ᐅ Aufgaben des EEE bei BEG Einzelmaßnahme (Bafa)
Erstellt am: 10.04.25 17:56
kettjen10.04.25 19:22
Wir haben eine umfangreiche Dachsanierung durchführen lassen für ein Haus mit Anbau (Neubau des Dachstuhls auf einem Gebäudeteil, Umbau von Satteldach zu Flachdach auf dem anderen Gebäudeteil). Um die Förderung zu bekommen haben wir einen Energieberater beauftragt. Leistungsumfang: Prüfung der Angebote auf Förderfähigkeit, Antragstellung, Prüfung der Rechnungen. Angebote sind laut ihm so förderfähig.
Zusätzlich erstellt er uns den Wärmeschutznachweis für das Bauamt.
Die Maßnahme ist fast abgeschlossen und er erstellt jetzt den Wärmeschutznachweis. Dabei meinte er, sei ihm jetzt aufgefallen, dass es in der einen Dachkonstruktion zu massiver Tauwasserbildung kommen wird und die andere Dachkonstruktion so einen vergleichsweisen hohen Anteil der Gebäudehülle ausmacht, dass ein Lüftungskonzept für das Dachgeschoss möglicherweise gemacht werden müsste.
Hätten die beiden Punkte nicht bei der Angebotsprüfung auffallen müssen?
Dass er mir kein fertiges Lüftungskonzept inklusive machen soll, ist klar. Aber zumindest einen Hinweis von wegen "hey, da braucht ihr wahrscheinlich eine aktive Lüftung, plant das mal mit ein bzw. Lasst uns das mal berechnen" BEVOR alles gebaut wurde, wäre doch gut gewesen. Jetzt muss ich nochmal Teile des Dachs aufreißen, um die Dämmung zu tauschen (PIR zu Dämmwolle wegen Taupunkt) und um Lüftungsschlitze vorzusehen.
Er meinte, das sei alles nicht Teil der BEG EM Förderung, sondern das Tauwasser würde er sich im Rahmen einer Energieberatung anschauen und das Lüftungsthema bei einem iSFP.
Zusätzlich erstellt er uns den Wärmeschutznachweis für das Bauamt.
Die Maßnahme ist fast abgeschlossen und er erstellt jetzt den Wärmeschutznachweis. Dabei meinte er, sei ihm jetzt aufgefallen, dass es in der einen Dachkonstruktion zu massiver Tauwasserbildung kommen wird und die andere Dachkonstruktion so einen vergleichsweisen hohen Anteil der Gebäudehülle ausmacht, dass ein Lüftungskonzept für das Dachgeschoss möglicherweise gemacht werden müsste.
Hätten die beiden Punkte nicht bei der Angebotsprüfung auffallen müssen?
Dass er mir kein fertiges Lüftungskonzept inklusive machen soll, ist klar. Aber zumindest einen Hinweis von wegen "hey, da braucht ihr wahrscheinlich eine aktive Lüftung, plant das mal mit ein bzw. Lasst uns das mal berechnen" BEVOR alles gebaut wurde, wäre doch gut gewesen. Jetzt muss ich nochmal Teile des Dachs aufreißen, um die Dämmung zu tauschen (PIR zu Dämmwolle wegen Taupunkt) und um Lüftungsschlitze vorzusehen.
Er meinte, das sei alles nicht Teil der BEG EM Förderung, sondern das Tauwasser würde er sich im Rahmen einer Energieberatung anschauen und das Lüftungsthema bei einem iSFP.
kettjen10.04.25 19:51
nordanney schrieb:
Neue Fenster? Dann ist ein Konzept zwingend. Ansonsten: Sonderleistung gegen Geld
Und wieso Tauwasser? Vielleicht erzählst du mal, um was es genau geht.Wo steht denn, dass das Konzept bei neuen Fenstern zwingend ist bzw analog für alle anderen Maßnahmen.
Unser Dachsanierung enthält neue Dachkonstruktion inkl. Dämmung, neue Geschossdecke, teilweise Veränderungen an den Außenwänden, Gaube, Terrassentür etc. Also eigentlich so ungefähr jede Bauteilgruppe dabei.
SoL10.04.25 20:44
kettjen schrieb:
Wo steht denn, dass das Konzept bei neuen Fenstern zwingend ist bzw analog für alle anderen Maßnahmen.DIN 1946-6Gemäß des beauftragten Leistungsumfangs muss Euer Energieberater da aber nichts machen. Er prüft nur, ob die Angebote förderfähig sind. Wenn ihm beim U-Wert checken dann auffällt, dass die Konstruktion Käse ist und er Euch das sagt, ist das wohlwollende Nettigkeit.
Die Planung und Prüfung der Konstruktion kann mit beauftragt werden, war bei uns z.B. Bestandteil der Erstellung des iSFP.
Wer hat bei Euch geplant? Derjenige ist in der Pflicht, so er denn dafür beauftragt wurde. Bei so einem Umbau lässt Ihr das doch sicher nicht die beauftragten Bauunternehmen / Handwerker machen, oder?
Die haben nämlich üblicherweise so etwas im Kleingedruckten:
Wir beschäftigen uns ausschließlich mit dem Handel von Bauelementen. Beratungsleistungen und planerische
Tätigkeiten, wie z.B. Konstruktionsdetails und Statiken, sind nicht Teil unseres Leistungsangebotes.
Ausschreibungsunterlagen und Zeichnungen werden von uns nicht auf Richtigkeit geprüft.
Wir weisen darauf hin, dass die erforderliche Fachplanung zur Erstellung eines Lüftungskonzeptes nach DIN
1946-6 von uns nicht erbracht wird. Bei Interesse können wir Ihnen gern Kontaktmöglichkeiten zu Fachplanern
nennen.
Öffentliche Vorschriften und Beschränkungen Dritter haben wir nicht geprüft.nordanney10.04.25 20:58
kettjen schrieb:
Wo steht denn, dass das Konzept bei neuen Fenstern zwingendDas ist eine indirekte Vorgabe aus dem Gebäudeenergiegesetz (§13) und der von genannten DIN.kettjen schrieb:
Unser Dachsanierung enthält neue Dachkonstruktion inkl. Dämmung, neue Geschossdecke, teilweise Veränderungen an den Außenwänden, Gaube, Terrassentür etc. Also eigentlich so ungefähr jede Bauteilgruppe dabei.Ich frage jetzt einfach mal dreist, wer denn die Planungsleistungen übernommen hat? Der Energieberater prüft ja "nur", ob die Maßnahmen förderfähig sind (u-Werte etc.). Du kannst Dir totalen Scheiß bauen, der förderfähig aber technisch eine Katastrophe ist.kettjen10.04.25 21:11
Wir hatten einen Architekten dabei, der dann für die ganzen Themen den Energieberater eingeschaltet hat.
Was ist denn dann mit dem Teil in der Richtlinie: Der Energieeffizienz-Experte muss bei der energetischen Sanierung mit Einzelmaßnahmen mindestens folgende Leistungen im Rahmen der Begleitung der Baumaßnahme erbringen und deren programmgemäße Umsetzung bestätigen
Und weiter: die förderfähigen Kosten erklären sowie die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen gemäß der BEG EM für diese Maßnahme bestätigen
Erster Satz der technischen Mindestanforderungen (die ja als Teil der TPB zu bestätigen sind): Bei Sanierungsmaßnahmen – insbesondere an der wärmeübertragenden Gebäudehülle – ist stets zu prüfen, ob Maßnahmen zum Feuchteschutz, insb. zur Vermeidung von Tauwasserausfall und Schimmelpilzbildung durch Einhaltung des Mindestluftwechsels und des Mindestwärmeschutzes in Zusammenhang mit der Sanierungsmaßnahme, erforderlich sind.
Was ist denn dann mit dem Teil in der Richtlinie: Der Energieeffizienz-Experte muss bei der energetischen Sanierung mit Einzelmaßnahmen mindestens folgende Leistungen im Rahmen der Begleitung der Baumaßnahme erbringen und deren programmgemäße Umsetzung bestätigen
Und weiter: die förderfähigen Kosten erklären sowie die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen gemäß der BEG EM für diese Maßnahme bestätigen
Erster Satz der technischen Mindestanforderungen (die ja als Teil der TPB zu bestätigen sind): Bei Sanierungsmaßnahmen – insbesondere an der wärmeübertragenden Gebäudehülle – ist stets zu prüfen, ob Maßnahmen zum Feuchteschutz, insb. zur Vermeidung von Tauwasserausfall und Schimmelpilzbildung durch Einhaltung des Mindestluftwechsels und des Mindestwärmeschutzes in Zusammenhang mit der Sanierungsmaßnahme, erforderlich sind.
SoL10.04.25 21:43
Warum versteifst Du Dich auf den Energieberater? Wenn der Aufbau Murks ist, hat Euer Architekt versagt. Geht auf den zu. Da hast Du bessere Chancen...
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