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ᐅ Lärmschutzwall breiter als im Bebauungsplan angeben


Erstellt am: 04.05.14 23:45

H
hetjam9
05.05.14 11:09
Hey, ein Foto wäre toll Wir stehen immer auf unserem Grundstück und es kommt einem schon sehr sehr klein vor, obwohles 704qm sind.
Hat denn einer von euch eine Idee wie und ob ich einen Teil des Walls abtragen könnte damit ich mehr Grundstück bekommen?

Und weiß jemand was zu meiner oben genannten Frage?
B
Bauexperte
05.05.14 11:15
Hallo,
hetjam9 schrieb:

wir haben ein Grundstück gekauft in einem Neubaugebiet ... Jetzt haben wir festgestellt, dass der Wall ca. 10m von unserem Grundstück einnimmt (gemessen beim Beginn des Walls.) Das sind nun deutlich mehr wie erwartet und nimmt uns nun doch recht viel Grundstück.
Die Baufirma welche die Grundstücke verkauft und erstmalig erschließt hat auch den Wall errichtet. Habe ich nach Bebauungsplan einen Anspruch auf eine maximale Breite des Walls von 7m oder ist das nur eine Mindestbreite?
Zunächst einmal stellt sich mir die Frage, weshalb Du erst gekauft und dann geschaut hast?

Deine Frage läßt sich zudem so nicht beantworten, da dazu der gesamte Erschließungsplan bekannt sein müßte. Einzig: im Regelfall handelt es sich - wie auch in Deinem Upload vermerkt - um Mindestangaben. Nur - wieso nimmst Du nicht Verbindung zu Deinem Verkäufer auf und stellst ihm Deine Frage? Dessen Antwort zu überprüfen - für den Fall, daß Du unsicher bist, sie glauben zu können - kannst Du Kontakt zum Bauplanungsamt aufnehmen. Die Erschließungsmaßnahme wurde schließlich von dort abgesegnet.

Grüße, Bauexperte
H
hetjam9
05.05.14 11:37
Hallo,

die genauen Grundstücksmaße habe ich im Vorfeld nicht nachgemessen, da vertraue ich dem Vermesser bzw. habe den Angaben im Bebauungsplan vertraut.

Den Verkäufer werde ich natürlich kontaktieren. Ich finde es immer schön wenn man ein wenig Hintergrundwissen hat ... er ist nun mal im Vorteil da ich von der Materie bei weitem nicht die Ahnung habe ...
D
DerBjoern
05.05.14 11:37
Verschmalern könnte man einen solchen Erdwall evtl durch große L-Steine. Vereinbarkeit mit Bebauungsplan und Überprüfung der generellen Machbarkeit vorausgesetzt.
B
Bauexperte
05.05.14 11:44
Hallo,
hetjam9 schrieb:

Ich finde es immer schön wenn man ein wenig Hintergrundwissen hat ... er ist nun mal im Vorteil da ich von der Materie bei weitem nicht die Ahnung habe ...
Auch, wenn das jetzt widersprüchlich klingt - Du findest hier zumeist Infos von Laien wie Dir selbst; die Beiträge orientieren sich häufig am Bauchgefühl des Einzelnen und werden damit oft nicht richtiger.

Der Vermesser vermißt Dein Grundstück und zeichnet - je nach Beauftragung - alle relevanten Angaben wie bspw. Kanalhöhen oder - wie in Deinem Fall - den Schutzwall ein. Es ist nicht seine Aufgabe zu überprüfen, ob die vorhandenen Meßdaten mit den Buchstaben der genehmigten Erschließung übereinstimmen. Er überträgt den Status quo auf das Papier.

Setze Dich mit dem Erschließungsträger und der Kommune in Verbindung. Erst wenn Du von beiden Stellen Aussagen zum Thema vorliegen hast, "können" wir versuchen, den Wahrheitsgehalt zu erkunden

Grüße, Bauexperte
Y
ypg
06.05.14 17:54
Bauexperte schrieb:
Hallo,

Auch, wenn das jetzt widersprüchlich klingt - Du findest hier zumeist Infos von Laien wie Dir selbst; die Beiträge orientieren sich häufig am Bauchgefühl des Einzelnen und werden damit oft nicht richtiger.

Grüße, Bauexperte

So ist es: wir machen alle die gleichen Fehler - und hinterher liest man darüber im Forum, wie man es hätte machen müssen

Wir haben zB auch nicht nachgemessen und vertraut. Zum Glück stimmt alles.
Beim Haus habe ich alles nachgemessen, da ich wirklich damals dachte, die hätten uns einen Meter geklaut , dabei hatte ich mich aus der Erinnerung versehen

Bilder habe ich Dir gesendet!

Wie wird denn der Wall begrünt? Von Euch? Zumindest habt Ihr Sichtschutz. Jemand ohne Wall muss sich ne Hecke ziehen, da geht auch ein qm Tiefe verloren
Wenn Ihr den Wall schön begrünt, geht der Rest nach Euren Wünschen darauf - ich würde also auf diese hässlichen Böschungshalterungen verzichten, wenn es geht (ausser, sie passen zum Haus).
grundstückverbindungvermesser