ᐅ Grunderwerbsteuer/worauf gilt Steuer? welcher Bauträger MUSS?
Erstellt am: 03.02.14 23:26
Musketier05.02.14 12:19
Wastl schrieb:
In Bayern wurde mit immer geantwortet auf meine Anfragen beim Finanzamt. Leider nie schriftlich, sondern nur mündlich. Klar geben die dir mündlich eine Auskunft, aber die ist Null wert.
Wastl schrieb:
Das man dann dafür eine Gebühr zahlen muss ist mir neu. Wie gesagt: eine verbindliche Aussage habe ich nie bekommen - deswegen würde ich mir das schriftlich geben lassen. Schriftlich geben die dir das nur, wenn das als verbindliche Auskunft angefordert wird. Der Fall muß dann natürlich auch schriftlich mit allen Einzelheiten geschildert werden. Damit du alle Einzelheiten die nötig sind kennst, muß man sich aber intensiv mit dem Steuerrecht auskennen.
Dazu benötigst du am besten einen Steuerberater. Am besten mal unter verbindliche Auskunft im Internet nachlesen.
Wastl schrieb:
Der bestimmte Fall ist doch gegeben. Und genau der soll geprüft werden. In diesem Fall ist es doch eindeutig, dass welche gezahlt werden muß. Was willst du da noch prüfen und auch noch Geld für die verbindliche Auskunft und eventuell den Steuerberater zahlen?
Wenn zum Zeitpunkt des Grundstückskaufes feststeht mit wem gebaut wird/werden muß, ist das als einheitlicher Vorgang zu werten und damit auf beides Grunderwerbsteuer fällig.
Anzeichen dafür sind:
- Grundstücksverkäufer und Baufirma sind gleich oder verbandelt (z.B. Tochterunternehmen)
- Werkvertrag ist vor dem Grundstücksverkauf unterzeichnet
- es wurde nur ein Angebot von einer Baufirma eingeholt
- Es fließt Vermittlungsprovision zwischen Hausbaufirma und Grundstücksverkäufer
- Grundstücksverkäufer und Hausbaufirma treten in der Öffentlichkeit gemeinsam in Erscheinung
- keine freie Hand bei der Wahl der Baufirma
- man ist auf das Grundstück über die Baufirma aufmerksam geworden
All das wird im Fragebogen abgefragt und die Unterlagen (Werkvertrag, Angebote usw.) abgefordert.
Eigentlich muß man sich nur den Fragebogen durchlesen, da weiß man wo der Hase lang läuft und worauf man achten muß, um nicht in die "Grundsteuerfalle" zu tappen. Bei einigen Punkten hat man selber Einfluß (mehrere Angebote, Datum der Unterzeichnung vom Werkvertrag usw.)
nathi08.11.14 20:00
Wenn das mal alles im Fragebogen abgefragt werden würde... dann könnte ich auch alles angeben und es wäre klar.
Für Brandenburg wird nur gefragt:
- Soll das Grundstück bebaut werden?
- Sind Verträge mit Grundstücksverkäufer oder anderen Personen / Firmen über Bebauung vorhanden oder noch abzuschließen?
- Wie sind sie auf das Grundstück aufmerksam geworden?
- Ist eine Bauvoranfrage gestellt worden?
- Ist ein Bauvorbescheid erteilt worden?
- Ist ein Bauantrag gestellt worden?
- Ist eine Baugenehmigung erteilt worden?
- Sonstiges
Es wird immer darauf hingewiesen, man solle diesen Bogen nicht ungeschickt ausfüllen, um sich nicht selbst ein Bein zu stellen. Allerdings hat man bei diesen Fragen gar keinen Spielraum etwas ungeschickt auszufüllen. Wenn wenigstens die zweite Frage geteilt wäre nach Verkäufer und anderen Personen. Auch die oft erwähnte Frage nach anderen Angeboten, die man eingeholt hat, gibt es hier gar nicht.
Also bleibt wohl bloß ausfüllen und hoffen.
Für Brandenburg wird nur gefragt:
- Soll das Grundstück bebaut werden?
- Sind Verträge mit Grundstücksverkäufer oder anderen Personen / Firmen über Bebauung vorhanden oder noch abzuschließen?
- Wie sind sie auf das Grundstück aufmerksam geworden?
- Ist eine Bauvoranfrage gestellt worden?
- Ist ein Bauvorbescheid erteilt worden?
- Ist ein Bauantrag gestellt worden?
- Ist eine Baugenehmigung erteilt worden?
- Sonstiges
Es wird immer darauf hingewiesen, man solle diesen Bogen nicht ungeschickt ausfüllen, um sich nicht selbst ein Bein zu stellen. Allerdings hat man bei diesen Fragen gar keinen Spielraum etwas ungeschickt auszufüllen. Wenn wenigstens die zweite Frage geteilt wäre nach Verkäufer und anderen Personen. Auch die oft erwähnte Frage nach anderen Angeboten, die man eingeholt hat, gibt es hier gar nicht.
Also bleibt wohl bloß ausfüllen und hoffen.
toxicmolotof08.11.14 20:43
Welche Frage ist denn unverständlich und womit hast du ein Problem?
nathi08.11.14 20:48
toxicmolotow schrieb:
Welche Frage ist denn unverständlich und womit hast du ein Problem?Mir ist da nichts unverständlich. Nur sieht der ausgefüllte Bogen in unserem Fall (eindeutig unabhängige Geschäfte) wohl nicht viel anders aus als bei einem Bauträgerverkauf.
Lediglich die dritte Frage (mit Freitext zu beantworten) dürfte sich da unterscheiden.
Deswegen bleibt mir nur zu hoffen, dass die Behörden es so sehen wie es ist.
toxicmolotof08.11.14 20:56
Und selbst wenn nicht wird Einspruch erhoben.
Wenn das unbebaute Grundstück zur Bebauung vorgesehen ist, wird Frage zwei wohl immer mit "ja" zu beantworten sein, es sei denn du bist selbst ein Bauunternehmen, das keine Dritte Parteien zur Erbauung benötigt.
Wenn das unbebaute Grundstück zur Bebauung vorgesehen ist, wird Frage zwei wohl immer mit "ja" zu beantworten sein, es sei denn du bist selbst ein Bauunternehmen, das keine Dritte Parteien zur Erbauung benötigt.
Bauexperte09.11.14 21:00
Guten Abend,
das ist doch wirklich nicht schwer ... ?
Das war doch jetzt nicht schwer
Grüße, Bauexperte
das ist doch wirklich nicht schwer ... ?
nathi schrieb:Ist einfach. Auf Deinen Fall bezogen => zwei voneinander unabhängige Rechtsgeschäfte:
Wenn das mal alles im Fragebogen abgefragt werden würde... dann könnte ich auch alles angeben und es wäre klar.
nathi schrieb:Ja
Für Brandenburg wird nur gefragt:
- Soll das Grundstück bebaut werden?
nathi schrieb:So antworten, wie es der Wahrheit entspricht.
- Sind Verträge mit Grundstücksverkäufer oder anderen Personen / Firmen über Bebauung vorhanden oder noch abzuschließen?
nathi schrieb:Hier schreibst Du, wie Du das Grundstück gefunden hast.
- Wie sind sie auf das Grundstück aufmerksam geworden?
nathi schrieb:So Antworten, wie es der Wahrheit entspricht.
- Ist eine Bauvoranfrage gestellt worden?
nathi schrieb:So Antworten, wie es der Wahrheit entspricht.
- Ist ein Bauvorbescheid erteilt worden?
nathi schrieb:So Antworten, wie es der Wahrheit entspricht.
- Ist ein Bauantrag gestellt worden?
nathi schrieb:So Antworten, wie es der Wahrheit entspricht.
- Ist eine Baugenehmigung erteilt worden?
nathi schrieb:Hier beschreibst Du, daß 2 getrennte Rechtsgeschäfte (Grundstück und Anbieter suchen) zu berücksichtigen sind.
- Sonstiges
nathi schrieb:Nö - einfach "Sonstiges" nutzen
Also bleibt wohl bloß ausfüllen und hoffen.
Das war doch jetzt nicht schwer
Grüße, Bauexperte
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