- und Wegerecht manifestiert.
Privatstraßen sind nicht in der Hand der Gemeinde, sondern in privater. Sicherlich seid Ihr alle, die ein Grundstück erwerben, anteilig Eigentümer an den Flurabschnitten der Strasse. Das hat man auch oft in Reihenhaussiedlungen: dort hat man einteiliges Wege- und Nutzrecht, aber auch Pflichten der Reinigung und Instandhaltung, sowie Begrünung, deren Pflege und Schneeräumung.
Das kann man sicherlich vor seiner eigenen Haustüre selbst tun, allerdings haftet jeder für den ganzen Abschnitt bzw Strasse. Als Eigentümergemeinschaft könnte man überlegen, sich einen Strassendienst/Hausmeister zu engagieren, der für diese Arbeiten bezahlt wird.
Probleme könnte es bei der Einigung von mehreren Parteien geben.
Das einzige Recht, was ich sehe, ist das, das kein anderer die Strasse in seinem Sinne nutzen darf. Ihr könnt also ein Schild oder eine Schranke installieren.

Ganz sicher bin ich mir allerdings nicht.

Gruss Yvonne
S
stefanh
20.08.15 07:49
Hallo,

doch es gibt sie
Yvonne hat dir ja schon viel zu dem Thema geschildert.

Ich habe mein Haus an meine eigene Straße in Bayern gebaut. Diese ist 120m lang und endet in einem Wendekreis. Zu dieser Straße gehören 5 weitere Grundstücke.
Diese sind zwar alle in Familenbesitz, dennoch oder grade deswegen haben wir alles notariell festlegen lassen. Dieser Notarvertrag ist so geregelt, das er bei einem Verkauf des Grundstücks vom neuen Käufer akzeptiert werden muss.

Somit "besitzt" z.B. jeder Grundstücksbesitzer 1/6 pro m² der Straße und damit auch 1/6 der Kosten pro m² bei Erschließung, Kanal, Straßenarbeiten etc.
Im Notarvertrag ist alles ziemlich genau geklärt so das ich hier im Einzelnen ohne konkreten Ansatzpunkt gar nicht alles nennen kann. So ist z.B. auch geklärt, dass auf der Straße Parkverbot herrscht etc.

Wie ist denn in deinem Fall, erhältst du dann Anteile an der Straße oder bleibt diese im Besitz des Verkäufers?

Infos über Vor- und Nachteile habe ich mir damals auch aus diversen Internetquellen gezogen. Eine gernelle Übersicht gibt es nicht, wohl aber zu bestimmten Themen. Regelungen gibt es für Feuerwehr, Postbote, Müllabfuhr etc.
N
nordanney
20.08.15 08:37
Unser letztes Haus stand auch auf bzw. an einer Privatstraße (kleine Sackgasse mit zwei Doppelhäusern in einem großen Baugebiet).
Damit z.B. Leitungen durch die Versorger oder die Stadt gewartet werden konnten, gab es Dienstbarkeiten.
Ansonsten ist es eine "normale" Straße mit kleinen Unterschieden zur öffentlichen Straße.
- Straßenreinigung erfolgte nicht durch die Stadt
- Mülltonnen wurden in der Straße nicht abgeholt, da dies der Entsorger nur auf öffentlichen Straßen
- wir waren Miteigentümer an der Straße, daher auch Grundbesitzabgaben auf den Straßenteil (und ggf. Kosten, die bei Baumaßnahmen an der Straße entstehen)
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