ᐅ Konstellation Bauherrengemeinschaft/Finanzierung
Erstellt am: 06.05.15 11:36
M
masterandy06.05.15 11:36Hallo zusammen,
ich habe einige Fragen zu meinem/unserem Bauvorhaben was Grunderwerbsteuer, allerdings auch Vertragswesen und die Finanzierung angeht.
Zum Projekt:
Ort: Bielefeld
Bebauungsplan: (Teil-) Gewerbegebiet
Objekt: Mehrfamilienhaus mit Gewerbe und Keller
Das Haus soll wie folgt "aussehen":
Keller und EG wird gewerblich genutzt. Die Hälfte vom 1. OG und vom DG wird meine Wohnung (ca. 145 qm) zusätzlich eine große Dachterrasse auf der Garage und etwas Garten.
Die andere Hälfte des 1. OG und DG werden kleine Wohneinheiten, die vermietet werden sollen.
Die Bauherrengemeinschaft besteht aus mir, meinem Vater und seinem Geschäftspartner (Peter). Die beiden wollen im Gewerbeteil eine Firma unterbringen.
Das Grundstück auf dem Gebaut wird, gehört zu einer Hälfte dem Peter und zur anderen Hälfte einem unbeteiligten Dritten.
Um Grunderwerbsteuer zu sparen wollen mein Vater und ich nun die dem unbeteiligten Dritten gehörende Hälfte abkaufen und zahlen somit nur dafür Grunderwerbsteuer.
Der Bau soll im Prinzip Schlüsselfertig von einer Firma ausgeführt werden. Allerdings werden wir umfangreich Eigenleistung erbringen (Mein Vater ist selbstständig im Bereich Bauelemente). In meiner Wohnung habe ich darüber hinaus vor, noch umfangreicher in Eigenleistung fertig zu stellen.
Ist das soweit verständlich?
Nun zu meinem Problem...
Ursprünglich wollte ich eigentlich nicht zur Bauherrengemeinschaft gehören, da ich Angst vor einer eventuellen Pleite habe womit ich dann ja gemeinschaftlich und solidarisch mit meinem Vermögen haften würde. Allerdings will ich mir auch die Grunderwerbsteuer i. H. v. immerhin über 11.000 EUR sparen.
Meine Wohnung soll nach Fertigstellung etwa 180.000 EUR gekostet haben.
Gäbe es eine Möglichkeit die Grunderwerbsteuer zu sparen und gleichzeitig nicht Teil der Bauherrengemeinschaft zu sein?
Sollte ich zur Bauherrengemeinschaft gehören, kann ich ja auch nur mit den beiden zusammen eine Finanzierung abschließen und nicht - wie ich es eigentlich geplant hatte - für mich allein machen?!
Wäre es eventuell möglich, eine Teilungserklärung schon vor Baubeginn zu machen und die Finanzierung dann über mein Wohnungsgrundbuch abzusichern?
Ich hoffe, das war jetzt alles einigermaßen nachvollziehbar...
Viele Grüße
Andy
ich habe einige Fragen zu meinem/unserem Bauvorhaben was Grunderwerbsteuer, allerdings auch Vertragswesen und die Finanzierung angeht.
Zum Projekt:
Ort: Bielefeld
Bebauungsplan: (Teil-) Gewerbegebiet
Objekt: Mehrfamilienhaus mit Gewerbe und Keller
Das Haus soll wie folgt "aussehen":
Keller und EG wird gewerblich genutzt. Die Hälfte vom 1. OG und vom DG wird meine Wohnung (ca. 145 qm) zusätzlich eine große Dachterrasse auf der Garage und etwas Garten.
Die andere Hälfte des 1. OG und DG werden kleine Wohneinheiten, die vermietet werden sollen.
Die Bauherrengemeinschaft besteht aus mir, meinem Vater und seinem Geschäftspartner (Peter). Die beiden wollen im Gewerbeteil eine Firma unterbringen.
Das Grundstück auf dem Gebaut wird, gehört zu einer Hälfte dem Peter und zur anderen Hälfte einem unbeteiligten Dritten.
Um Grunderwerbsteuer zu sparen wollen mein Vater und ich nun die dem unbeteiligten Dritten gehörende Hälfte abkaufen und zahlen somit nur dafür Grunderwerbsteuer.
Der Bau soll im Prinzip Schlüsselfertig von einer Firma ausgeführt werden. Allerdings werden wir umfangreich Eigenleistung erbringen (Mein Vater ist selbstständig im Bereich Bauelemente). In meiner Wohnung habe ich darüber hinaus vor, noch umfangreicher in Eigenleistung fertig zu stellen.
Ist das soweit verständlich?
Nun zu meinem Problem...
Ursprünglich wollte ich eigentlich nicht zur Bauherrengemeinschaft gehören, da ich Angst vor einer eventuellen Pleite habe womit ich dann ja gemeinschaftlich und solidarisch mit meinem Vermögen haften würde. Allerdings will ich mir auch die Grunderwerbsteuer i. H. v. immerhin über 11.000 EUR sparen.
Meine Wohnung soll nach Fertigstellung etwa 180.000 EUR gekostet haben.
Gäbe es eine Möglichkeit die Grunderwerbsteuer zu sparen und gleichzeitig nicht Teil der Bauherrengemeinschaft zu sein?
Sollte ich zur Bauherrengemeinschaft gehören, kann ich ja auch nur mit den beiden zusammen eine Finanzierung abschließen und nicht - wie ich es eigentlich geplant hatte - für mich allein machen?!
Wäre es eventuell möglich, eine Teilungserklärung schon vor Baubeginn zu machen und die Finanzierung dann über mein Wohnungsgrundbuch abzusichern?
Ich hoffe, das war jetzt alles einigermaßen nachvollziehbar...
Viele Grüße
Andy
B
Bauexperte06.05.15 12:27Hallo Andy,
Grüße, Bauexperte
masterandy schrieb:Verstehe ich nicht - Du bist doch nicht Auftragnehmer.
Ursprünglich wollte ich eigentlich nicht zur Bauherrengemeinschaft gehören, da ich Angst vor einer eventuellen Pleite habe womit ich dann ja gemeinschaftlich und solidarisch mit meinem Vermögen haften würde.
masterandy schrieb:"wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht naß?" Eher weniger ....
Gäbe es eine Möglichkeit die Grunderwerbsteuer zu sparen und gleichzeitig nicht Teil der Bauherrengemeinschaft zu sein?
masterandy schrieb:Wieso? Du kannst doch für Deinen Teil finanzieren; nicht so ungewöhnlich. Dazu ist lediglich erforderlich, Deinen Anteil am Haus rechtlich einwandfrei zu dokumentieren.
Sollte ich zur Bauherrengemeinschaft gehören, kann ich ja auch nur mit den beiden zusammen eine Finanzierung abschließen und nicht - wie ich es eigentlich geplant hatte - für mich allein machen?!
Grüße, Bauexperte
M
masterandy06.05.15 12:38Bauexperte schrieb:
Verstehe ich nicht - Du bist doch nicht Auftragnehmer.Naja, aber wenn ich dann doch schon im Grundbuch stehe kann ich ja schlecht sagen, dass nur diese meine Wohnung von mir bezahlt wird und der Rest nicht, oder? Eine Bauherrengemeinschaft ist doch in der Regel eine GbR welche - was die Haftung angeht - ja gemeinschaftlich, solidarisch haftet.
Bauexperte schrieb:
"wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht naß?" Eher weniger ....Verstanden Bauexperte schrieb:
Wieso? Du kannst doch für Deinen Teil finanzieren; nicht so ungewöhnlich. Dazu ist lediglich erforderlich, Deinen Anteil am Haus rechtlich einwandfrei zu dokumentieren.Wie könnte so eine Dokumentierung aussehen? Wäre das eine vorgezogene Teilungserklärung begründet mit den Bauplänen vom Architekten?
B
Bauexperte06.05.15 13:01Vorab - ich darf hier keine Rechtsberatung betreiben, dies ist in D ausschließlich den beratenden Berufen vorbehalten.
Wenn ihr die Baumaßnahme in Angriff nehmt, habt ihr einen BU/GU oder GÜ. Ihr müßt also schauen, daß ihr den richtigen erwischt. Dazu ist es zielführend, den Baupartner selbst, sein Vertragskonstrukt überprüfen, sich Referenzen benennen zu lassen. Auf Sicherheiten achten! Das gleiche gilt natürlich für Deine Hausbaupartner; nachweislich solvent sollten sie sein
Grüße, Bauexperte
masterandy schrieb:Dann wären ja alle BV, welche zum Zwecke der Erstellung als ETWen/RH oder ähnlich, gebaut würden, automatisch eine GbR; unlogisch, oder?
Naja, aber wenn ich dann doch schon im Grundbuch stehe kann ich ja schlecht sagen, dass nur diese meine Wohnung von mir bezahlt wird und der Rest nicht, oder? Eine Bauherrengemeinschaft ist doch in der Regel eine GbR welche - was die Haftung angeht - ja gemeinschaftlich, solidarisch haftet.
Wenn ihr die Baumaßnahme in Angriff nehmt, habt ihr einen BU/GU oder GÜ. Ihr müßt also schauen, daß ihr den richtigen erwischt. Dazu ist es zielführend, den Baupartner selbst, sein Vertragskonstrukt überprüfen, sich Referenzen benennen zu lassen. Auf Sicherheiten achten! Das gleiche gilt natürlich für Deine Hausbaupartner; nachweislich solvent sollten sie sein
masterandy schrieb:Du brauchst für Deine Finanzierung die Zeichnungen Deines Teils der Baumaßnahme, die Kubaturen und natürlich den Preis. Die reale Teilung kommt erst später; es wird ja einen Notarvertrag geben?
Wie könnte so eine Dokumentierung aussehen? Wäre das eine vorgezogene Teilungserklärung begründet mit den Bauplänen vom Architekten?
Grüße, Bauexperte
M
masterandy06.05.15 13:58Bauexperte schrieb:
Dann wären ja alle BV, welche zum Zwecke der Erstellung als ETWen/RH oder ähnlich, gebaut würden, automatisch eine GbR; unlogisch, oder?Naja, eigentlich nicht. Ist ja eine Form freie Unternehmensform. So schreibt es auch unter anderem Wikipedia...
Bauexperte schrieb:
Du brauchst für Deine Finanzierung die Zeichnungen Deines Teils der Baumaßnahme, die Kubaturen und natürlich den Preis. Die reale Teilung kommt erst später; es wird ja einen Notarvertrag geben?Ja, ein Notarvertrag wird es geben. Nur wo trägt die Bank ihren Kredit ein? Im Grundbuch, indem ich mit 2 anderen - die ja auch Grundschulden eintragen wollen - stehe? Das wäre für die ja wenig attraktiv.
B
Bauexperte06.05.15 16:39masterandy schrieb:
Naja, eigentlich nicht. Ist ja eine Form freie Unternehmensform. So schreibt es auch unter anderem Wikipedia...Mit Wiki mußt Du immer vorsichtig sein; die Beiträge sind nicht geprüft.Ich mache das ja nicht zum 1. Mal Dein Vater & "Peter" haben natürlich einen Gewerbebetrieb; Du wirst deshalb nicht automatisch Partner dieses Unternehmens, nur weil Du einen Teil des Neubau´s kaufst. Es gibt sicherlich wesentliche Dinge zu beachten, das kann Dir aber am Besten Dein Steuerberater erklären; das Forum oder seine User darf diese Beratung nicht leisten.
masterandy schrieb:
Nur wo trägt die Bank ihren Kredit ein? Im Grundbuch, indem ich mit 2 anderen - die ja auch Grundschulden eintragen wollen - stehe? Das wäre für die ja wenig attraktiv.Das werden Dir die Banker hier bestimmt noch beantworten.Grüße, Bauexperte
Ähnliche Themen