ᐅ Architektenempfehlung für Baugenehmigung in München
Erstellt am: 04.01.24 00:05
Hans-Imglück04.01.24 00:05
Hallo Bauherrn,
wer kann mir einen Architekten empfehlen, der Erfahrung mit Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser in München hat? Er soll die Planung übernehmen. Ein nicht verbindlicher Bebauungsplan ist Grundlage.
Ich freue mich über jeden Tipp.
Vielen Dank und Grüße
Hans
wer kann mir einen Architekten empfehlen, der Erfahrung mit Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser in München hat? Er soll die Planung übernehmen. Ein nicht verbindlicher Bebauungsplan ist Grundlage.
Ich freue mich über jeden Tipp.
Vielen Dank und Grüße
Hans
jens.knoedel04.01.24 08:37
Hans-Imglück schrieb:
Architekten empfehlen, der Erfahrung mit Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser in München hat?Na ja, es gibt fast 2.000 Architekten in München. Und München ist groß.Hans-Imglück schrieb:
Ein nicht verbindlicher Bebauungsplan ist Grundlage.Was ist ein nicht verbindlicher Bebauungsplan? Den gibt es im Normalfall gerade deshalb, weil er verbindlich ist (Abweichungen möglich mit Einzelantrag).Hans-Imglück05.01.24 22:36
Weil es so viele Architekten gibt, frage ich nach Empfehlungen.
Der BPl ist nicht mehr gültig dient aber der Orientierung.
Der BPl ist nicht mehr gültig dient aber der Orientierung.
jens.knoedel05.01.24 23:15
Hans-Imglück schrieb:
Der BPl ist nicht mehr gültig dient aber der Orientierung.Interessiert mich. Wie ist genau die Situation, dass er seine Gültigkeit verliert, aber der Orientierung dient? Habe so etwas noch nie gehabt.NatureSys06.01.24 00:06
Könnte so wie in Krefeld sein. Da wurden einige Bebauungspläne vor Jahrzehnten von der falschen Person unterschrieben. Da hat lange Zeit später ein Gericht die Ungültigkeit festgestellt, aber die Stadt hat dann keine neuen aufstellen wollen, weil eigentlich alle Grundstücke bebaut waren.
jens.knoedel06.01.24 00:08
NatureSys schrieb:
Könnte so wie in Krefeld sein. Da wurden einige Bebauungspläne vor Jahrzehnten von der falschen Person unterschrieben. Da hat lange Zeit später ein Gericht die Ungültigkeit festgestellt, aber die Stadt hat dann keine neuen aufstellen wollen, weil eigentlich alle Grundstücke bebaut waren.Dann gilt es als 34er Gebiet - und man orientiert sich an der bestehenden Bebauung und nicht am ungültigen Bebauungsplan. Daher meine Frage.Ähnliche Themen