W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Keine Auszahlung der Finanzierung - Finanzamt trödelt


Erstellt am: 24.11.14 15:06

klblb25.11.14 14:38
Warum darf er das nicht? Was hindert ihn? Es wäre hilfreich, den Grund zu kennen, um ggf. weitere Ratschläge geben zu können.
Voki125.11.14 17:26
Sehr, sehr seltsames Verhalten der Bank. Die wissen doch, dass die Bearbeitung des Grunderwerbsteuerbescheides in dieser Region lange dauert, könnten es jedenfalls problemfrei in Erfahrung bringen. Sie wissen auch, dass dass die Grunderwerbsteuer von Euch gezahlt werden kann, sie könnten jedenfalls das hierfür benötigte Eigenkapital (Ihr wolltet ja die Nebenkosten aus Eigenkapital zahlen) nehmen, separieren und damit die Grunderwerbsteuer zahlen. Sie werden auch in Erfahrung bringen können, dass ansonsten alle zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Unterlagen beim Notar vorhanden sind.

Ich kann keinen Grund erkennen, warum die Bank hier den "Kopf in den Sand" steckt und sich strickt verweigert. Der Kreditsachbearbeiter hat, mit Verlaub, keine Ahnung. Hier würde ich zuallererst ansetzen und seinen Vorgesetzten mit der Lösung dieses Knoten beauftragen. Es kann und darf nicht sein, dass diese Finanzierung wegen Unfähigkeit der Bank für Euch so schlecht bearbeitet wird, dass Ihr Euren vertraglichen (und der Bank im Übrigen bekannten) Verpflichtungen nicht nachkommen könnt.

Eigentlich unfassbar.
Naddl25.11.14 17:36
Ich verstehe das ganze auch noch nicht. Wir haben den Grunderwerbsteuerbescheid erst Monate nach dem Notartermin erhalten, wenn der Bauträger da nicht angefangen hätte wäre jetzt erst der Rohbau fertig. Es ist doch alles vertraglich geregelt... komisch. Ich würde da auch auf alle Fälle noch einmal mit dem Sachbearbeiter sprechen. WAS denn überhaupt sein Problem ist!?
nordanney25.11.14 18:33
Hab den Thread gerade mit Erschrecken gelesen. Was ist denn da los?
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung des FA braucht der Notar doch nur für die Eigentumsumschreibung. Schon vorher werden die AV als auch die Grundschuld eingetragen. Falls die Grundschuldeintragung (aus welchen Gründen auch immer) nicht schnell erfolgt, stellt der Notar (gegen Rechnung) eine Notarbestätigung aus.
Daher meine Fragen:
- Ist eine Auflassungsvormerkung eingetragen? (muss eingetragen sein, da dies eigentlich immer Fälligkeitsvoraussetzung für die Kaufreiszahlung ist)
- Ist die Grundschuld bereits ranggerecht drin?
Mehr braucht eine Bank nicht für eine Auszahlung. Alternativ zur Grundschuldeintragung gibt es die Notarbestätigung bzw. das s.o genannte Rangattest. Das war schon vor 20 Jahren so und ist auch heute noch gültig.
sophias26.11.14 00:46
Also die Bank zahlt nicht aus, da sie im Grunde ja keine "Sicherheit" hat. Ich weiss nicht, ob das vielleicht unterging, aber es ist ein Erbpachtvertrag. Es gibt also kein Grundstück als Sicherheit, was wir schon besitzen.

Ich kann nur das wiedergeben, was uns Notar und Bank mitteilen :-(.

Nochmal zum Verständnis, was bisher passiert ist:
Ende Juli: Notarvertrag über Erbpacht und die Verträge mit dem Bauunternehmer
Anfang August: einfache Grundschuld bestellt --> an die Bank geschickt
parallel dazu: Information ans Finanzamt

Mehr ist bisher nicht passiert.
Laut Notar geht es wie folgt weiter:
Steuerbescheid--> Zahlung dessen --> Unbedenklichkeitsbescheinigung --> grundbuchlicher Vollzug

Weil letzteres dauert, kann dann, aber erst dann, die Notarbestätigung erfolgen.

Ich kann doch nicht dem Notar sagen, er möchte uns die bitte ausstellen, wenn er meint, dass er das nicht kann?! Oder doch?

Auflassungsvormerkung ist nicht eingetragen, im Falle einer Erbpacht nennt sich das anders, hab leider den Namen dafür vergessen.
Voki126.11.14 05:43
Das habe ich nicht überlesen, aber es mach im Grunde keinen Unterschied, ob es sich um ein "konventionelles" Grundstück handelt oder ob es ein Erbbaurechtsgrundstück ist. Die einzutragende Grundschuld sichert hier einfach "nur" das Haus und bedient sich am (eigentumsähnlichen) Recht an der Nutzung des Grundstückes. Das Problem dürfte hier wohl in der Tat der Umstand sein, dass der Erbbaurechtsgeber bei der Bestellung der Grundschuld nicht mitgewirkt hat. Ich kann nur spekulieren, wer da den Ablauf nicht vor Augen hatte, vermutlich sogar der Notar, der den Erbbaurechtsvertrag beurkundet hat. Wenn ich das Problem lösen müsste, dann würde ich den Erbbaurechtsgeber bei der Bestellung der Finanzierungsgrundschuld mitwirken lassen, sofern dieser dazu einverstanden ist. Hier muss sich der Banker kümmern, er hätte das von Anfang an sehen können und müssen. Ich hoffe, dass dieser Baufinanzierung nicht erst seit wenigen Wochen macht, sondern vieljährige Erfahrungen vorweisen kann, die ihm bei der Lösung solcher Probleme helfen können. Es kann und darf nicht am Finanzamt liegen und deshalb ändern die ihre Abläufe nicht und ziehen auch keine Anträge vor, gerade weil es KEIN Problem ist, welches nicht durch Parteivereinbarung lösbar wäre.
notarbestätigunggrundschuldeintragunggrunderwerbsteuereigenkapitalunbedenklichkeitsbescheinigungauflassungsvormerkunggrundstückerbpachtfinanzamterbbaurechtsgeber