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ᐅ Traumhaus AG, Heinrich-Hildmann, Wiesbaden-Erbenheim


Erstellt am: 06.12.23 18:20

11ant16.01.24 12:48
MaBa_786 schrieb:

Das Problem hier ist ganz klar, das Unternehmen ist nicht zu 100% insolvent, daher kann der Kaufvertrag nicht aufgelöst werden.
Dein Beitrag ist in seiner Kürze bemerkenswert randvoll mit Unfug. Eine unhundertprozentige Insolvenz ist eine Erfindung von Dir, und dem zuständigen Gesetz (InsO) unbekannt. Es gibt klare Kriterien, nach denen der Vertreter einer insolvenzverdächtigen Gesellschaft verpflichtet ist, diese dem zuständigen Amtsgericht durch einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens anzuzeigen. Dann laufen protokollarische Vorgänge ab, um die Tatsächlichkeit des vermuteten Zustandes zu überprüfen und festzustellen. Dazu bedient sich das Gericht eines Gutachters, der in der Regel auch als Insolvenzverwalter eingesetzt wird. Bis zum Abschluss der Begutachtung ist diese Einsetzung vorläufig. Zu keinem Zeitpunkt wird das insolvente Unternehmen vogelfrei oder rechtlos, der Auflösung von Verträgen mit dem Unternehmen muß immer ein Vertreter zustimmen, nämlich der Geschäftsführer, (vorläufige) Insolvenzverwalter oder schließlich der Liquidator. Also selbst die Feststellung der Masseunzulänglichkeit wäre nicht relevant.

Im übrigen hat der TE mitnichten das Begehren der Auflösung geäußert, sondern wähnt sein Haus abnahmereif und wünscht Klarheit darüber zu erlangen, wann dieser Vorgang durchgeführt werden kann.

.
Frankfurter22 schrieb:

Bei der Heinrich Hildmann GmbH ist übrigens das vorläufige Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung gescheitert, der Antrag wurde zurückgenommen. Für Heinrich Hildmann kommt es also nun zum Insolvenzverfahren mit vom Gericht eingesetzten Insolvenzverwalter.
D.h. Hildmann wird klassisch insolvenzverwaltet, nur Traumhaus ist in Eigenverwaltung?
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Bauherr_TS16.01.24 20:33
11ant schrieb:

Was hattet Ihr denen denn geschrieben ?
In einer solchen Situation trauen sich die (schließlich von niemandem speziell in Insolvenz-Kommunikation geschulten) Mitarbeiter nicht, schriftliche Äußerungen eigenverantwortlich zu tätigen. Da wird sich alles von einem Verantwortlichen freigeben gelassen, der zudem in der Regel dann nicht mehr einfach der gewohnte Vorgesetzte ist.
Da kann schon extrem helfen, entweder anzurufen statt zu schreiben oder zwar zu schreiben, aber als Antwortweg ausdrücklich die Erledigung durch Rückruf anzubieten. Und offene oder interpretierbare Fragen läßt man am besten ganz weg.
Insolvenzsituationen sind ein Pulverfaß. Da will kein Mitarbeiter das sich als erstes bewegende Mikadostäbchen sein und den Zünder auslösen.
Wir haben nur nach dem aktuellen Stand der "Insolvenz in Eigenverwaltung" gefragt. Seit gestern sind wir schlauer, dass es sich nun um eine "Insolvenz im Regelverfahren" handelt, zumindest was Heinrich-Hildmann betrifft mit der wir den Werkvertrag geschlossen haben. Die Traumhaus AG befindet sich weiterhin in der Eigenverwaltung.
Frankfurter22 schrieb:

Bei der Heinrich Hildmann GmbH ist übrigens das vorläufige Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung gescheitert, der Antrag wurde zurückgenommen. Für Heinrich Hildmann kommt es also nun zum Insolvenzverfahren mit vom Gericht eingesetzten Insolvenzverwalter. Hat schon irgendjemand eine Aussage bekommen, ob die Bauverträge überhaupt noch erfüllt werden?
Wir haben leider keine Infos erhalten. Uns interessiert es aber auch sehr, ob irgendjemand mehr Informationen hat wie es weitergeht. Hast du auch ein Haus in Erbenheim gekauft? Wir sind auf der Suche nach Leuten, die auch betroffen sind und vielleicht einen ähnlichen Baufortschritt wie wir haben.
BauWies2408.02.24 09:33
Hallo zusammen,
wir sind ebenfalls Betroffene in Erbenheim, bei uns ist bisher noch keine Hausübergabe erfolgt. Ich wollte am Wochenende die Baustelle besichtigen. Da wäre auch ein Austausch möglich.
11ant08.02.24 11:46
BauWies24 schrieb:

wir sind ebenfalls Betroffene in Erbenheim, bei uns ist bisher noch keine Hausübergabe erfolgt.
Noch keine Übergabe bedeutet: Fertigstellung aber in greifbarer Nähe ?
BauWies24 schrieb:

Ich wollte am Wochenende die Baustelle besichtigen. Da wäre auch ein Austausch möglich.
Sinnvollerweise sagst Du mal, zu welcher Stunde Du da wärest und nennst Bauabschnitt und "Hausnummer" Deines Bauplatzes.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
BauWies2408.02.24 13:08
Habe das Projekt zuletzt Ende November, kurz vor der Insolvenz, besichtigt. Da war es, wie bei allen Häusern in dem Abschnitt, relativ weit vorangeschritten. D. h. Fliesen lagen dort beispielsweise schon, Armaturen, Sanitärobjekte jedoch noch nicht angebracht, Steckdosenabdeckungen noch offen)

Wie schon in dem Thema beschrieben sind jedoch die Außenanlagen vermutlich größtenteils offen, sowie die Tiefgarage. Um das zu beurteilen, wollte ich jedoch am Wochenende dort hin gehen. Generell bin ich bei der Uhrzeit aufgeschlossen, daher wollte ich erstmal hören ob überhaupt Interesse besteht.

Haus Nr. 77 (laut Kaufunterlagen) ist der Bauplatz, vor Ort sein werde ich am Sonntagvormittag, gegen 11 Uhr.
Bauherr_TS08.02.24 19:17
Ich werde dann am Sonntag ebenfalls gegen 11 Uhr da sein. Dann können wir uns vor Ort austauschen.
insolvenzverwaltereigenverwaltung