ᐅ Bauen mit GU - Angebot vom GU inkl. Entwurf
Erstellt am: 29.01.15 13:54
Die rechtlichen Bewertungen sind sämtlich nicht richtig. Aber das stört nicht weiter, denn man sollte solche Dinge 1. nicht in Foren diskutieren, 2. für sich selber bei dem "Vertrauensvertrag" nicht mal im Ansatz überlegen und 3. selbstverständlich in keinem einzigen Falle versuchen.
Der Werkvertrag zur Erstellung eines Hauses ist ein Vertrag, bei dem BEIDE Seiten einander vertrauen müssen. Oft sitzt der GU am längeren Hebel und/oder selten ist dieser versucht, den gutgläubigen und gutmütigen (unerfahrenen) Bauherren zu betuppen.
Alleine die theoretische Beschäftigung mit dem hier vom TE geschildertem Fall (da kannst Du das abstrahieren soviel Du möchtest) lässt erkennen, dass eine grundsätzliche Bereitschaft besteht, den GU hier ins Messer laufen zu lassen, wenn es denn "gefahrlos" möglich wäre.
Ich möchte das hier nur mal loswerden. Schon der Ansatz löst bei mir einen Würgereiz aus.
Der Werkvertrag zur Erstellung eines Hauses ist ein Vertrag, bei dem BEIDE Seiten einander vertrauen müssen. Oft sitzt der GU am längeren Hebel und/oder selten ist dieser versucht, den gutgläubigen und gutmütigen (unerfahrenen) Bauherren zu betuppen.
Alleine die theoretische Beschäftigung mit dem hier vom TE geschildertem Fall (da kannst Du das abstrahieren soviel Du möchtest) lässt erkennen, dass eine grundsätzliche Bereitschaft besteht, den GU hier ins Messer laufen zu lassen, wenn es denn "gefahrlos" möglich wäre.
Ich möchte das hier nur mal loswerden. Schon der Ansatz löst bei mir einen Würgereiz aus.
Tichu78 schrieb:
Ich finds echt eine Frechheit was du mit hier unterstellst! Keine Ahnung was du für ein Problem hast mir so ein Vorhaben vorzuwerfen. Tu mir einen Gefallen und behalte in Zukunft deine Gedanken für Dich, denn solche Antworten helfen mir überhaupt nicht weiter.Natürlich gefällt Dir das nicht. Eigentlich bin ich nicht so unhöflich, aber die Motivation Deines Beitrages fand ich sehr sichtbar.
B
Bauexperte30.01.15 00:23Hallo,
Mich gefiel reichlich Befremden. Daher habe ich versucht - ahnend, daß ein(e) Richterin vermutlich eher von Betrug sprechen würde - es für den TE so deutlich, wie möglich auf den Punkt zu bringen. Damit hoffte ich - fälschlicherweise, wie sich jetzt erweist - daß sich die Diskussion im Forum damit erledigt hatte.
Grüße, Bauexperte
Voki1 schrieb:Du bist der Jurist, nicht ich
Die rechtlichen Bewertungen sind sämtlich nicht richtig. Aber das stört nicht weiter ....
Mich gefiel reichlich Befremden. Daher habe ich versucht - ahnend, daß ein(e) Richterin vermutlich eher von Betrug sprechen würde - es für den TE so deutlich, wie möglich auf den Punkt zu bringen. Damit hoffte ich - fälschlicherweise, wie sich jetzt erweist - daß sich die Diskussion im Forum damit erledigt hatte.
Tichu78 schrieb:Ich sehe es ebenfalls als nicht weit hergeholt an, daß Voki zu seiner, für mich, nachvollziehbaren Schlussfolgerung gekommen ist, daß theoretische Beschäftigung ebenso eine praktische Bereitschaft impliziert.
Ich finds echt eine Frechheit was du mit hier unterstellst! Keine Ahnung was du für ein Problem hast mir so ein Vorhaben vorzuwerfen.
Tichu78 schrieb:Ich finde schon, daß es Dir weiterhilft. Im Mindesten beflügelt es die anderen User hoffentlich, ein vergleichbares Theoretisieren zumindest nicht öffentlich zu äußern. Mit Glück denken sie eher über ihre Gedankengänge nach und das solltest Du auch tun
Tu mir einen Gefallen und behalte in Zukunft deine Gedanken für Dich, denn solche Antworten helfen mir überhaupt nicht weiter.
Grüße, Bauexperte
Nun, es sollte eh nicht das Thema sein, da die nicht saubere Vorgehensweise insofern geblockt wird, da der Bauantrag von den Bauherren mit deren Unterschrift gestellt wird. Entweder sie machen es selbst oder lassen machen, dann aber mit Kontrollfunktion.
Grundsätzlich sollte man aber sein eigenes Vertragsverhalten überdenken. Der Vertragspartner sollte immer im gegenseitigen Vertrauen gewählt und auch mit Respekt behandelt werden...
Dennoch sollte man auch diese Frage, die TE gestellt hat, fragen dürfen!!!
Grundsätzlich sollte man aber sein eigenes Vertragsverhalten überdenken. Der Vertragspartner sollte immer im gegenseitigen Vertrauen gewählt und auch mit Respekt behandelt werden...
Dennoch sollte man auch diese Frage, die TE gestellt hat, fragen dürfen!!!
ypg schrieb:
Dennoch sollte man auch diese Frage, die TE gestellt hat, fragen dürfen!!!Genau DAS sehe ich gänzlich anders. Da erhält jemand die Planungsunterlagen, welche er in Auftrag gegeben hat und entdeckt einen Fehler, dessen Korrektur einige tausend Euro kosten würde, würde er diesen Fehler zunächst verschweigen. Ziel ist hier, dass der Werkvertrag zunächst günstiger abgeschlossen werden soll um dann mal zu schauen, ob bei der nachträglichen Diskussion der GU wohl "gezwungen" werden kann, die Mehrkosten für die richtige Ausführung dann selbst zahlen zu müssen.
Entschuldigung, aber derartige Ansinnen sind zunächst im höchsten Maße unfair, mal abgesehen von vorvertraglichen Pflichten und vertraglichen Nebenpflichten, die hier auch den TE treffen.
Würde man nun die Diskussion unterstützen und hier juristisch auf die geschilderte Situation eingehen, so würden wir hier quasi die Anleitung liefern, wie sich der TE auf Kosten des GU möglicherweise bereichern kann. Ich finde schon den Ansatz einer ernsthaft geführten inhaltlichen Diskussion im höchstem Maße unseriös. So etwas gehört m. E. auch hier nicht ins Forum.
Das mag der TE nun wieder als Unterstellung empfinden, mir fehlt allein der Glaube daran, dass es hier nicht genau so geplant gewesen ist. Möge er es empört von sich weisen, ich glaube kein Wort davon.
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