ᐅ Zuwegung Hinterliegergrundstück Rechtslage für Baugenehmigung
Erstellt am: 20.04.23 19:38
11ant21.04.23 15:48
Yosan schrieb:
Jeweils die flurstücke die betroffen sind zusammen genommen oder für jedes Flurstück einzeln die jeweilige Versiegelung oder wie läuft das?Da ich meine Grenzen besser kenne als diejenigen der hier fragegegenständlichen Grundstücke, habe ich als Alternative zu meinem Herumstümpern ja eben den Hinweis angeboten, wo man eines bekannt einschlägig kompetenten Antwortgebers noch habhaft werden kann. Nach meiner Einschätzung verbindet sich die Berechnungsgrundlage mit den grundbuchlichen Tatsachen, also muß die Flurstücke miteinander vereinigen, wer sie gemeinsam zur Bebaubarkeitsberechnung veranlagt haben will. Ich würde den Stiel immer mit der Pfeife vereinigen, weil er seine Fläche mit in die Ehe hineinbringt. Aber hier wurde ja berichtet, das Bauamt wäre zu dem Kuhhandel bereit, für das reine Wegeflurstück eine aus meiner Sicht einer 50%igen Versiegelung gleichwertige Befestigung gewissermaßen unter den Tisch fallen zu lassen. Wie sicher es das legal tun kann, sehe ich im Wissen von (bzw. "Dimeto") besser angebracht als in meiner Spekulation.https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Scout**22.04.23 14:27
Bei unserem Haus ist das auch "toll" (im wahrsten Sinne!) geregelt. Nach Bebauungsplan gilt:
-Grundflächenzahl =0,4
-Betrachtet wird immer die ganze RH-Zeile, diese muss 0,4 einhalten
-Ausnahmsweise dürfen Reihenmittelhaus 0,45 nutzen, die RH-Zeile als solche aber nicht mehr als 0,4
die beiden Eckhäuser haben ungefähr so viel Grund wie die 5 Reihenmittelhaus, haben somit also nur noch 0,35 wenn die Reihenmittelhaus alles gleich auf 0,45 ausnutzen. Nutzen die Reihenmittelhaus anfangs nicht alles auf könnte etwa ein REH auf 0,38 gehen, müsste aber wieder was entfernen (etwa Terrasse teilweise abreissen) wenn irgendwann die Reihenmittelhaus durch eigenen Ausbau in Summe auf 0,45 kommen sollten.
Wenn beide REH gleich auf 0,4 ausbauen dürften eigentlich die Reihenmittelhaus nichts mehr dazu bauen. Wer zuerst baut, mahlt zuerst...echt verworren das, spätestens vorm OLG würde der Bebauungsplan IMHO in der Hinsicht gekippt werden. Das Bauamt ist bislang tolerant, diese Gagga-Regelung könnte je nach Nachbarn aber ganz schnell zu Gartenzwerg-Streitereien führen.
-Grundflächenzahl =0,4
-Betrachtet wird immer die ganze RH-Zeile, diese muss 0,4 einhalten
-Ausnahmsweise dürfen Reihenmittelhaus 0,45 nutzen, die RH-Zeile als solche aber nicht mehr als 0,4
die beiden Eckhäuser haben ungefähr so viel Grund wie die 5 Reihenmittelhaus, haben somit also nur noch 0,35 wenn die Reihenmittelhaus alles gleich auf 0,45 ausnutzen. Nutzen die Reihenmittelhaus anfangs nicht alles auf könnte etwa ein REH auf 0,38 gehen, müsste aber wieder was entfernen (etwa Terrasse teilweise abreissen) wenn irgendwann die Reihenmittelhaus durch eigenen Ausbau in Summe auf 0,45 kommen sollten.
Wenn beide REH gleich auf 0,4 ausbauen dürften eigentlich die Reihenmittelhaus nichts mehr dazu bauen. Wer zuerst baut, mahlt zuerst...echt verworren das, spätestens vorm OLG würde der Bebauungsplan IMHO in der Hinsicht gekippt werden. Das Bauamt ist bislang tolerant, diese Gagga-Regelung könnte je nach Nachbarn aber ganz schnell zu Gartenzwerg-Streitereien führen.
Tolentino23.04.23 13:57
Zählen Gartenzwerge zur Grundflächenzahl (Gartenzwergzahl)?
scnr.
Sowas ähnliches wurde bei uns (meinem Nachbarn und mir) auch befürchtet. Aber Escroda hat uns damals aufgeklärt, dass in §34 Gebieten gar keine offizielle Grundflächenzahl existiert, sonden das Maß der vorwiegenden Bebauung auch hier herangezogen wird. Also die schätzen dann was so in der Nachbarschaft eine durchschnittliche Grundflächenzahl sein könnte und dann kommt es halt auf die Schätzgenuigkeit und Toleranz des Mitarbeiters an.
Ehrlich gesagt, wurde da glaube ich nie richtig gemessen oder überprüft, hier gibt es einige Grundstücke die so zugebaut sind, dass ich eine Grundflächenzahl von 0,4-0,5 schätzen würde. Es gibt zum Ausgleich keine Grundstücke die sehr gering bebaut sind.
Deswegen, für den TE ist es wichtig tu wissen ob da ein Bebauungsplan gilt oder §34.
scnr.
Sowas ähnliches wurde bei uns (meinem Nachbarn und mir) auch befürchtet. Aber Escroda hat uns damals aufgeklärt, dass in §34 Gebieten gar keine offizielle Grundflächenzahl existiert, sonden das Maß der vorwiegenden Bebauung auch hier herangezogen wird. Also die schätzen dann was so in der Nachbarschaft eine durchschnittliche Grundflächenzahl sein könnte und dann kommt es halt auf die Schätzgenuigkeit und Toleranz des Mitarbeiters an.
Ehrlich gesagt, wurde da glaube ich nie richtig gemessen oder überprüft, hier gibt es einige Grundstücke die so zugebaut sind, dass ich eine Grundflächenzahl von 0,4-0,5 schätzen würde. Es gibt zum Ausgleich keine Grundstücke die sehr gering bebaut sind.
Deswegen, für den TE ist es wichtig tu wissen ob da ein Bebauungsplan gilt oder §34.
11ant23.04.23 17:12
Tolentino schrieb:
Zählen Gartenzwerge zur Grundflächenzahl (Gartenzwergzahl)?
scnr.In ländlichen Gebieten heißt das Grunzflächenzahl und gilt nur für Schweineställe, während Hühner- und Hasenställe dann keine Anrechung finden ;-)https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
markusla24.04.23 14:24
Wie im Eingangspost erklärt gibt es einen sehr aktuellen, gültigen Bebauungsplan. Am kommenden Mittwoch haben wir einen Termin beim zuständigen Bauamtsmitarbeiter, in der Hoffnung dass er uns seine Gedanken direkt besser mitteilen kann, als über den Umweg Architekten.
Nida35a24.04.23 16:32
markusla schrieb:
Am kommenden Mittwoch haben wir einen Termin beim zuständigen BauamtsmitarbeiterDann macht einen Plan A mit allen euren Wünschen,und wenn der nicht klappt, einen Plan B was unbedingt sein soll und denkt auch schon über C und D nach.
Am besten Beispiele bereithalten, wo euer Plan A oder B schon realisiert worden sind (zB Musterstraße 42 hat es so wie wir uns das vorstellen)
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