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ᐅ Wohngebäudeversicherung kürzt Auszahlung


Erstellt am: 18.11.24 15:41

chand198618.11.24 18:56
Buchsbaum066 schrieb:

Konkrete Frage. Wie viel weicht die tatsächliche Rechnung denn vom Angebot ab?
Lies!
DASI90 schrieb:

Rechnung entspricht genau dem freigegebenen Angebot. Leider fehlten Arbeitszeitberichte die dann nach Bemängelung aber nachgereicht worden sind.
Meine Lesart: Wie so oft sucht die Versicherung ein Haar in der Suppe, um Geld zu sparen. Kommt bei Formfehlern leider vor. Wie man damit umgeht weiß ich leider nicht, kenne ich nur aus Erzählungen.
Sehr ärgerlich.
Dass du es nicht auf den Handwerker überwälzt, finde ich gut!
Buchsbaum06618.11.24 19:10
Für mein Verständnis ist es so, der Handwerker macht ein verbindliches Angebot für Versicherung, die gibt es frei und los gehts.
Am Ende wird die Rechnung bezahlt.
Gibt es Mehraufwand muss das dann halt zusätzlich mit der Versicherung geklärt werden. auch ein Schadensgutachter an einem Auto kann nicht alles sehen und es kommen während der Reparatur oft zusätzliche Kosten dazu.
Konkrete Frage. wie viel weicht die tatsächliche Rechnung denn von Angebot ab?

das ist hier alles schwammig
DASI9018.11.24 19:11
Es weicht gar nicht ab Angebotssumme = Rechnungssumme.

Die Versicherung respektive Gutachter hatte zum Zeitpunkt Zweifel daran ob wirklich die Stunden aus dem Angebot nötig sind. Hat dann aber trotzdem freigegeben und Nachweis gefordert bei Abrechnung. Stundenzettel hat die Versicherung dann auf Rückfrage nach Abrechnung erhalten. Die waren aber nicht unterschrieben. Ich habe die Höhe aber schriftlich bestätigt. Zu mir gab es nur die Ansage die Rapporte zu sichten und zu prüfen. Keine Angabe zum Zeitpunkt und auch nicht zur Form. Also sehe ich keinen Grund uns die volle Regulierung zu verwehren. Gibt es rechtliche Grundlagen die den Handwerker dazu verpflichten den Stundenzettel unterschreiben zu lassen?
MachsSelbst19.11.24 01:00
Also... der Handwerker hat die Arbeiten ausgeführt, für die deine Versicherung bezahlen soll. Dementsprechend musst du das ja nachweisen.
Dann hat der Handwerker dir nach Ausführung der Arbeiten keinen Stundennachweis gegeben und du hast auch nix gegengezeichnet.
Wochen später füllt der Handwerker seine Stundenzettel nachträglich aus, unterschreibt diese aber nicht und du bestätigst der Versicherung schriftlich, dass das so stimmt...

Die Versicherung... und jedes anderen Unternehmen, welches die Arbeit von Dritten bezahlen soll auch... fragt sich natürlich jetzt, woher der Handwerker nach Wochen noch genau wusste, wie lange er jeweils vor Ort war und warum er dafür nicht unterschrieben hat. Das sieht für Dritte so aus, als wollte er nicht unterschreiben, weil er weiß, dass es nicht stimmt.
Ohne Unterschrift und Stempel kann das auch ein Kumpel von dir ausgefüllt haben...

Die Versicherung bezweifelt ja nicht die Ausführungsqualität, sondern den Arbeitsaufwand... und da hast du leider ziemlich geschlampt. Kann man nicht anders sagen. Wenn ein Handwerker was macht und sei es nur für eine halbe Stunde, muss man sich immer(!) einen Stundennachweis mit Unterschrift geben lassen und ggf. gegenzeichnen... sonst kommt 3 Wochen später ne Rechnung mit 4 Stunden und du hast keinen Beweis, dass das nicht stimmt...
MachsSelbst19.11.24 01:03
Ach so. Und ein Fahrzeuglackierer rechnet bei einer Versicherung natürlich keine 280 EUR/Stunde ab. Alle Versicherungen haben im Kleingedruckten Höchstsätze für die Arbeitskosten. In aller Regel schlagen die Versicherungen einem freie Werkstätten vor, die innerhalb der abgedeckten Stundensätze liegen. Wer zur Vertragswerkstatt für 280 EUR/Stunde gehen möchte, der bekommt halt nicht die kompletten Arbeitskosten ersetzt.
chand198619.11.24 07:05
MachsSelbst schrieb:

Die Versicherung... und jedes anderen Unternehmen, welches die Arbeit von Dritten bezahlen soll auch... fragt sich natürlich jetzt, woher der Handwerker nach Wochen noch genau wusste, wie lange er jeweils vor Ort war und warum er dafür nicht unterschrieben hat.
Das wäre aber nur dann ein starkes Argument, wenn die Versicherung nicht vorher schon genau ebenjene Stundenzahl abgesegnet hätte.
Welcher Betrug soll das sein, bei dem man genau das Abgemachte liefert? Daran ändert auch eine Unterschrift nichts.

Du hättest einen Punkt, wenn auf einmal mehr Stunden auf dem Zettel stünden.
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