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ᐅ Elektroinstallation durch Freund - Abnahme wegen Versicherung "Pflicht"?


Erstellt am: 02.08.25 10:30

Molybdean02.08.25 13:13
Erst Mal.

Nichts davon ist (im Einfamilienhaus) illegal. Das StgB ist für andere Sachen da.

Aber ja Versicherungen können dann bei Fehlern an/durch die Elektroinstallation zickig werden.

Ein E-Check durch ein Fachunternehmen wäre die korrekte Art sich dagegen abzusichern. Einfach Mal bei ein paar Unternehmen anfragen. Der Aufwand bei einen korrekten E-Check ist aber nicht zu unterschätzen (Zugang zu jeder Steckdose und jeder Klemmstelle) eine korrekte Dokumentation im Voraus hilft dabei massiv.
nordanney02.08.25 13:35
Molybdean schrieb:

Nichts davon ist (im Einfamilienhaus) illegal
Dann sagen wir einfach: es ist nicht erlaubt. Punkt. Aus. Darüber gibt es auch nichts zu diskutieren. Müsste Paragraph 13 der NAV sein.
Ist genauso wie mit Wasserleitungen.
Molybdean02.08.25 14:11
nordanney schrieb:

Dann sagen wir einfach: es ist nicht erlaubt. Punkt. Aus. Darüber gibt es auch nichts zu diskutieren. Müsste Paragraph 13 der NAV sein.
Ist genauso wie mit Wasserleitungen.

Selbst der Elektro Praktiker stuft NAV §13 so ein das die Eintragungspflicht nur bis zur Messeinrichtungen gilt. Danach darf eine "normale" Elektrofach ran.

Aber ja, der § dürfte (absichtlich) so formuliert sein damit das anders verstanden werden kann.
BoPaDi2402.08.25 14:25
nordanney schrieb:

Ist genauso wie mit Wasserleitungen.
Ich dachte bei Wasser darf ich alles hinter der Wasseruhr selbst machen. Also z.B. ein PE-Rohr, das in den Garten geht an einen extra dafür vorgesehenen Abzweig anschließen ist doch erlaubt oder nicht?

Was Elektro an geht:
Alles im Haus ist ja abgenommen. Hat alles die vom HA beauftragte Firma gemacht.
Geht bei uns um Zusatzarbeiten bzw. alles was außen ist und in der Garage. Vielleicht finde ich dafür ja tatsächlich jemand der mir dann ein prüfprotokoll erstellt. Ich meine alle Änderungen innerhalb des Schalt Kastens im Haus kann ja später eh kein Mensch mehr nachvollziehen.
nordanney02.08.25 14:29
Molybdean schrieb:

Selbst der Elektro Praktiker stuft NAV §13 so ein das die Eintragungspflicht nur bis zur Messeinrichtungen gilt. Danach darf eine "normale" Elektrofach ran.

Aber ja, der § dürfte (absichtlich) so formuliert
Sorry, aber das auf niemand so wie du ein. Ist unmissverständlich.
Molybdean02.08.25 14:30
BoPaDi24 schrieb:

Ich dachte bei Wasser darf ich alles hinter der Wasseruhr selbst machen. Also z.B. ein PE-Rohr, das in den Garten geht an einen extra dafür vorgesehenen Abzweig anschließen ist doch erlaubt oder nicht?

Trinkwasser ist da strenger als Elektrik!

Von allen was tatsächlich als Trinkwasser genutzt wird sollte man da tunlichst die Finger lassen.

Eine Gartenbewässerung hinter einen systemtrenner/rücklaufverhinderer ist da schon eher drinnen. Über das rein rechtliche müsste ich aber auch erstmal googeln.
navelektrotrinkwasser