ᐅ Unzufrieden mit Putz- und Malerarbeiten. Wie Vorgehen bei Mängelbeseitigung?
Erstellt am: 25.10.25 09:02
Wieso hast du die Schlussrechnung voll bezahlt, wenn du beim Zahlen schon von den Mängeln wusstest? Liest sich so.
a) "Du, mit dem Treppenhaus bin ich nicht zufrieden, das ist anders als abgemacht."
b) Stellungnahme/Nachbesserung abwarten. Bis dahin nur zahlen, was auftragsgemäß ausgeführt wurde.
Rest ergibt sich dann oft automatisch.
a) "Du, mit dem Treppenhaus bin ich nicht zufrieden, das ist anders als abgemacht."
b) Stellungnahme/Nachbesserung abwarten. Bis dahin nur zahlen, was auftragsgemäß ausgeführt wurde.
Rest ergibt sich dann oft automatisch.
Egal wer von Euch Recht hat - ich würde dir empfehlen die gerichtliche Auseinandersetzung und auch den Anwalt ohne Gericht zu vermeiden.
Es ist am Ende immer dasselbe - du wirst noch mehr Lehrgeld zahlen denn der Anwalt wird teuer sein.
Versuche dich auf einen Kompromiss zu einigen - vielleicht macht er die richtig schlimme Wand nochmal. Und die Stellen die sich wegschauen lassen lasst ihr so.
Rede mit ihm warum es so ist, vielleicht gibt es einen Grund, zeitlich, verkalkuliert etc. wo du nochmal entgegenkommen solltest/könntest...
GD
Es ist am Ende immer dasselbe - du wirst noch mehr Lehrgeld zahlen denn der Anwalt wird teuer sein.
Versuche dich auf einen Kompromiss zu einigen - vielleicht macht er die richtig schlimme Wand nochmal. Und die Stellen die sich wegschauen lassen lasst ihr so.
Rede mit ihm warum es so ist, vielleicht gibt es einen Grund, zeitlich, verkalkuliert etc. wo du nochmal entgegenkommen solltest/könntest...
GD
Die meisten reden hier über verschüttete Milch.
Ich versuche das mal anders anzugehen.
Deine eine Frage: "Ist das wirklich mangelhafte Arbeit?", würde ich versuchen sachlich zu bewerten:
Für die Ebenheitstoleranzen gibt die DIN 18202 Tabelle 3 Zeile 6 für dich einschlägige Stichmaße an.
Die Prüfung erfolgt dabei mit einer Richtlatte zwischen zwei Höhenpunkten der beanstandeten Fläche.
Also z.B. bei 2m wäre ein nicht zu beanstandendes Toleranzmaß 7mm.
Also in deinem Fall ist das nach den a.R.dT. durchaus zu beanstanden.
Allgemein ist die DIN 18202 für Maßtoleranzen einschlägig.
Die Frage ist, hat der Maler vor Beginn der Arbeiten Bedenken angemeldet? Dann könnte es sein, dass er auch keine Einhaltung der Toleranzen schuldet.
Deine zweite Frage, was jetzt deine Möglichkeiten sind.
Dein Handwerker darf nachbessern. Räume ihm diese Möglichkeit ein/Fordere ihn dazu auf. Wenn er nicht will, überlege dir gut, ob du den Rechtsweg bestreiten willst. Lass dir parallel einen Kostenvoranschlag über die aus deiner Sicht nötigen Mängelbeseitigungsaufgaben von einem anderen Handwerker machen (wo aber genau definiert ist, welche Arbeiten in welcher Güte gefordert und abgedeckt sind).
Ich behaupte unter 10.000 EUR Mehrkosten (die du m.E. nicht erreichst) wird sich der Rechtsweg nicht lohnen.
D.h. nicht, dass du nicht probieren kannst, trotzdem das Geld von dem ersten Handwerker zurückzukriegen, nur würde ich es nicht über den Rechtsweg tun.
Ich versuche das mal anders anzugehen.
Deine eine Frage: "Ist das wirklich mangelhafte Arbeit?", würde ich versuchen sachlich zu bewerten:
Für die Ebenheitstoleranzen gibt die DIN 18202 Tabelle 3 Zeile 6 für dich einschlägige Stichmaße an.
Die Prüfung erfolgt dabei mit einer Richtlatte zwischen zwei Höhenpunkten der beanstandeten Fläche.
Also z.B. bei 2m wäre ein nicht zu beanstandendes Toleranzmaß 7mm.
Also in deinem Fall ist das nach den a.R.dT. durchaus zu beanstanden.
Allgemein ist die DIN 18202 für Maßtoleranzen einschlägig.
Die Frage ist, hat der Maler vor Beginn der Arbeiten Bedenken angemeldet? Dann könnte es sein, dass er auch keine Einhaltung der Toleranzen schuldet.
Deine zweite Frage, was jetzt deine Möglichkeiten sind.
Dein Handwerker darf nachbessern. Räume ihm diese Möglichkeit ein/Fordere ihn dazu auf. Wenn er nicht will, überlege dir gut, ob du den Rechtsweg bestreiten willst. Lass dir parallel einen Kostenvoranschlag über die aus deiner Sicht nötigen Mängelbeseitigungsaufgaben von einem anderen Handwerker machen (wo aber genau definiert ist, welche Arbeiten in welcher Güte gefordert und abgedeckt sind).
Ich behaupte unter 10.000 EUR Mehrkosten (die du m.E. nicht erreichst) wird sich der Rechtsweg nicht lohnen.
D.h. nicht, dass du nicht probieren kannst, trotzdem das Geld von dem ersten Handwerker zurückzukriegen, nur würde ich es nicht über den Rechtsweg tun.
Robo987 schrieb:
Entschuldige bitte das Nachfragen, liest du meine Antworten richtig oder überfliegst die und schreibst was du so im Kopf hast.Ja, ich habe auch die Antworten gelesen, die Du im anderen Forum gelöscht hast.Ich denke, das willst Du lesen. 🙂
chand1986 schrieb:
Wieso hast du die Schlussrechnung voll bezahlt, wenn du beim Zahlen schon von den Mängeln wusstest? Liest sich so.Im Einganspost habe ich dies geschrieben:
Robo987 schrieb:
Bis jetzt haben wir 9500€ Abschlag bezahlt.Und zwischendrin noch mehrfach wiederholt, soviel zu es liest sich so.
Gerddieter schrieb:
Egal wer von Euch Recht hat - ich würde dir empfehlen die gerichtliche Auseinandersetzung und auch den Anwalt ohne Gericht zu vermeiden.
Es ist am Ende immer dasselbe - du wirst noch mehr Lehrgeld zahlen denn der Anwalt wird teuer sein.
Versuche dich auf einen Kompromiss zu einigen - vielleicht macht er die richtig schlimme Wand nochmal. Und die Stellen die sich wegschauen lassen lasst ihr so.
Rede mit ihm warum es so ist, vielleicht gibt es einen Grund, zeitlich, verkalkuliert etc. wo du nochmal entgegenkommen solltest/könntest...
GDDas ist mein Plan. Will Gericht definitiv vermeiden. NOch hab ich kein Lehrgeld gezahlt und habs auch nicht vor.