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ᐅ Pflichten eines Maklers beim Hauskauf (Wohnflächenberechnung)


Erstellt am: 17.05.14 13:06

M
muhrat
17.05.14 13:06
Moin!

Ich bin neu hier und stelle mich mal kurz vor. Ich bin Murat, wohne in Kiel und habe von Immobilien wenig Ahnung, weswegen ich ja nun euch belästige ;-). Ich hoffe nur, dass ich hier mit meiner Frage richtig bin, denn das Forum handelt ja mehr vom Hausbau als vom Hauskauf...
Konkret geht's um folgendes: ich möchte ein Dreifamilienhaus kaufen, was allerdings aus verschiedenen Baujahren stammt. So ist der Ursprungsbau eine Doppelhaushälfte aus den 30er Jahren, dann wurde 59 an das Gebäude angebaut und so ein weiteres Haus geschaffen. 72 wurde dann nochmals angebaut, wobei hierbei die Bauten aus 59 und 72 "vermischt" wurden. Das bedeutet, dass vom "Neubau" zum "mittleren" Bau ein beiden Etagen ein Durchbruch geschaffen wurde, sodass nun im EG eine Wohnung ist, die auch den mittleren Bau einbezieht. Im OG erstreckt sich entsprechend die Wohnung nun ebenfalls über den "Neu- und Mittelbau". Vielleicht anhand der Beschreibung etwas schwierig zu verstehen, aber das sollte für die Frage auch nicht so relevant sein.
Jedenfalls wurde mit dem Neubau die Teilungserklärung nicht berichtigt. Was mir nun auch fehlt, sind die genauen Angaben zu den Wohnflächen. Ist die Maklerin verpflichtet, mir eine exakte Wohnflächenberechnung mitzugeben? Ich habe lediglich ein paar Baupläne, aus denen zwar einige Maße zu entnehmen sind, aber nicht alle, welche man zur Flächenberechnung bräuchte...
Ich hoffe, ihr konntet meinen Ausführungen folge leisten und dass ich hier vielleicht doch nicht ganz so falsch aufgehoben bin. Vielen Dank und ein schönes Wochenende euch noch!

Viele Grüße,
Murat

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Hallo muhrat,

schau mal hier: Pflichten eines Maklers beim Hauskauf (Wohnflächenberechnung). Da wird jeder fündig!
Y
ypg
17.05.14 23:45
muhrat schrieb:
... Ist die Maklerin verpflichtet, mir eine exakte Wohnflächenberechnung mitzugeben? ...

Nein, ein Makler vermittelt - wie genau, ist ihm überlassen.
Die meisten übernehmen die Daten und Fakten vom Verkäufer.
Wenn es Dir nicht genau erscheint, kannst Du den Makler nach weiteren Infos fragen, aber verpflichtet ist er nicht (nur zur Wahrheitspflicht)
Vor allem, wenn mehrere Interessen vorhanden sind, ist es schwierig, den Makler zu ermutigen, auf Mess- und Forschungsarbeit zu gehen.
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