ᐅ Von wo aus wird der Grenzabstand gemessen?
Erstellt am: 21.08.23 14:26
Von wo aus wird der Grenzabstand eines Gebäudes gemessen? Angenommen die Traufhöhe ist 4m, die Firsthöhe 10m (Satteldach) und der Faktor (Niedersachsen, WA) ist 0,5. Muss dann die Außenwand 2m und der First 5m von der Grenze entfernt sein oder muss auch die Außenwand bereits 5m entfernt sein?
Many541 schrieb:
Von wo aus wird der Grenzabstand eines Gebäudes gemessen?Das ist egal, Differenzen sind richtungsunabhängig A_B oder B_A gleich groß.Many541 schrieb:
Angenommen die Traufhöhe ist 4m, die Firsthöhe 10m (Satteldach) und der Faktor (Niedersachsen, WA) ist 0,5. Muss dann die Außenwand 2m und der First 5m von der Grenze entfernt sein oder muss auch die Außenwand bereits 5m entfernt sein?Angenommen, wir reden von ein und derselben Wand - dann hat sie natürlich auch nur einen Grenzabstand. Die Giebelwand im Beispiel hätte dann 7 m mittlere Höhe und müßte wohl 3,5 m von der Grenze zurückweichen.Gehörte das nicht eigentlich als Anschlußfrage in https://www.hausbau-forum.de/threads/grenzabstaende-von-gebaeuden-verifizieren.45908/ ?
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Many541 schrieb:
Wird denn jeder Punkt am Gebäude einzeln betrachtet oder muss das Bauwerk als ganzes den Abstand einhalten, der sich aus dem höchsten Punkt ergibt?Ach, das wäre wieder eine Frage an den hier schon eine ganze Weile nicht mehr aktiven gewesen. Ich dilletiere mal, ohne Gewähr:Vereinfachend kannst Du Dir von jeder Wand vorstellen, sie würde (in der Höhe freilich um den jeweiligen Faktor verzerrt) virtuell wie ein gefällter Baum auf die Grenze gestürzt. Dabei darf dann kein Punkt dieser Wand im "Abseits" liegen ;-)
Worum geht es überhaupt: willst Du einen Grenzabstand möglichst ausschöpfend einhalten, oder verdächtigst Du einen Anderen, er habe sich zu Deinem Nachteil verrechnet ?
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Many541 schrieb:
Ich möchte die Angaben des Verkäufers anhand eines Lageplans verifizierenDann bedenke, daß das Spiel nur mit Kenntnis der Bezugshöhen funktioniert. Außerdem sind Länderbauordnungen veränderlich, z.B. bzgl. des Höhengewichtungsfaktors oder der Privilegierung von Nebengebäuden. Da kann man als Laie schnell mal eine Fehlbewertung vornehmen.Ist für Dich kaufentscheidend, ob Du noch viermeterzwölf breit anbauen darfst oder nur dreimeterachtundneunzig ?
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