ᐅ Welche Landesbauordnung NW gilt für Neubauten in diesem Gebiet?
Erstellt am: 25.03.15 12:42
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1stluebbi1
1stluebbi25.03.15 14:41Hallo zusammen,
Ich habe gehört, die Mühlen mahlen in Düsseldorf ziemlich langsam, darum habe ich da nämlich keine wirkliche Lust darauf. Mir würde es dann reichen, so ungefähr gesagt zu bekommen, ja, das klappt - und zwar nicht ein "jau, geht, geht immer", sondern eher ein "unter den und den Voraussetzungen ist das nach Bebauungsplan machbar", also nachvollziehbar. Und wenn ich mir vorher schon selber Gedanken darüber gemacht habe, kann ich es besser nachvollziehen.
Viele Grüße,
Katrin
Dirk Grafe schrieb:
Wenn Du unsicher bist, kannst Du auch eine Bauvoranfrage stellen, das würde ich aber immer in Verbindung mit einem AR machen, sprich: da müssten schon alle relevanten Fragen dargestellt werden und abgeklopft werden, sonst kann man sich die Bauvoranfrage auch schenken.
Ich habe gehört, die Mühlen mahlen in Düsseldorf ziemlich langsam, darum habe ich da nämlich keine wirkliche Lust darauf. Mir würde es dann reichen, so ungefähr gesagt zu bekommen, ja, das klappt - und zwar nicht ein "jau, geht, geht immer", sondern eher ein "unter den und den Voraussetzungen ist das nach Bebauungsplan machbar", also nachvollziehbar. Und wenn ich mir vorher schon selber Gedanken darüber gemacht habe, kann ich es besser nachvollziehen.
Bauexperte schrieb:Absolut, habe ich auch gar keine Probleme mit! In der Begründung stand dann auch, dass die Anwohner Angst gehabt hätten, der Siedlungscharakter würde verloren gehen und dem wollte man entgegenwirken. Finde ich ja gut, denn dadurch hat es dort diesen kleinstädtischen Charme innerhalb von Düsseldorf.
Stell Dir mal vor, Du hättest dort vor Jahren ein Grundstück für teuer Geld gekauft und ein BT setzt Dir dann Reihenhausblöcke vor die Nase.
Bauexperte schrieb:Mal 'ne dumme Frage, aber kann es sein, dass es in manchen B-Plänen keine Angaben dazu gibt? Die finde ich nämlich dort nirgends...
Es hängt auch von der erlaubten Traufhöhe (TH) sowie Dachneigung (DN) ab, nicht notwendigerweise von der Anzahl der Geschosse!
Bauexperte schrieb:ops: *flöt*. Ich gehe immer erst davon aus, dass mir ein Verkäufer etwas verkaufen möchte und mich erst einmal für jemanden hält, der keine Ahnung hat (größtenteils richtig). Wenn ich dann schon im Vorfeld Erkundigungen eingezogen habe (und das sieht bei mir so aus, dass ich gerne pro und kontra erfahren möchte), dann kann ich ganz andere Fragen stellen - und lasse mich mit nachvollziehbaren Argumenten auch gerne überzeugen. Z.B. bei Wärmepumpen . Das Nonplusultra gibt es einfach nicht (Stichwort eierlegende Wollmilchsau), aber ich habe das Gefühl, dass mir manche Leute ihre Sachen gerne als genau das verkaufen würden. Das ist jetzt aber auch keine eigene Erfahrung, sondern eher ein Verdacht/eine Angst. Aber im Gespräch bringe ich meine Internet-Recherchen eher zurückhaltend an und bin für alles offen.
Wir "älteren" Verkäufer "schätzen" ganz besonders den Satz: "das habe ich im I-Net gelesen"; mir stellen sich mittlerweile nicht selten die Nackenhaare, ob dieser Erklärung, auf.
Bauexperte schrieb:Erinnert mich an das übliche Vorgehen beim Finanzamt .
Ich habe die Erfahrung gemacht, daß Gespräche auf Augenhöhe und in gegenseitigem Respekt zielführender sind, weil beide Parteien - Fragesteller und Sachbearbeiterin - wissen, daß es zielführender ist, wenn sie einen, beiderseits, tragfähigen Konsens finden.
Viele Grüße,
Katrin
B
Bauexperte25.03.15 14:551stluebbi schrieb:
Erinnert mich an das übliche Vorgehen beim Finanzamt .Guter Vergleich Grüße, Bauexperte