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ᐅ Parkett-Ebenheit Norm, Toleranzen?


Erstellt am: 13.03.23 20:06

fizzybubbele13.03.23 20:06
Hallo zusammen,
Vor drei Wochen wurde in unserem Neubau Mehrschicht-Parkett vollflächig verklebt. Durchgeführt wurde das ganze von einem Fachbetrieb in zweiter Generation. Direkt nach der Verlegung des Parketts ist uns eine deutliche Erhöhung an einer Stelle im Wandbereich aufgefallen. Das hat die Firma eingesehen und nachgebessert. Dazu wurden vier Parkett-Dielen ausgetauscht. Der Mitarbeiter, der die Nachbesserung durchgeführt hat sagte, das Parkett wäre an dieser Stelle nicht fachgerecht verlegt worden. So weit so gut.
In der Zwischenzeit wurde der Kaminofen montiert und an dessen Glas Vorlegescheibe sieht man jetzt deutlich, wie uneben der Parkett-Boden auch an anderen Stellen ist ( Glas liegt an einer Ecke auf, die andere Ecke steht sie min. 3 mm hoch).
Meine Befürchtung ist nun, dass die ausgebesserte Stelle nur die Spitze des Eisbergs war und wir wenn wir unsere Möbel aufstellen erst richtig merken, wie uneben auch andere Stellen sind. Ich wollte daher morgen mit Richtscheit und Stichmaß mal ein paar verdächtige Stellen messen.
Das Parkett wurde auf Zementestrich verlegt, vereinbart wurde die übliche VOB ohne weitere Zusätze. Kann jemand Licht ins Dunkel bringen und sagen welche Toleranz/Norm hier gilt?

Danke, Fizzy
WilderSueden13.03.23 22:41
Schau mal nach der DIN 18202, da gibt es auch einen Bereich zur Ebenheit. Wobei der sich eher auf den Rohbau bezieht. Wenn es sich an der Wand hochstellt, würde ich spontan darauf tippen, dass der Estrich nicht eben war. Der stellt sich wohl häufiger an den Wänden auf, das muss vorher abgeschliffen werden.

Wie glatt ist denn euer Parkett vom Material?
fizzybubbele13.03.23 22:50
Danke für deine Antwort. Der Parkett ist sehr glatt. Die erste stelle war recht nah an der Wand, lag aber nicht am Estrich. Wurde mittlerweile auch durch neuverlegen ausgebessert. Die weitere Stelle liegt ziemlich in der Raummitte.
11ant14.03.23 00:20
fizzybubbele schrieb:

Kann jemand Licht ins Dunkel bringen und sagen welche Toleranz/Norm hier gilt?
Ich rufe Dir ´mal in die Diskussion hinzu 🙂
WilderSueden schrieb:

Schau mal nach der DIN 18202,
das wäre zumindest die meistmißverstandene Norm im Hochbau ;-)
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
KlaRa14.03.23 22:45
fizzybubbele schrieb:

Das Parkett wurde auf Zementestrich verlegt, vereinbart wurde die übliche VOB ohne weitere Zusätze. Kann jemand Licht ins Dunkel bringen und sagen welche Toleranz/Norm hier gilt?
Antwort:
Hallo Fragesteller.
Die Antwort auf Deine Frage ist einfach, es gelten die Grenzwerte der DIN 18202 Tabelle 3 Zeile 3, wenn nichts (oder nichts anderes wie Zeile 4) vereinbart worden ist.
In diesem Fall legt man eine lange Wasserwaage auf den Boden, bis diese auf 2 Hochpunkten aufliegt. Nun misst man den Abstand der Auflagepunkte (das ist dann der Messpunktabstand) und misst dann weiter die Größe des Spalts zwischen Wasserwaage-Unterseite und Parkettoberfläche.
Hierzu bedient man sich üblicherweise eines skalierten Messkeils, soweit vorhanden.
Bei einem Messpunktabstand von 50cm liegt der Grenzwert bei 2mm, bei 1m Abstand bei 4mm.
Wenn sich allerdings im Parkett eine Beule bildete, aus welchen Gründen auch immer, kann die Bewertungsgrundlage der DIN 18202, bezogen auf die Oberflächenebenheit, nicht greifen! Weil es ein "Buckel" wäre.
Buckel in Parkettflächen bilden sich aber nur durch eine rückseitige Ablösung, damit durch eine Hohllage.
Und hier wird es nun kompliziert, was die Bewertung (durch den Laien) angeht.
Weil eine 100%-ige, hohlraumfreie Verklebung nicht (immer) möglich ist.
Um es einerseits abzukürzen, Dir aber andererseits einen verwertbaren Hinweis geben zu können:
Wenn die Aufwölbung eine Beeinträchtigung in der Nutzung darstellt, und bei 3mm "frei schwebender Glasplatte" kann man davon ausgehen, ist das Gewerk berechtigt zu beanstanden.
---------------
Ich hoffe, Dir hier einen verwertbaren Ansatz an die Hand gegeben zu haben.
Gruß: KlaRa
fizzybubbele14.03.23 23:04
: vielen Dank für die ausführliche und kompetente Antwort. Wirklich toll wieviel Mühe sich hier manche geben. Bisher schiebt der Chef des Parkettlegers die Sache auf den Estrichleger, leider. Er hat mittlerweile angeboten das ganze auszubessern indem er 6-8 Dielen neu Verlegen lässt, allerdings auf meine Kosten.
Er geht von 8 Arbeitsstunden aus, wenn ich dann noch das Material dazu rechne, komme ich in eine Größenordnung, die ich leider nicht mehr verhältnismäßig finde.
Ich spreche morgen nochmal mit dem Architekten/Bauleiter darüber aber ich fürchte seine Antwort kenne ich schon.
din 18202parkettdielenglasunebenestrichmesspunktabstand