ᐅ Fragen zur VOB und die Rechte des Bauherren
Erstellt am: 21.07.15 12:40
B
Bauexperte21.07.15 19:07Hallo Tox,
Sie war mit dieser Herangehensweise gar nicht mal in so geringer (von der Anzahl) Gesellschaft 😕
Grüße, Bauexperte
toxicmolotow schrieb:Glaubst Du nicht, daß die TE das jetzt auch weiß ...?
Ich möchte behaupten, dass hier sehr blauäugig an die Sache rangegangen worden ist.
Sie war mit dieser Herangehensweise gar nicht mal in so geringer (von der Anzahl) Gesellschaft 😕
Grüße, Bauexperte
T
toxicmolotof21.07.15 19:15Aber ich habe das Gefühl dass man das für zukünftige Bauherren nicht oft genug in jedem Thread sagen kann. Mich wundert es, dass das immer wieder passiert, sogar bei Leuten die schon länger hier im Forum sind.
D
DaGoodness21.07.15 19:58Bauherren2015 schrieb:
Während dieser 4 Wochen haben wir auf die Fertigstellung der Zwischendecke gewartet, die bereits gezahlt war.Ist das eigentlich normal bei vielen Firmen, dass die Bezahlung für Leistungen im Voraus verlangt wird?
Ich habe mich nicht wirklich lange mit den verschiedenen Fertighausfirmen (und was es da sonst noch so gibt) beschäftigt, da nach einigen Besuchen von Baumessen und Musterhausparks für uns sehr schnell klar war, dass wir mit einer Architektin bauen werden. Aber für mich persönlich käme es nie im Leben in Frage irgendwelche Vorauszahlungen zu leisten. Ein Gewerk wird doch erst bezahlt, wenn es fertiggestellt wurde und von einem "Experten" (Bauleiter, Sachverständiger, Gutachter...?!) mängelfrei abgenommen wurde. Sollten dann noch Mängel offen sein, wird ein Teil des Rechnungsbetrages einbehalten bis die Mängel beseitigt wurden. Oder sehe ich das falsch?
B
Bauexperte21.07.15 21:35toxicmolotow schrieb:
Mich wundert es, dass das immer wieder passiert, sogar bei Leuten die schon länger hier im Forum sind.Mich schon lange nicht mehr ...Grüße, Bauexperte
Bauexperte
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