W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Wie viel Haus kann ich mir leisten?


Erstellt am: 24.06.15 15:56

Schuhmi25.06.15 10:53
Und was heißt das genau? Bis zur wievielten Schwangerschaftswoche hätte man Zeit? Nicht, dass man später knapp drüber ist.
Uwe8225.06.15 11:35
Es zählt die Klasse, die überwiegend im Bemessungszeitraum bestand, also 7 der 12 Monate

/EDIT (zu früh abgesendet): Man muss allerdings die ganzen Verschiebetatbestände berücksichtigen, also Mutterschaftsleistungen, Elterngeldbezugszeitraum für andere Kinder usw.

Muss mich wegen unserem zweiten Kind gerade damit beschäftigen, da greifen einige dieser Verschiebetatbestände (was für ein Wort) .
Final25.06.15 13:18
Uwe82 schrieb:
Es zählt die Klasse, die überwiegend im Bemessungszeitraum bestand, also 7 der 12 Monate

/EDIT (zu früh abgesendet): Man muss allerdings die ganzen Verschiebetatbestände berücksichtigen, also Mutterschaftsleistungen, Elterngeldbezugszeitraum für andere Kinder usw.

Muss mich wegen unserem zweiten Kind gerade damit beschäftigen, da greifen einige dieser Verschiebetatbestände (was für ein Wort) .
Was dabei auch noch zu beachten gilt:
Wir hatten das auch so geplant. Dann kam aber ein "ärztliches verschriebenes Arbeitsverbot" (weiß gerade den Fachbegriff nicht mehr) und da ist das Problem, dass diese Monate dann nicht zu den 12 Monaten dazugerechnet werden und somit wurden aus unseren geplanten 8 von 12 Monaten am Ende 5 von 12 und es galt dann doch die alte Steuererklärungsklasse. Da ich aber auch in Elternzeit ging und kein Arbeitsverbot hatte, galten für mich die 8 von 12 Monate die schlechtere Lohnsteuerklasse. Am Ende wurden beide Elterngeldbezüge mit der schlechten Lohnsteuerklasse berechnet.
Musketier25.06.15 13:53
Final schrieb:
Am Ende wurden beide Elterngeldbezüge mit der schlechten Lohnsteuerklasse berechnet.

Das ist bitter.
Uwe8225.06.15 14:01
Final schrieb:
Was dabei auch noch zu beachten gilt:
Wir hatten das auch so geplant. Dann kam aber ein "ärztliches verschriebenes Arbeitsverbot" (weiß gerade den Fachbegriff nicht mehr) und da ist das Problem, dass diese Monate dann nicht zu den 12 Monaten dazugerechnet werden und somit wurden aus unseren geplanten 8 von 12 Monaten am Ende 5 von 12 und es galt dann doch die alte Steuererklärungsklasse. Da ich aber auch in Elternzeit ging und kein Arbeitsverbot hatte, galten für mich die 8 von 12 Monate die schlechtere Lohnsteuerklasse. Am Ende wurden beide Elterngeldbezüge mit der schlechten Lohnsteuerklasse berechnet.
Aber auf die Verschiebetatbestände kann doch bei entsprechender Schlechterstellung auf Antrag verzichtet werden?
Martin-8426.06.15 13:25
Final schrieb:
Was dabei auch noch zu beachten gilt:
Wir hatten das auch so geplant. Dann kam aber ein "ärztliches verschriebenes Arbeitsverbot" (weiß gerade den Fachbegriff nicht mehr) und da ist das Problem, dass diese Monate dann nicht zu den 12 Monaten dazugerechnet werden und somit wurden aus unseren geplanten 8 von 12 Monaten am Ende 5 von 12 und es galt dann doch die alte Steuererklärungsklasse. Da ich aber auch in Elternzeit ging und kein Arbeitsverbot hatte, galten für mich die 8 von 12 Monate die schlechtere Lohnsteuerklasse. Am Ende wurden beide Elterngeldbezüge mit der schlechten Lohnsteuerklasse berechnet.

Das war bei uns aber nicht so. Meine Frau hat gleich nach bekanntwerden der Schwangerschaft ein Arbeitsverbot bekommen. Und trotzdem zählten die Monate zur Berechnung der Steuererklärungsklasse dazu.
War aber auch im Jahr 2012/2013. Da sich in Sachen Elterngeld jährlich viele Kleinigkeiten ändern, kann sich das natürlich auch geändert haben.
verschiebetatbeständesteuererklärungsklasselohnsteuerklasse