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ᐅ Restguthaben nach Baufertigstellung


Erstellt am: 26.04.12 21:47

mauhin04.06.15 14:02
HouHu schrieb:


Hi, normalerweise wirst du kein Restguthaben mehr haben. Mit der Ing-Diba hab ich da schon meine Erfahrungen gemacht, da wird es mit deinem Vorhaben leider nichts draus werden. Viele Grüße

Welche Erfahrungen hast Du denn gemacht? Sind auch gerade mit der Ing-Diba dabei..
f-pNo04.06.15 18:06
Lärry schrieb:

Mal angenommen, ich habe am Bauende (sprich das Haus ist komplett fertiggestellt) ein Restguthaben von sagen wir einfach mal 8000 €. Muss ich das Geld dann zurückgeben, oder kann ich mir das auf die hohe Kante packen?

Ich muss ja das ganze Geld, welches ich ausgebe, per Quittung bei der Bank widerlegen! Von daher sagt mein Verstand, dass ich das Geld nicht weglegen kann! Oder sehe ich das falsch?

Es ist höchst unwahrscheinlich, dass Du am Ende noch etwas übrig hast. Da sind hier mal höhere Kosten als geplant, dort mal eine Bemusterung, wo z.B. das teurere Duschpaneel besser gefällt, als die eigentlich geplante Dusche, etc.
Wenn dann tatsächlich alles steht und Du noch ein paar Taler offen hast, werden die dann für das Außengelände darauf gehen.
Es gibt viele nette Dinge, welche noch auf einen zukommen werden. Z.B. wer eine Zisterne für die Gartenbewässerung hat, braucht eine Tauchpumpe sowie X Meter Schlauch (oder Pipeline) 300 - 500 Euro. Ggf. braucht Ihr einen Zaun (damit die kleinen Kinder nicht auf die Straße laufen) - da reichen die 8.000 nicht mehr. Briefkasten mit Ständern 150-250 Euro (bei vernünftiger Qualität). Mutterboden je nach Menge mehrere 1.000 Euro, u.s.w.

Wir haben für die Auszahlungen die Quittungen einreichen müssen - allerdings nicht für 3,50 Euro sondern eben die Rechnung der Abschlagszahlung + Bautenstandanzeige.
Tatsächlich gesammelte Quittungen musste ich einreichen, als es um den Nachweis der Verwendung der Eigenmittel ging. Da wir hiervon die kleineren Ausgaben (< 1.000 Euro) bestritten hatten, durfte ich damals einen dicken Brief an die Bank schicken (da waren dann auch die 3,50 Euro-Quittung vom Aldi enthalten).
DerBjoern05.06.15 10:45
Puh, da lobe ich mir die Handhabung meiner örtlichen Bank. Brauchte keinerlei Quittungen vorlegen. Die Großen Abschlagszahlungen hab ich aber durch Weiterreichen der Rechnung von unserer Betreuerin überweisen lassen, damit ich hier schon mal nichts falsch überweisen kann.
Rückgabe von Restgeld wäre theoretisch auch kein Problem gewesen, da wir einen kleinen Teil (Den vorher kalkulierten Puffer) als variables Darlehen genommen haben. Aber auch in dem Hauptdarlehen wären Sondertilgungen möglich.
f-pNo05.06.15 10:50
f-pNo schrieb:

Tatsächlich gesammelte Quittungen musste ich einreichen, als es um den Nachweis der Verwendung der Eigenmittel ging. Da wir hiervon die kleineren Ausgaben (< 1.000 Euro) bestritten hatten, durfte ich damals einen dicken Brief an die Bank schicken (da waren dann auch die 3,50 Euro-Quittung vom Aldi enthalten).
DerBjoern schrieb:
Puh, da lobe ich mir die Handhabung meiner örtlichen Bank. Brauchte keinerlei Quittungen vorlegen.

Naja - ich hatte einmalig die Quittungen w. Eigenmitteleinsatz einreichen dürfen. Damit die Bank dann nicht auf dumme Gedanken kommt (nochmals nachfordern), habe ich auch gleich die gesamte Sammlung kopiert (also auch die Kleinstrechnungen) - Prinzip der Abschreckung.
Stefan G.05.06.15 11:16
Der Da schrieb:

Du darfst mit dem Baudarlehen weder Möbel noch die Küche kaufen...

Warum nicht? Wir haben das explizit mit aufgeführt und überhaupt kein Problem
Legurit05.06.15 11:27
Ist von der Bank abhängig - Ing-Diba macht keine Küchen z.B. - Restguthaben kann man ggf. auch einfach gegen Strafgebühr zurückgeben. Wir würden glaub ich 1% Zahlen.
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