ᐅ Wahl des richtigen Bauverfahrens in Neubaugebiet
Erstellt am: 06.08.25 20:24
nordanney schrieb:
Also knapp 2,5 Monate länger warten, bin man bauen darf. Das ist eine Menge Zeit - besonders, wenn man irgendwo baut, wo der Zeitgewinn deutlich größer ist. Ich würde dann auch lieber im September anfangen und zum Winter den Rohbau zu haben, als erst im Winter mit dem Bau zu beginnen.Jegliche Diskussion nutzt nichts, wenn der Partner seine eigenen Regeln befolgt. Letztendlich ist es für sie auch Sicherheit. Das hat der TE richtig erkannt. Und mal ehrlich: welcher gesunde GU kann in zwei Wochen anfangen? Wer gut gehende regionale Subs beschäftigt, der braucht auch etwas Vorlaufzeit.
N
nordanney07.08.25 14:33ypg schrieb:
wenn der Partner seine eigenen Regeln befolgt.Jep.ypg schrieb:
Letztendlich ist es für sie auch Sicherheit.Nein. Wenn der GU oder wer auch immer sich an den Plan hält, benötigt er keine weitere Sicherheit. Falsche Planung ist zu 100% das Problem des Bauherren bzw. des Architekten.Also welche Sicherheit und wofür?
ypg schrieb:
Und mal ehrlich: welcher gesunde GU kann in zwei Wochen anfangen? Wer gut gehende regionale Subs beschäftigt, der braucht auch etwas Vorlaufzeit.Und wann fängt der GU mit Baugenehmigung an? Der wartet, bis sie da ist und plant dann für in weiteren 3-4 Monaten seine Subs ein. Die Differenz zwischen Kenntnisnahmeverfahren und Baugenehmigung hast Du immer. Der eine kann ab in 3 Wochen planen, der andere wartet halt 3-6 Monate, bis er mit seiner Kapazitätenplanung anfängt.P.S. Richtig große GUs fangen tatsächlich in zwei bis vier Wochen an - und bauen dann direkt 60.000qm. Die haben alle Kapazitäten bei den Subs (und den eigenen Leuten).
W
wiltshire07.08.25 16:48andimann schrieb:
Das ist so nicht ganz richtig, die Abweichungen zum Bauantrag sind anscheinend recht massiv.Mag sein - ich las von 35cm. Die Bauherren hatten auch informell einen Änderungsvorschlag abgenickt.Wie auch immer es ist: Die Bauherren sind die Gekniffenen - egal wer nun dafür haftet. Selbst wenn alles finanziell gut ausgeht und Du 18 Monate später ein tolles Haus beziehst, den Ärger wollen die wenigsten Menschen haben. Schade um die Lebenszeit.
Daher kann ich nur davor warnen bei solchen Entscheidungen die Haftungsfrage zum Maßstab zu machen.
wiltshire schrieb:
Der Gemeinde gegenüber bist Du haftbar. Dir gegenüber ist der Bauunternehmer haftbar. Was theoretisch ganz einfach aussieht, kann Dich in der Sandwitchposition zerreiben. Im Zweifel ist es der Gemeinde egal wie lange Du brauchst, Deine Ansprüche durchzusetzen. In einem Landkreis in Bayern werden in diesen Wochen frisch fertiggestellte Einfamilienhäuser Häuser abgerissen, die der Generalunternehmer ein paar Zentimeter zu hoch gebaut hat. Der Fall ging durch alle Instanzen und die Anordnung ist rechtskräftig. Was nützt Dir da die Haftbarkeit? Den Ärger hast Du trotzdem.Der Ärger kann dir aber immer passieren beim Hausbau unabhängig vom Verfahren. In dem Fall hätte ein genehmigter Bauantrag dann auch nicht geholfen.Aktueller Kenntnisstand
- Bauantrag macht Sinn, wenn Befreiungen nötig sind
- Kenntnisgabe, wenn nach Bebauungsplan gebaut wird
- Genehmigter Bauantrag hilft nur in einem Fall: Die Stadt genehmigt eine Befreiung und jemand klagt dagegen. Dann ist erstmal die Stadt in der Verantwortung
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