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ᐅ Putzschaden an Fassade – Antwort vom Bauträger ausreichend?


Erstellt am: 13.08.25 13:53

1
11ant
13.08.25 20:25
Blaexe90 schrieb:

Und warum du mir wiederholt zum "Gang zum Fachmann" rätst muss sich mir nicht erschließen. Ich kann das gar nicht. Offensichtlich ist dir nicht bewusst wie eine WEG funktioniert.
Doch, das ist mir bekannt: eine professionell verwaltete WEG hat einen Verwalter, der beruft die Versammlung ein und belegt aus seiner Praxis, weshalb Schlümpfen klare Ansagen zu machen sind. Eine kleine WEG ist selbstverwaltet (also von Laien) und da stehen sich Leute mit Beschwichtiger-, Anheizer- und Mitläufertemperamenten gegenüber. Die spielen Mikado, d.h. wer sich bewegt, hat verloren und von den beiden anderen nachher zum Sündenbock gestempelt.
Blaexe90 schrieb:

Nicht dass ich mich hier rechtfertigen müsste, aber ich bin dafür einen Anwalt einzuschalten. Die anderen Eigentümer aber nicht unbedingt.
Das freut mich zu lesen - allerdings verstehe ich dann Dein Zögern nicht.
Blaexe90 schrieb:

Entsprechend brauche ich fachliche Argumente diese zu überzeugen warum die Aussage des Bauträgers nicht ausreichend ist. Denn der möchte ja grundsätzlich reparieren.
Entweder kannst du fachlich noch etwas dazu beitragen oder nicht.
Da gibt es nichts bauphysikalisches oder putztechnisches beizutragen. Das Problem liegt hier nicht in der Eignung, Schwacheignung oder Nichteignung einer Methode zur Schadensbehebung. Sondern im Rügegegner, der eben nicht "reparieren", sondern "vertagen, herumeiern und in der Schwebe halten" will. Ohne Anwalt und dessen Heilung versäumter Fristsetzungen und dergleichen wird Euer Schadensbehebungsanspruch untergehen, bevor sich der Bauträger verbindlich auf einen Sanierungsfahrplan festgelegt hat. Otto Reutter hat das 1929 als "der gewissenhafte Maurer" besungen - die Aktualität hat nicht gelitten.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Y
ypg
13.08.25 20:27
Blaexe90 schrieb:

Das ist die einzig fachliche Aussage bisher
Das hast Du aber nicht gefragt. Du hast nach dem Inhalt der Aussage des BT gefragt.
Alles andere ist Ferndiagnose, was Dir als Bewohner nicht hilft.
B
Blaexe90
13.08.25 20:44
11ant schrieb:
Eine kleine WEG ist selbstverwaltet (also von Laien) und da stehen sich Leute mit Beschwichtiger-, Anheizer- und Mitläufertemperamenten gegenüber. Die spielen Mikado, d.h. wer sich bewegt, hat verloren und von den beiden anderen nachher zum Sündenbock gestempelt.

Relevanz? Wir sind nicht selbstverwaltet. Nur leider gibt's hier keine hochmotivierte 5 Sterne Service Verwaltungen. Wenn du eine kennst kannst du die ja gerne empfehlen, mir ist noch keine untergekommen.
11ant schrieb:
Das freut mich zu lesen - allerdings verstehe ich dann Dein Zögern nicht.

Ich versuche (Betonung darauf) fachliche Informationen einzuholen zur Entscheidungsunterstützung. Das ist genau das Gegenteil von "zögern". Ein Antrag auf Eröffnung eines Beweisverfahrens würde ohne jegliche Informationen wahrscheinlich abgelehnt. Verstanden?
11ant schrieb:
Da gibt es nichts bauphysikalisches oder putztechnisches beizutragen. Das Problem liegt hier nicht in der Eignung, Schwacheignung oder Nichteignung einer Methode zur Schadensbehebung. Sondern im Rügegegner, der eben nicht "reparieren", sondern "vertagen, herumeiern und in der Schwebe halten" will.

Auch hier liegst du falsch. Der Bauträger hat schriftlich und explizit zugesagt dass er reparieren wird. Innerhalb der Gewährleistung. Darum geht es nicht sondern darüber ob wir die Art der Reparatur akzeptieren wollen oder nicht.
ypg schrieb:

Das hast Du aber nicht gefragt. Du hast nach dem Inhalt der Aussage des BT gefragt.
Alles andere ist Ferndiagnose, was Dir als Bewohner nicht hilft.

Eigentlich habe ich genau danach gefragt: Was ist inhaltlich (=fachlich) von der Aussage des Bauträgers zu halten. Und was ist die Einschätzung von fachlich erfahrenen, objektiven Personen zu dem Schaden. Ganz konkret habe ich diese Fragen formuliert.
H
hanghaus2023
14.08.25 13:59
Das eine Bild reicht aber nicht aus um das Problem beurteilen zu können. Wir wissen ja nicht mal wie der Wandaufbau geplant ist und auch nicht wie der ausgeführt wurde. Ich bezweifle, das das die einzige Stelle ist, wo der Putz in Zukunft abplatzen wird. Daher wird hier geraten das fachgerecht zu bemaengeln. Unter Anderen mit Fristsetzung. Was hier mMn bisher unterlassen wurde. Wurde denn bereits ein Sachverstaendiger beauftragt den Schaden zu begutachten?
H
hanghaus2023
14.08.25 14:14
Das was der GU vorgeschlagen hat kann funktioniern. Drauf vertrauen wuerde ich als Laie aber nicht. Das Forum kann den Fachmann nicht ersetzen. Sucht Euch einen Sachverständigen, der das fuer Euch macht. Zum Beispiel gibt es oft Fehlstellen am Übergang zum Keller oder zum Erdreich. Fensterlaibungen sind auch gern beroffen. Das kann nur ein Fachmann beurteilen. Kurz vor Ablauf der 5 Jahre sollte mann das nicht einem Forum überlassen.
reparierenbauträger