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ᐅ Beispiel-Grundrisse für lange, schmale Häuser?


Erstellt am: 21.11.24 16:44

derdietmar21.11.24 19:24
Hallo,

das wird nicht funktionieren. Von deinen 6 Metern Breite bleiben nach Abzug der Mauern noch 5,2 Meter im Innenraum. Kommt da noch eine Trennwand dazwischen bleiben 2,5 Meter Raumbreite pro Raum. Nicht machbar. Daher wird der Grundriss eine Seite für den Flur und die Treppe bereitstellen müssen, die andere Seite und die Giebel sind den Zimmern vorbehalten.

Bei der geforderten Raumanzahl ist ein Keller mit Lichtgraben erforderlich. Somit könnten oben zwei Kinderzimmer, Schlafzimmer und zwei Bäder bzw. ein Bad und eine Ankleide unterkommen. Die Büros müssen ins Untergeschoss.

So ein Grundstück ist eigentlich nur interessant wenn es den Nachteil der fehlenden Breite durch andere herausragende Eigenschaften kompensiert (Innenstadtlage, Aussicht, Villenlage, Seeblick, etc...).

Viele Grüße
mayglow21.11.24 20:09
Braucht ihr "richtige" Homeoffice-Büros (8qm+ pro Raum, ggf absetzbar weil Hauptarbeitsplatz etc pp) oder tut's auch weniger? Soweit ich weiß, sind beim "mobilen Arbeiten" die Anforderungen ja oft geringer und das ist in der Theorie auch in der Küche/Wohnzimmer möglich. Auch wenn ein eigener Raum trotzdem oft praktikabler ist, wenn ich so an Telefonate und co denke (und ggf Abschließbarkeit von Arbeitssachen). Wir sind uns noch nicht ganz sicher, aber wir haben bei uns einen kleinen Abstellraum von 4,5qm, der bei mir potentiell früher oder später Büro sein wird. Wäre sowas bei euch denkbar oder eher nicht?

Wenn ihr normalgroße Büros braucht, dann habt ihr vermutlich schon qm-technisch wenig andere Möglichkeit als mindestens ein Zimmer in ein anderes Stockwerk zu verfrachten.
ypg21.11.24 22:04
derdietmar schrieb:

Kommt da noch eine Trennwand dazwischen bleiben 2,5 Meter Raumbreite pro Raum.
Man muss ja keine schmalen Häuser noch mit mittigen Trennwänden ausstatten. Die plant man anders als in der Mitte zu teilen.
Proeter schrieb:

Nunja, 4-köpfige Familie mit home-offizierenden Eltern ist jetzt nicht so selten. Aber auf diesem Baufenster vielleicht schon.
Nein, sie sind nicht selten. Aber selten sind die, die sich da irgendetwas festsetzen.
Proeter schrieb:

Das habe ich getan. Keines von mir gefundene hat mehr als 4 Zimmer im OG.
Weil sie für die große Zielgruppe ohne Individualwümache gedacht sind. Wie schon gesagt. Wer mehr will, muss direkt an den Häuslebauer ran und nach einem Individualplan fragen oder nimmt sich gleich einen Architekten, der das Haus mit den individuellen Wünschen plant.
Proeter schrieb:

Konkret brauchen wir oben: 2x Kinderzimmer, 2x Home-Offce, 1x Schlafzimmer
Ich würde jetzt zb das konkret mal ganz groß in Frage stellen. Warum müssen 2 HO-Plätze unbedingt ins OG?
Letztendlich braucht man ja eine Ausgewogenheit an Qm für EG und OG. Mit Deinem Wunsch nach 5 Räumen plus Treppe plus Flur plus Bad wird auch ein Standard-Typenhaus oder einem Architektenhaus Probleme bereiten, weil Du für das OG ca. 1/3 mehr an Grundfläche brauchst als oben. Du brauchst mit Deinem Wunsch im OG so ca. 100qm! Wenn die Kohle stimmt, dann kann man natürlich so bauen (anderes Grundstück) Macht dann aber 200qm inkl. einem 70qm großen Allraum. Wenn Du das bezahlen kannst, dann könntest Du wohl auch in ein einfacheres Grundstück investieren.
kbt09 schrieb:

Allerdings ist natürlich eine Aussage wie 5 Räume im OG mehr als Mist
Und deshalb ist das unflexible Konkretisieren, Festhalten an alten Zöpfen oder seiner gedanklichen Verknotung, ohne jemals das unbewusste Raster des kleinen Mannes zu entfliehen (Achtung: Spruch, nicht persönlich nehmen), mehr als schädlich, wenn es darum geht, kosteneffizient zu bauen auf einem Grundstück, was nicht 08/15 ist, sondern eben etwas mehr geistigen Freiraum voraussetzt.
Man passt das Haus an das Grundstück an, nicht umgekehrt.
Proeter schrieb:

ob es überhaupt sinnvoll wäre,
Natürlich ist es sinnvoll, sich damit zu beschäftigen. Unsinnig sind halt Vorgaben, die gar nicht möglich sind. Wenn dann noch der Wunsch nach T im Bad und langer Insel in der Küche sein soll, dann muss man passen und etwas teureres suchen.
kbt09 schrieb:

warum? Die maximale Höhe gäbe doch mehr her. Dann halt Dach mit flacher Neigung.
Bebauungsplan?!
Proeter schrieb:

da bereits eine einzelne Gaube die 2/3 Regel für das Vollgeschoss überschreiten würde.
Das erkläre uns mal! Ich denke mal, da ist etwas falsch verstanden worden, entweder von seitens der Behörde oder Euch.
Proeter schrieb:

Bebauungsplan schreibt 45° SD, 1 Vollgeschoss und max. Kniestock 1,8m vor.
Du vergisst, dass zum Bebauungsplan noch die Lage (Lageplan), insbesondere Ausrichtung und Straßenlage, dann Stellplatzordnung und -vorgaben sowie First- und Giebelrichtung wichtig sind. Eventuell noch Höhenangaben. Dann ist das eine das Baufenster, das andere ist das Grundstück. Das wird hier überhaupt nicht benannt, sprich Größe, Maße und Möglichkeiten. Denn wenn das Grundstück stimmt, dann kann man auch über das Baufenster drüber. Das muss man individuell durch einen Architekten betrachten lassen und ist hier wegen Unkenntnis des Grundstücks nicht möglich. Da machen ja schon 20cm sehr viel möglich, was ohne diese 20cm nicht möglich ist.
Proeter schrieb:

lang, schmal, Dachschräge"
bei 180 erlaubten Kalksandstein braucht man auch nicht mehr von Dachschräge sprechen. Das ist Stehhöhe.
Proeter schrieb:

Wir haben ja noch keinen. Ich wollte einfach nur mal ein x-beliebiges Beispiel sehen,
x-beliebig, 6 x 15,5:

2D-Grundriss eines Wohnbereichs mit Wohnzimmer, Gästezimmer, Flur, Büro und Abstellraum

Grundriss eines Familienhauses mit Elternzimmer, zwei Kinderzimmern, Bad, Dusche, Flur, Hobbyraum.
Proeter schrieb:

Ich verstehe die Regeln hier so, dass man, wenn man volle Grundrissberatung mit Fragebogen etc. wünscht, auch mit einem eigenen Entwurf kommen muss - und nicht sich einen zeichnen lässt.
Was heißt hier Regeln? Ohne Fragebogen kennt man den Fragenden nicht und seine Bedürfnisse und somit ist kein Entwurf möglich.
Ob Du hier Antworten bekommst oder Hilfe, liegt an den Einzelnen hier, der sich einbringen will, aber auch nur kann.
Das hier ist kein Verein, noch bekommt hier jemand Geld.
11ant21.11.24 23:22
Proeter schrieb:

gelegentlich wird im Forum geraten, sich als erste Inspiration für Grundrisse die Katalogmodelle von Fertighausherstellern anzusehen. An dieser Stelle scheitere ich schon, weil ich trotz intensiver Recherche nicht fündig werde.
Diesen Rat gebe ich zwar häufig, aber nicht Leuten mit besonders atypischen, engen Baufenstern. In Deinem speziellen Fall kann man da gar nicht fündig werden, denn: Hersteller füllen ihre Kataloge lieber mit Bauvorschlägen, die für auskömmliche Stückzahlen ein großes Publikum ansprechen können. Selbst in Hanse- oder niederländischen Kaufmannsstädten findest Du Vorbilder lediglich für dieses Seitenverhältnis, aber nicht für diese absoluten Maße.
Proeter schrieb:

Konkret suche ich Beispielgrundrisse für folgende, grobe Rahmendaten:
  • Baufenster 6x15,5m
  • Ein Vollgeschoss
  • Satteldach 45°, First in Längsrichtung
  • max. Höhe 8m
  • min. 6 Zimmer, davon min. 5 im Obergeschoss
[...] Bebauungsplan schreibt 45° SD, 1 Vollgeschoss und max. Kniestock 1,8m vor. Damit liegt die Kubatur für maximale Wohnfläche praktisch fest.
Dein Baufensterformat kommt freistehend kaum vor. Wenn Du die 45° DN nicht unterschreiten darfst, wird bei Ausschöpfung der Kniestockhöhe von Einsachtzig tatsächlich schwierig, ein Vollgeschoss zu vermeiden; ja, das macht den Verzicht auf "Gauben" schon nachvollziehbar. Die Beinahe-Garantie auf die leere Lösungsmenge sehe ich dennoch wesentlich in Deiner Forderung nach gleichzeitig oben mehr Räumen als unten gegeben.

Wo kommt denn diese höchst ungewöhnliche Einschränkungenkombination her: leidet Dein Grundstück unter übernommenen Abstandsflächen ? - nenne mal (ohne Link !) den Bebauungsplan ! ("Posemuckel Nr. 123 Am aussichtslosen Unterfangen").
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
hanghaus202322.11.24 14:04
Ist das Grundstück am Hang?
Gibt es Referenzhöhen?
Ist die DN wirklich fix 45 Grad?
Wie ist der Kniestock definiert?

Denn wenn es eine lichte Höhe von mindestens 2,3 m über mehr als 3/4 der darunterliegenden Grundfläche hat. Dann wird es 2 geschossig. Was bei 45 Grad und 1,85m Kniestock der Fall sein sollte.

Dann kann man den Kniestock nicht voll ausnutzen?

Ohne den konkreten Bebauungsplan kann man hier wenig zu sagen.

Der Vorschlag von geht ja schon mal in die richtige Richtung. ca. 150m2. 1 Zimmer zu viel.
ypg22.11.24 16:12
hanghaus2023 schrieb:

1 Zimmer zu viel.
Na sowas

Ich tendiere- nochmal gesagt - zu einem fähigen Architekten, der das Bauamt kennt. Zur Not tun es auch 160 an Kniestock, damit man ne Gaube bekommt.
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