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ᐅ Fertighaus: Deckenhöhe geringer als vereinbart - Ansatzpunkte für die Schadensberechnung


Erstellt am: 07.01.26 20:48

1
11ant
08.01.26 13:54
MachsSelbst schrieb:

Im Zweifel musst du für deinen speziellen Fall dann nämlich selbst ein Urteil vor deinem zuständigen OLG erstreiten,
Im Prinzip ist das richtig: bindend für das zuständige Gericht ist nur das Urteil des eigenen OLG. Allerdings neigen Richter dazu, sich vergleichbare Entscheidungen zu eigen zu machen und (unter der Bedingung der Vergleichbarkeit der Fälle !) von den Kollegen abzukupfern. Die Kenntnis dieser anderen Urteile ist also durchaus hilfreich - allerdings mitsamt derer Begründungen, da diese den Wert der Übertragbarkeit erheblich mit prägen. Verbindlich sind Urteile "fremder" OLG´ jedoch nicht, sodaß eine gleiche Fallgestaltung ein gleichlautendes Urteil nicht garantiert (gleichwohl jedoch eine Revision bei weit abweichendem Tenor erleichtert). In dieser Perspektive wird der Anwalt einem "windigen Forum" durchaus ähneln.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
S
SchreinerKl
08.01.26 16:06
ypg schrieb:

Ich denke auch, dass es schwierig sein wird, da etwas herauszuholen, da es nicht zeitig überprüft wurde und wenn die Deckenhöhe noch in der Norm liegt.

Das ist ein interessanter Gedankenabsatz. Ich bin da in der Überlegung, ob lichte Höhe ggf. ohne Balken angegeben wurde und Decke dann unterwärts gedämmt und geschlossen wurde.
Da müsste man mal hier den Schnitt der Planung zeigen


Vertraglich vereinbart wurden 2,68 Rohbauhöhe und 2,60 im OG. Das ist auch fester Bestandteil der Bauleistungsbeschreibung.
C
chand1986
08.01.26 16:58
SchreinerKl schrieb:

Vertraglich vereinbart wurden 2,68 Rohbauhöhe und 2,60 im OG. Das ist auch fester Bestandteil der Bauleistungsbeschreibung.
Naja, hätten ja 2,68m roh sen können. Was kam denn danach für ein Bodenaufbau? Estrich?
N
nordanney
08.01.26 17:31
chand1986 schrieb:

Naja, hätten ja 2,68m roh sen können. Was kam denn danach für ein Bodenaufbau? Estrich?
Lt. TE 16cm zzg. Bodenbelag. 26cm wäre auch ein wenig zu viel.
S
SchreinerKl
08.01.26 18:23
Nida35a schrieb:

welches Bundesland betrifft es denn?
Bei uns ist die Deckenhöhe 2,48m,
in der Berliner Bauordnung sind Wohnraum und Gewerbehöhe mindestens 2,5m vorgegeben.
Die Baufirma kam aus Brandenburg, dort sind Wohnräume mindestens 2,4m vorgegeben.
Unser Gutachter sagte, die 2cm sind kein Streitgrund, solange es Wohnraum wird.
Bei Gewerbe würde die Genehmigung nicht erteilt werden.
Wenn ihr in einem Bundesland seid, dass 2,4m als mindeste Wohnraumhöhe vorgibt und ihr die Änderungen auf 2,5m nicht im Bauvertrag habt,
sieht es für euch nicht gut aus, dann müsst ihr das hinnehmen,
meine Meinung
Das Gebäude wurde in Bayern errichtet. Aber entscheidend ist ja das Vertragliche. Und das sieht kla
chand1986 schrieb:

Naja, hätten ja 2,68m roh sen können. Was kam denn danach für ein Bodenaufbau? Estrich?

Es waren 16 cm Fußbodenaufbau inkl. Styropordämmung, Fußbodenheizung und 6 cm Estrich. Aber dass der Fußbodenaufbau zu hoch ist kann auch nicht sein. Das wär dann an der bereits eingebauten Türe aufgefallen
N
Nida35a
08.01.26 20:03
SchreinerKl schrieb:

wir haben ein Fertighaus mit 144 qm Wohnfläche gebaut.
Ist es ein großer Deutschlandweiter GU, mit vielen hundert Häusern im Jahr, haben die eine große Rechtsabteilung mit entsprechenden Erfahrungen in der Schadens-/Gewährleistungs- Abwehr.
Ein kleiner GU riskiert seine Firma.
Hole dir Rechtsbeistand, schon bei der Schadens- Begutachtung und der weiteren Vorgehensweise.
Du hast da null Training, deine Gegner schon.
Oder du möchtest das alles nicht und nur dein Haus beziehen ohne Stress.
Ich wäre der mit ohne Stress im Haus
urteileolgestrichfußbodenaufbau