ᐅ Kündigung Wohnung; Vermieter umgezogen ohne neue Adressangabe
Erstellt am: 17.12.11 09:34
Voki125.02.15 21:35
BauPaar schrieb:
ok, dann die Mietzahlung einstellen - auf der Mahnung sollte dann 'ne Adresse stehen
Die Rückrufbitte kann man ja trotzdem in die Ueberweisung schreiben..jupp
BauPaar schrieb:
Wenn die Kündigung aber nicht zugestellt werden kann, was soll der Mieter denn dann machen? Es kann ja wohl nicht sein, dass deswegen länger Miete gezahlt werden muss Eben. Der Vermieter würde ja dann auf die Unwirksamkeit der Kündigung pochen und Fortsetzung der Mietzinszahlung verlangen. Ich denke auch, dass die Einleitung mit der Nichtzahlung der Miete die praktisch wohl beste Lösung ist. Er wird sich ruckzuck melden und dann hat man den Kontakt.
Bauabenteurer26.02.15 16:12
Oder der Vermieter geht direkt zum Anwalt und man hat ruckzuck die Anwaltskosten am Hals (Verzugsschaden)
milkie27.02.15 07:21
Ich würde auf der Stadt nachfragen. Die müssen schließlich wissen wo er wohnt (Ummeldung).
Die Adresse werden sie dir nicht geben dürfen aber sie können vielleicht die Kündigung zustellen wenn man ihnen den Sachverhalt erklärt.
Die Adresse werden sie dir nicht geben dürfen aber sie können vielleicht die Kündigung zustellen wenn man ihnen den Sachverhalt erklärt.
klblb27.02.15 09:20
milkie schrieb:
Ich würde auf der Stadt nachfragen. Die müssen schließlich wissen wo er wohnt (Ummeldung).Nur, wenn sich der Vermieter umgemeldet hat. Macht nicht jeder.
milkie schrieb:
Die Adresse werden sie dir nicht geben dürfen aber sie können vielleicht die Kündigung zustellen wenn man ihnen den Sachverhalt erklärt.Die Stadt hat andere Probleme und Aufgaben, als ein Kündigung zuzustellen.
milkie27.02.15 13:23
klblb schrieb:
Die Stadt hat andere Probleme und Aufgaben, als ein Kündigung zuzustellen.Ich würde es zumindest versuchen. Auf dem Amt arbeiten auch nur Menschen. Manche davon können vielleicht auch Verständnis für ihre Mitbürger aufbringen.
BauPaar27.02.15 14:37
naja, die Stadt stellt nicht selber zu - sollte sich der Vm ordnungsgemaess umgemeldet haben, kann der M ein frankiertes Schreiben im anschriftslosen Umschlag bei der Stadt abgeben, die adressieren das dann und gebvven es in die Post - fertig. Nette Mitarbeiter'/innen machen das für ein Laecheln
Ansonsten ist Natürlich auch eine EMA-Anfrage legitim, die Begruendung absolut nachvollziehbar und - ach, was rede ich, ist ja eh' nur noch alles Theorie
Ansonsten ist Natürlich auch eine EMA-Anfrage legitim, die Begruendung absolut nachvollziehbar und - ach, was rede ich, ist ja eh' nur noch alles Theorie