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ᐅ Grunderwerbsteuer bei Bauland mitgeplanten Gebäude


Erstellt am: 12.06.15 11:49

D
daytona
12.06.15 11:49
Hallo Community,
wir stehen kurz vor dem Kauf eines Baugrundstücks. Im Moment ist es nicht bebaut. Der aktuelle Eigentümer des Grundstückes, ein pensionierter Bauunternehmer wollte dort vor Jahren mehrere Einfamilienhaus errichten und entweder verkaufen oder vermieten, soweit seine Aussage während der ersten Begehung vor Ort. Er zeigte uns bereits erste Planungsentwürfe und Anfragen vom Bauamt möglicherweise auch eine Bauvoranfrage oder Baugenehmigung. (ging alles etwas schnell). Nun habe ich folgendes im Netz gefunden:
"Wenn Sie ein Grundstück mit einem vorgeplanten Gebäude zu einem festen Preis angeboten bekommen und nur so erwerben können, werden auch alle mit dem Bau im Zusammenhang stehenden Leistungen (Planung und Errichtung) durch die Grunderwerbsteuer belastet."

Wie muss ich das werten? Wer kann mir mit Sicherheit sagen, dass ich für mein Objekt nur die Steuer auf das Grundstück zahlen muss, da ich selbst eigene Ideen für das Gebäude umsetzen möchte? Auch wollen wir nicht sofort mit dem Bau beginnen und auch es wird wohl auch kein Kontakt zw. uns und dem ehemaligen Bauunternehmen nach dem Kauf des Grundstücks mehr geben.

Danke und Gruß
L
laemat
12.06.15 11:56
Wenn das Grundstück Bauträger gebunden ist musst du für Haus und Grundstück grunderwerbsteuer zahlen.
Wenn der pensionierte Bauunternehmer mit dir bauen will oder nur unter der Bedingung verkauft, musst du wohl für beides grunderwerbsteuer zahlen.
Kaufst du das Grundstück ohne dich auf einen Bauträger festgelegt zu haben bezahlst du grunderwerbsteuer nur für das Grundstück.
D
daytona
12.06.15 12:04
Wird das Thema evtl. auch noch einmal vom Notar beim Kauf in irgendeiner Form thematisiert oder schriftlich festgehalten, dass es lediglich um Bauland ohne Bebauungspläne geht und auch kein Bauträger im Spiel ist?
M
Musketier
12.06.15 12:22
daytona schrieb:
Wer kann mir mit Sicherheit sagen, dass ich für mein Objekt nur die Steuer auf das Grundstück zahlen muss, da ich selbst eigene Ideen für das Gebäude umsetzen möchte?

Die Finanzbehörden oder ein Steuerberater.

Sofern du dein Bauunternehmen frei wählen kannst und den Werkvertrag nach Grundstückskauf erst abschließt, wage ich zu bezweifeln, dass die Finanzbehörden hier irgendeinen Zusammenhang finden werden.
daytona schrieb:

Wenn Sie ein Grundstück mit einem vorgeplanten Gebäude zu einem festen Preis angeboten bekommen und nur so erwerben können

Außerdem hast du die Wahl, ob du seinen Entwurf verwendest oder nicht.
P
Patchwork
12.06.15 12:42
Zitat von daytona:
Wer kann mir mit Sicherheit sagen, dass ich für mein Objekt nur die Steuer auf das Grundstück zahlen muss, da ich selbst eigene Ideen für das Gebäude umsetzen möchte?

Du solltest zudem auf einen zeitlichen Abstand zw. Unterschrift Kaufvertrag Grundstück und Kaufvertrag für den GU achten. ansonsten können Finanzämter hier einen Zusammenhang unterstellen.
T
toxicmolotof
12.06.15 13:47
Außerdem sollte es (auch neben dem Grundstückskaufvertrag mündlich) keine Vereinbarungen zwecks Bebauung mit dem jetzigen Eigentümer und Bauunternehmen geben.

Du kaufst einfach nur das Grundstück mit freier Bebaubarkeit ohne Vertragspartnerzwang für den Hausbau. nicht mehr und nicht weniger.
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