W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ KfW fordert Zuschuss zurück aufgrund des Hausvertrags


Erstellt am: 14.12.23 14:29

NewHouseAppear14.12.23 14:29
Hallo,

Vermutlich eher was für einen Anwalt, aber evtl. hat hier ja jemand schon mal so etwas erfahren und kann dazu was sagen.
Freunde von uns haben ähnlich wie wir in 2021/2022 gebaut und einen KfW Zuschuss für das KfW55 Haus bekommen.
Nun wurden sie nachträglich bei der Qualitätskontrolle der KfW ausgesucht und mussten alle möglichen Dokumente einreichen, u.a. auch den Hausvertrag mit der Baufirma, der ja erst nach Zuschussbestätigung der KfW unterschrieben werden darf.
Dieser wurde im August 2021 inkl. eines Zusatzes mit aufschiebender Wirkung unterschrieben, falls der KfW Zuschuss nicht bewilligt würde. Die Bewilligung kam im Oktober 2021 und danach konnte losgelegt werden.
Nun hat dieser Zusatz ein anderes Format als der restliche Vertrag, was Layout etc. angeht (einfach weil das wohl nicht mehr in dem Standardvertragsformat entworfen wurde).
Durch das andere Format stört die KfW sich nun daran und fordert den Zuschuss zurück mit dem Hinweis, dass sie nicht glauben, dass der Zusatz bereits beim Hausvertrag mit dabei war.

Ich weiß gar nicht was ich ihnen in dem Fall raten soll außer einem Anwalt, aber ich kann mir auch nicht vorstellen, dass lediglich ein anderes Format zur Ungültigkeit führen kann. Für mich hört sich das eher nach einem Versuch der KfW an möglichst wieder Zuschüsse zurück zu bekommen weil sie jetzt Programme nicht finanziert bekommen.

Jemand Erfahrungen?
mayglow14.12.23 15:18
Als (absoluter Laie) würde ich vermutlich erstmal gucken, ob ich noch irgendetwas an schriftlicher Kommunikation dahab, was Indiz dafür ist, "doch, war immer so". E.g. bei uns wurden die Vertragsentwürfe zT per Mail verschickt und auch unsere Anmerkungen. Ansonsten war das Teil eines notariell beurkundeten Vertrags oder war das unabhängig? (Wir bauen mit Bauträger, d.h. Grundstück+Bau ist ein gemeinsamer Vertrag, der über Notar geht. Ich hab keine Ahnung, wie das bei normalen Bauherren aussieht) Ggf auch nochmal schriftlich von der Baufirma bestätigen lassen, dass das immer so drin war.

Aber das ist nur nach meinem Bauchgefühl...
ypg14.12.23 15:51
mayglow schrieb:

Ich hab keine Ahnung, wie das bei normalen Bauherren aussieht)
NewHouseAppear schrieb:

Hausvertrag mit der Baufirma, der ja erst nach Zuschussbestätigung der KfW unterschrieben werden darf.
Jedenfalls nicht so. Ich darf doch ohne Finanzierung einen Werkvertrag unterschreiben. Ob das sinnvoll ist, sei mal dahingestellt. Aber manche entscheiden sich erst später, einen KfW-Kredit in Anspruch zu nehmen. Es gibt genug, die erst die Baufirma suchen, dann das Haus planen und dann die notwendige Finanzierung inkl. KfW-Darlehen beantragen.

Was ich nicht verstehe: es ist also vorher der Vertrag unterschrieben, dann ein Vermerk, dass der Vertrag hinfällig wird, wenn die Finanzierung nicht klappt. Und jetzt stört der KfW-Bank die Form? Das ist doch letztendlich egal, wenn ein förderfähiges Haus gebaut wurde? Oder nicht?!
11ant14.12.23 16:01
NewHouseAppear schrieb:

Nun wurden sie nachträglich bei der Qualitätskontrolle der KfW ausgesucht und mussten alle möglichen Dokumente einreichen, u.a. auch den Hausvertrag mit der Baufirma, der ja erst nach Zuschussbestätigung der KfW unterschrieben werden darf.
Dieser wurde im August 2021 inkl. eines Zusatzes mit aufschiebender Wirkung unterschrieben, falls der KfW Zuschuss nicht bewilligt würde. Die Bewilligung kam im Oktober 2021 und danach konnte losgelegt werden.
Nun hat dieser Zusatz ein anderes Format als der restliche Vertrag, was Layout etc. angeht (einfach weil das wohl nicht mehr in dem Standardvertragsformat entworfen wurde).
Durch das andere Format stört die KfW sich nun daran und fordert den Zuschuss zurück mit dem Hinweis, dass sie nicht glauben, dass der Zusatz bereits beim Hausvertrag mit dabei war.
Das ist doch schon´mal sehr gut, daß die KfW sich nicht am aus meiner (Nichtjuristen-) Sicht unzulässigen vorherigen Vertragsschluss stört, sondern lediglich in Frage stellt (oder in Zweifel zieht ???), daß der Zusatz zeitlich zusammen mit dem Vertrag unterzeichnet wurde. Das nachzuweisen, sollte eigentlich sachlich nicht schwierig sein - außer, die Freunde waren so ungeschickt, die Schriftstücke nicht miteinander verbinden zu lassen.
Helfen kann hier die Übung, daß bei der anderen Vertragspartei die Dokumente meist eingescannt übermittelt und abgelegt werden, damit sollte sich ein Anfangsverdacht späterer Erstellung entkräften lassen.
ypg schrieb:

Was ich nicht verstehe: es ist also vorher der Vertrag unterschrieben, dann ein Vermerk, dass der Vertrag hinfällig wird, wenn die Finanzierung nicht klappt. Und jetzt stört der KfW-Bank die Form? Das ist doch letztendlich egal, wenn ein förderfähiges Haus gebaut wurde? Oder nicht?!
Ich verstehe es so, daß die KfW genau das vermutet: der Zusatz sei jüngeren Datums und damit nachträglich, der Vertrag also bereits gültig geschlossen gewesen, bevor die Antragsbewilligung kam. Der Zusatz mit der Schwebeklausel muß Vertragsbestandteil gewesen sein, sonst wären die Antragsteller in die Falle getappt und die Förderung wäre zurückzufordern.
NewHouseAppear schrieb:

Ich weiß gar nicht was ich ihnen in dem Fall raten soll außer einem Anwalt, aber ich kann mir auch nicht vorstellen, dass lediglich ein anderes Format zur Ungültigkeit führen kann.
Anwalt ganz klar ja: der Streitwert läge schon im Landgerichtsbereich, wo Anwaltszwang herrscht. Also wäre es unklug, ein Verfahren (oder eine Klärung vor dessen Eröffnung) ohne anwaltliche Beratung anzugehen. Eine andere Schriftart als im Hauptteil des Vertrages macht nichts ungültig, schafft hier aber wohl den Anfangsverdacht.
NewHouseAppear14.12.23 16:04
mayglow schrieb:
Ansonsten war das Teil eines notariell beurkundeten Vertrags oder war das unabhängig?

Nee, war ein ganz normaler Vertrag mit einem Hausbauunternehmen.

Ich kann mir ehrlicherweise auch noch nicht erklären was die KfW dort treibt, indem sie die Form kritisieren.
11ant14.12.23 16:20
NewHouseAppear schrieb:

Ich kann mir ehrlicherweise auch noch nicht erklären was die KfW dort treibt, indem sie die Form kritisieren.
Die haben da keine Designkriterien, sondern sehen schlicht einen Anfangsverdacht, die aufschiebende Bedingung könne jünger sein als der Vertrag. Damit wäre der Vertrag wirksam vor der Bewilligung geschlossen und somit förderungsschädlich.
kfwhausvertraganwaltzuschussfinanzierungdokumentebewilligung